Kontrollbericht zu Da Luca, Langenhagen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Da Luca
Am Weiherfeld 1
30855 Langenhagen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Da Luca, Langenhagen [#35974]
Datum
14. Januar 2019 10:36
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Da Luca Am Weiherfeld 1 30855 Langenhagen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zuständigkeitshalber leite ich Ihnen die unten stehende Anfrage weiter. Mi…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Da Luca, Langenhagen [#35974]
Datum
14. Januar 2019 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zuständigkeitshalber leite ich Ihnen die unten stehende Anfrage weiter. Mit freundlichen Grüßen
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich der Speisegaststätte Da Luca sowie des Ei…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich der Speisegaststätte Da Luca sowie des Eiscafès Venezia im CCL, beide in Langenhagen
Datum
14. Januar 2019 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich der Speisegaststätte Da Luca sowie des Eiscafès Venezia im CCL, beide in Langenhagen, wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG muss der Antrag (auf Auskunft) hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Ich bitte daher um Mitteilung, zu welchem Zweck Sie Ihr Auskunftsersuchen stellen, um prüfen zu können, auf welche Informationen dieses gerichtet ist. Nach § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Ich bitte daher um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Die erbetene Auskunft wird ggf. auch schriftlich erteilt. Der betroffene Betrieb ist außerdem vor Auskunftserteilung an Sie schriftlich anzuhören. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich der Speisegaststätte Da Luca sowie de…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich der Speisegaststätte Da Luca sowie des Eiscafès Venezia im CCL, beide in Langenhagen [#35974]
Datum
14. Januar 2019 18:04
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in den Lokalitäten haben meine Familie und ich bereits öfter gegessen oder essen geordert. Beim letzten Besuch bei Da Luca ist mir ein Hund aufgefallen, welcher sich offenkundig frei bewegen konnte. Deswegen ist es mir besonders wichtig zu wissen ob meine Kinder essen zu sich nehmen welches in einer sauberen Küche hergestellt wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Zellerie 3 30855 Langenhagen Anfragenr: 35974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
WG: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte Damen und Herren, wie berei…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
WG: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
23. Januar 2019 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Topf Secret Interesse

Offenbar hat die Behörde gefragt, welches Interesse Sie verfolgen. Nach dem Gesetz müssen Sie aber kein Interesse darlegen.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits schriftlich mitgeteilt sind Ihre Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versendet. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprochen. Da die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung - nämlich § 5 Abs. 2 S.4 VIG - beruht, greift Art. 21 DS-GVO hier nicht. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich gezwungen, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiter bearbeitet. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Mit freundlichem Gruß