Kontrollbericht zu Demminer Mühle, Demmin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Demminer Mühle
An Der Mühle 3
17109 Demmin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Dezember 2022
  • Frist
    2. März 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Demminer Mühle, Demmin [#266331]
Datum
26. Dezember 2022 17:29
An
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Demminer Mühle An Der Mühle 3 17109 Demmin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266331/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) v…
Von
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
27. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 26.12.2022. Die Betriebe müssen in beiden Fällen angehört werden. Damit verlängert sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt der Schriftverkehr mit Ihnen auf dem Postweg.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid 1. Nachgefragte Informationen Sie beantragten die Herausgabe folgender Informationen gemäß § 2 Abs. 1 zu …
Von
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
9. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
1. Nachgefragte Informationen Sie beantragten die Herausgabe folgender Informationen gemäß § 2 Abs. 1 zu den Unternehmen „Demminer Mühle", An der Mühle 3, 17109 Demmin und „Taverna Alexandros", Am Markt 8, 17109 Demmin: 1. Wann haben die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. 2. Entscheidung über die Auskunftsgewährung Der Informationszugang wird gewährt. Für die Erteilung bin ich gemäß § 2 Abs. 2 zuständig.

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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Informationszugang hiermit erhalten Sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist die von Ihnen mit Antrag vom 27.12.2022 …
Von
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
17. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
hiermit erhalten Sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist die von Ihnen mit Antrag vom 27.12.2022 begehrten Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). In der Auflistung sind die lebensmittelrechtlichen Verstöße der letzten beiden Kontrollen des 6etriebs ,,Demminei" Mühle", An der Mühle 3, 17109 Demmin für Sie einzusehen. Ebenso wird Ihnen die Stellungnahme der Betriebsinhaberin, auf ausdrücklichen Wunsch hin, zur Verfügung gestellt. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden in dem genannten Betrieb am 22.11.2022 und am 01.11.2021 statt. Dabei wurden folgende unzulässige Abweichungen durch den/die Lebensmittelkontrolleur/in festgestellt: 22.11.2022: - Teilweise blättert die Deckenfarbe ab. - Der Fußboden unter der Arbeitsfläche, den Kühleinrichtungen, in den Fußbodenecken und die Oberflächen der Regale weisen einen ungenügenden Reinigungsgrad durch schmierige Beläge und Lebensmittelreste auf. - Die Tiefkühleinrichtung ist stark vereist. 01.11.2021: - Es sind die Innenjalousien verschmutzt. Ein neuer Sonnenschutz für die Küche ist in Planung. - Es ist eine stark rostende Kühltechnik vorhanden.