Kontrollbericht zu Dalmatiner Stuben, Mönchengladbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Dalmatiner Stuben
Vorster Straße 321
41169 Mönchengladbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Manfred Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt Details
Von
Manfred Müller
Betreff
Kontrollbericht zu Dalmatiner Stuben, Mönchengladbach [#176508]
Datum
25. Januar 2020 18:39
An
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Dalmatiner Stuben Vorster Straße 321 41169 Mönchengladbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Müller Anfragenr: 176508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176508 Postanschrift Manfred Müller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Müller
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage vom 25.01.2020 ist bei mir eingegangen. Der Betrieb, über den Sie die H…
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dalmatiner Stuben, Mönchengladbach [#176508]
Datum
28. Januar 2020 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage vom 25.01.2020 ist bei mir eingegangen. Der Betrieb, über den Sie die Herausgabe von Informationen beantragen, ist bereits seit dem 30.07.2017 abgemeldet. Auch weise ich darauf hin, dass der in Ihrem Antrag erklärte Widerspruch gegen eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift) gem. Art. 21 DSGVO keine Wirksamkeit entfaltet. Der Lebensmittelunternehmer hat gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einen Anspruch darauf, Ihre persönlichen Daten zu erfahren. Sie müssen deswegen davon ausgehen, dass ich im Rahmen des Verfahrens verpflichtet bin, Ihre personenbezogenen Daten an den Lebensmittelunternehmer weiterzugeben. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund aufrecht erhalten wollen. Sollten Sie Ihren Antrag bis zum 10.02.2020 nicht zurückgenommen haben, werde ich den beteiligten Dritten, d.h. den damaligen Lebensmittelunternehmer, anhören. Durch diese Anhörung verlängert sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen gegebenenfalls die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Sehr geehrter Herr Müller, die nach dem Verbraucherinformationsgesetz vorgesehene Anhörung des beteiligten Dritt…
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dalmatiner Stuben, Mönchengladbach [#176508]
Datum
18. Februar 2020 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, die nach dem Verbraucherinformationsgesetz vorgesehene Anhörung des beteiligten Dritten ist im vorliegenden Fall ausnahmsweise nur unter hohem Verwaltungsaufwand möglich. Vor dem Hintergrund, dass für die Bearbeitung voraussichtlich ein Verwaltungsaufwand über 1000,00 Euro und somit eine Gebührenpflicht für Sie entsteht und die Dalmatiner Stuben GmbH bereits seit Ende 2017 abgemeldet ist , gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrecht erhalten wollen. Sollte sich Ihr Informationswunsch auf den derzeit unter der Adresse Vorster Straße 321, 41169 Mönchengladbach geführten Betrieb beziehen, bitte ich um erneute Antragstellung. Mit freundlichen Grüßen

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Manfred Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen für die Auskunft und betrachte die Anfrage als erledigt. Mi…
An Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt Details
Von
Manfred Müller
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dalmatiner Stuben, Mönchengladbach [#176508]
Datum
18. Februar 2020 15:16
An
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen für die Auskunft und betrachte die Anfrage als erledigt. Mit freundlichen Grüßen Manfred Müller Anfragenr: 176508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176508