Kontrollbericht zu Das Treibhaus, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Das Treibhaus
Reinbeker Redder 53, Hamburg

<< Adresse entfernt >>. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Das Treibhaus, Hamburg [#41<< Adresse entfernt >>43]
Datum
15. Januar 2019 13:53
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Das Treibhaus Reinbeker Redder 53, Hamburg << Adresse entfernt >>. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. << Adresse entfernt >> VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. << Adresse entfernt >>1 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (6) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen na…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (6)
Datum
28. Januar 2019 09:05
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 15.01.<< Adresse entfernt >>019 Betrieb: Das Treibhaus, Reinbeker Redder 53Hamburg Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Zudem haben Sie erklärt, mit der Weitergabe Ihrer Daten (Name, Anschrift) nicht einverstanden zu sein (Artikel << Adresse entfernt >>1 Datenschutzgrundverordnung). Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunfterteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz << Adresse entfernt >> Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Sie werden deshalb um Mitteilung - innerhalb einer Woche - gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ersatzweise legen Sie bitte Ihre Gründe dar, die den Widerspruch zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift rechtfertigen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Neben Ihrer Anfrage sind eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Bergedorf Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - VS1<< Adresse entfernt >> - Wentorfer Straße 38a << Adresse entfernt >>10<< Adresse entfernt >>9 Hamburg Fax: 040/4<< Adresse entfernt >>790-64<< Adresse entfernt >>1 Tel: 040/4<< Adresse entfernt >>891-4<< Adresse entfernt >>01
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (6) [#41<< Adresse entfernt >>43] Sehr geehrte D…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (6) [#41<< Adresse entfernt >>43]
Datum
28. Januar 2019 18:22
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. << Adresse entfernt >> S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 41<< Adresse entfernt >>43 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (6) [#41<< Adresse entfernt >>43] Sehr geehrtAntragstell…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (6) [#41<< Adresse entfernt >>43]
Datum
29. Januar 2019 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mitgeteilt, weiterhin die Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu begehren und gleichzeitig den Widerspruch nach § << Adresse entfernt >>1 DSGVO bekräftigt, ohne hinreichende Gründe mitzuteilen. Das Bezirksamt weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass das VIG zwar einen Auskunftsanspruch für Verbraucherinnen und Verbraucher formuliert, dieser aber nicht verborgen stattfindet und im Sinne einer Transparenz eben auch den Betrieben ausdrücklich Offenheit zugesteht. Diese Regelung ist elementare Grundlage im VIG. Insofern ist davon auszugehen, dass Auskunftsuchende sich regelmäßig nicht wirksam auf eine Nichtweitergabe der Daten berufen können, zumal das Recht der Betriebe nach VIG, als spezielle Regelung für dieses Auskunftverfahren, im Verhältnis zu den allgemeinen Schutzregelungen nach der DSGVO prioritäre Anwendung findet. Sie haben damit folgende Möglichkeiten: • Sie erhalten Ihren Widerspruch aufrecht und wollen weiterhin die begehrte Auskunft, da bisher der Betrieb nicht nach Ihren Daten gefragt hat. Das Bezirksamt wird das Verfahren fortführen und soweit der betroffene Betrieb nicht nachfragt, Ihre persönlichen Daten nicht weitergeben. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Nachfrage nicht an Fristen gebunden ist und somit auch erfolgen kann, wenn Ihnen bereits eine Auskunft gegeben worden ist. Wenn Sie also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, jedoch auch dann keine – im rechtlichen Sinne – wirksame Begründung abgegeben, ist das Bezirksamt auch später zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet. • Sie nehmen Ihren Widerspruch zurück, soweit dieser beispielsweise auf allgemeinen Erwägungen beruht und für Sie nicht eine – im Sinne des Gesetzes – besondere Situation vorliegt. Das Bezirksamt wird in der Folge das Verfahren nach dem VIG starten. Im Falle einer aktiven Nachfrage des Betriebes würden dann Ihr Name und Ihre Anschrift mitgeteilt. • Sie nehmen Ihren Antrag nach dem VIG zurück. Das Bezirksamt würde damit das Verfahren abschließen. Wir erwarten Ihre Antwort innerhalb einer Woche und stellen den Antrag zurück.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (6) [#41<< Adresse entfernt >>43] Sehr geehrte Damen…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (6) [#41<< Adresse entfernt >>43]
Datum
29. Januar 2019 17:27
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. << Adresse entfernt >> S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 41<< Adresse entfernt >>43 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten um Information für den Fal…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
11. März 2019 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten um Information für den Fall, dass der Betreiber des von Ihnen angefragten Betriebes die Offenlegung nach §5 (<< Adresse entfernt >>) Nr. 4 VIG fordert, um dann das weitere Vorgehen zu entscheiden. Diese Anfragen des Betriebes liegen uns nun vor. Wenn Sie Ihren Antrag nach dem VIG zurücknehmen, wird das Bezirksamt das Verfahren abschließen. Ihr Name und Ihre Anschrift werden dann nicht mehr mitgeteilt. Wenn Sie Ihren Antrag nach dem VIG aufrechterhalten, wird das Bezirksamt das Verfahren fortführen und dem Betreiber Namen und Anschrift mitteilen. Sollte uns bis zum << Adresse entfernt >>0. März << Adresse entfernt >>019 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten und der Weitergabe Ihrer Daten nicht zustimmen. Der Betrieb seinerseits hat dann noch einen Monat Zeit Rechtsmittel (Widerspruch) gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Wenn nach Ablauf der Frist kein Widerspruch bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen die gewünschte Information auf dem Postwege zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen