Kontrollbericht zu Czerr GmbH& Co.KG, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Czerr GmbH& Co.KG
Berliner Straße 19
10715 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Czerr GmbH& Co.KG, Berlin [#165590]
Datum
30. August 2019 23:18
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Czerr GmbH& Co.KG Berliner Straße 19 10715 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Czerr GmbH& Co.KG, Berlin…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Czerr GmbH& Co.KG, Berlin [#165590]
Datum
4. Juni 2020 09:42
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Czerr GmbH& Co.KG, Berlin“ vom 30.08.2019 (#165590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 248 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165590 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Internetportal "FragdenStaat" Sehr geehrteA…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Internetportal "FragdenStaat"
Datum
15. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erteilen wir Ihnen die von Ihnen beantragten und mit unserem Schreiben vom 07.08.2020 angekündigten Informationen zu dem o. g. Betrieb. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Feststellungen von nicht zulässigen Abweichungen gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG Ergebnisse stichprobenartiger Kontrollen sind und es sich weder um eine behördliche Einschätzung des Risikos weiterer künftiger Verstöße noch um eine amtliche Warnung handelt. Die Herausgabe der Informationen an Sie als Antragsteller basiert auf einer gesetzlichen Verpflichtung zu der Informationsgewährung bestimmter lebensmittelrechtlicher nicht zulässiger Abweichungen. Die Informationen in den Kontrollberichten spiegeln nur den Zustand zu dem Kontrollzeitpunkt wieder. Zwischen Kontrollbesuch mit Mängelfeststellung und Informationsgewährung aufgrund Ihres Antrages kann ein längerer Zeitraum liegen, da die Entscheidung zu der Informationsgewährung dem betroffenen Betrieb in dem Vorfeld bekannt gegeben werden musste und Rechtsmittelfristen abzuwarten waren. Wegen der hohen Anzahl gleichartiger Anträge über die Plattform www.fragdenstaat.de kann eine Informationsgewährung personell bedingt erst mit diesem Schreiben erfolgen. Rückschlüsse auf den Hygienezustand in dem beantragten Betrieb zu dem heutigen Zeitpunkt sind mittels der Ihnen antragsgemäß gewährten Informationen daher nicht möglich. Antwort zu Punkt 1: Die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen vor Ihrer Antragstellung haben in dem o. g. Betrieb an dem 20.02.2019 und an dem 21.05.2019 stattgefunden. Bei den Überprüfungen wurden keine nichtzulässigen Abweichungen festgestellt. Dementsprechend wird für diese Überprüfung kein Kontrollbericht an Sie übersandt. Die Informationsgewährung, welche die nicht zulässigen Abweichungen gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG enthält, entnehmen Sie bitte den beigefügten Kontrollberichten bzw. dem elektronischen Auszug. Angaben, die nicht in den Anwendungsbereich von § 2 Absatz 1 VIG fallen sowie schützenswerte Daten sind dabei geschwärzt. Hinweis: Aufgrund der Tatsache, dass Sie Ihren Antrag über die Internetplattform "Topf Secret" gestellt haben, vermuten wir, dass eine Veröffentlichung der von Ihnen beantragten Unterlagen auf der Internetplattform bezweckt wird. Diese Vermutung ergibt sich insbesondere aus der Zielsetzung der Plattform, die nach Durchsicht des Inhalts deutlich wird. Wir möchten Sie daher nochmals vorsorglich darauf hinweisen, dass Ihnen die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer weiteren Verwendung der Informationen selbst obliegt und weitere rechtliche Würdigung nach sich ziehen kann. Mit freundlichen Grüßen