Kontrollbericht zu Da Corrado, Bayreuth

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Da Corrado
Brautgasse 1
95444 Bayreuth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die letzten Kontrollen des Betriebes fanden am 08.06.2017 und 16.01.2019 statt. Das Ergebnis der Kontrollen ist aus den beiliegenden Protokollen ersichtlich.

planmäßige Routinekontrolle vom 08.06.2017:
1. Das Schneidebrett war teilweise leicht verunreinigt.
2. Die Türdichtung des Kühlschrankes waren beschädigt und dadurch nicht mehr leicht zu reinigen.
Maßnahme: mündliche Belehrung

planmäßige Routinekontrolle vom 16.01.2019
1. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.
2. Die Fuß- oder Endnoten zur Erläuterung der Allergene, auf die bei den Lebensmitteln in der Speise- und Getränkekarte bzw. im Preisverzeichnis hingewiesenen wurde, fehlten.
Maßnahme: mündliche Belehrung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2020
  • Frist
    26. August 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Da Corrado, Bayreuth [#189555]
Datum
22. Juni 2020 17:35
An
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Da Corrado Brautgasse 1 95444 Bayreuth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189555/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Eingangsbestätigung hiermit wird der Eingang Ihres Antrags bestätigt. Da der Betrieb hierzu angehört werden muss,…
Von
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
29. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
377,7 KB
hiermit wird der Eingang Ihres Antrags bestätigt. Da der Betrieb hierzu angehört werden muss, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist für die Auskunftsgewährung zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Im Fall einer etwaigen Klageerhebung durch den Betrieb kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Aus haftungsrechtlichen Gründen erhalten Sie auch die weiteren Schreiben auf dem Postweg.
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Bescheid nach Prüfung Ihres Antrags vom 22.06.2020 auf Informationsgewährung nach dem VIG haben wir uns für die Üb…
Von
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
21. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
382,5 KB
nach Prüfung Ihres Antrags vom 22.06.2020 auf Informationsgewährung nach dem VIG haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wird auch dem betroffenen Lebensmittelunternehmen bekanntgegeben. Die Informationseröffnung erfolgt nach Ablauf von 10 Tagen - wenn bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist - durch schriftliche Auskunftserteilung per Post.

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Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Auskunft Die letzten Kontrollen des Betriebes fanden am 08.06.2017 und 16.01.2019 statt. Das Ergebnis der Kontrol…
Von
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
26. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Die letzten Kontrollen des Betriebes fanden am 08.06.2017 und 16.01.2019 statt. Das Ergebnis der Kontrollen ist aus den beiliegenden Protokollen ersichtlich. planmäßige Routinekontrolle vom 08.06.2017: 1. Das Schneidebrett war teilweise leicht verunreinigt. 2. Die Türdichtung des Kühlschrankes waren beschädigt und dadurch nicht mehr leicht zu reinigen. Maßnahme: mündliche Belehrung planmäßige Routinekontrolle vom 16.01.2019 1. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. 2. Die Fuß- oder Endnoten zur Erläuterung der Allergene, auf die bei den Lebensmitteln in der Speise- und Getränkekarte bzw. im Preisverzeichnis hingewiesenen wurde, fehlten. Maßnahme: mündliche Belehrung