Kontrollbericht zu Deniz Kebap, Stuttgart

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Deniz Kebap
Wagenburgstraße 104
70186 Stuttgart

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Keine Mängel

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Deniz Kebap, Stuttgart [#157979]
Datum
12. Juli 2019 20:15
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Deniz Kebap Wagenburgstraße 104 70186 Stuttgart 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: *Kontrollbericht zu Deniz Kebap, Stuttgart [#157979]
Datum
15. Juli 2019 11:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihre Nachricht vom 12.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags …
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags vom 12.07.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen , die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die letzten beiden Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihre Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. In Ihrer Anfrage haben Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten auf Nachfrage des betroffenen Dritten zugestimmt. Durch die zwingend erforderliche Anhörung des Betreibers gem. § 28 LVwVfG als am Verfahren Beteiligter, wird das Verwaltungsverfahren eröffnet. Der Betreiber erhält dadurch ein vollumfängliches Akteineinsichtsrecht gemäß § 29 LVwVfG, welches auch Ihre personenbezogenen Daten als Antragsteller umfasst. Bitte teilen Sie uns bis spätestens 26.09.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten, da dann die Weitergabe Ihrer Daten nicht mehr verhindert werden kann. Sollten wir innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, sehen wir Ihren Antrag als erledigt an. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die duchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Aufgrund der Vielzahl von VIG Anfragen, die über das Online-Portal "FragDenStaat" hier eingegangen sind, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht fristgerecht gemäß § 5 Absatz 2 VIG beantworten können. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge Ihres Eingangs schnellstmölich bearbeiten und bescheiden. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand vom 1.000 € gemäß § 7Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In deisem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Antwort auf Ihren auf den 19.07.2019 datierten Brief zum im Betreff genannten Ant…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: *Kontrollbericht zu Deniz Kebap, Stuttgart [#157979]
Datum
27. Juli 2019 15:08
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Antwort auf Ihren auf den 19.07.2019 datierten Brief zum im Betreff genannten Antrag teile ich mit, daß der Antrag aufrechterhalten wird. Antragsteller ist Andreas Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>. Der Antrag bezieht sich auf alle lebensmittelrechtlichen Überprüfungen und Kontrollen, bei denen nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen festgestellt oder auch damit zusammenhängende Entscheidungen und Maßnahmen getroffen wurden. Mit freundlichen Grüßen Andreas Antragsteller/in Anfragenr: 157979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Kontrollberichte
geschwärzt
413,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Deniz Kebap, Stuttgart“ vom 1…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: *Kontrollbericht zu Deniz Kebap, Stuttgart [#157979]
Datum
2. November 2019 10:34
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Deniz Kebap, Stuttgart“ vom 12.07.2019 (#157979) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. In meiner Nachricht an Sie vom 27.07.2019 habe ich meinen Antrag nochmals bestätigt, seitdem aber keine Anwort erhalten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/157979

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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte ignorieren Sie meine vorherige E-Mail vom 02.11.2019. Da gab es eine Verwechsl…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: *Kontrollbericht zu Deniz Kebap, Stuttgart [#157979]
Datum
2. November 2019 11:14
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte ignorieren Sie meine vorherige E-Mail vom 02.11.2019. Da gab es eine Verwechslung. Der Bericht zum Betrieb "Deniz Kebap" ist bei mir eingegangen. Meine Anfrage ist damit erledigt und keine weitere Aktion nötig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/157979

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