Kontrollbericht zu d' Wasserwirtschaft, Cham

Anfrage an: Landratsamt Cham

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
d' Wasserwirtschaft
Oberer Regenanger 3
93413 Cham

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    16. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Cham Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu d' Wasserwirtschaft, Cham [#182759]
Datum
16. März 2020 19:33
An
Landratsamt Cham
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: d' Wasserwirtschaft Oberer Regenanger 3 93413 Cham 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182759 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Cham
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüß…
Von
Landratsamt Cham
Betreff
AW: Kontrollbericht zu d' Wasserwirtschaft, Cham [#182759]
Datum
17. März 2020 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Cham
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) Antrag auf Information…
Von
Landratsamt Cham
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) Antrag auf Informationsgewährung vom 16.03.2020 nach demVIG bezüglich des Betriebes d`Wasserwirtschaft, Oberer Regenanger 3, 93413 Cham
Datum
20. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in da im Falle Ihres o.g. Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz die rechtlichen Interessen eines Dritten berührt werden, erfolgt eine Beteiligung desjenigen nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Frist der Bescheidung Ihres Antrages verlängert sich dadurch auf zwei Monate (§5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Hinweis: Der Informationszugang an Sie kann erst erfolgen, wenn die Entscheidung über den Antrag dem jeweiligen Dritten bekannt gegeben worden ist und dieser ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist (§ 5 Abs. 4 VIG) Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Cham
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation; Antrag auf Informationsgewährung vom 16.03.2020 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebs d`Wasserwirtschaft, Oberer
Von
Landratsamt Cham
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation; Antrag auf Informationsgewährung vom 16.03.2020 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebs d`Wasserwirtschaft, Oberer
Datum
18. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
687,5 KB