Kontrollbericht zu Der Kaffeekocher, Murnau a. Staffelsee

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Der Kaffeekocher
Obermarkt 32
82418 Murnau a. Staffelsee

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. März 2019
  • Frist
    13. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Tanja Nagl
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Tanja Nagl
Betreff
Kontrollbericht zu Der Kaffeekocher, Murnau a. Staffelsee [#606<< Adresse entfernt >>5]
Datum
9. März 2019 13:22
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Der Kaffeekocher Obermarkt 32 82418 Murnau a. Staffelsee 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tanja Nagl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Nagl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tanja Nagl
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Antragstellerin, Sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Herausgabe von Informationen gemäß § 1 …
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kaffeekocher, Murnau a. Staffelsee [#606<< Adresse entfernt >>5]
Datum
15. März 2019 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Antragstellerin, Sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Herausgabe von Informationen gemäß § 1 i.V.m § 2 Absatz 1 VIG ist bei uns am 11.03.2019 eingegangen. Für die weitere Bearbeitung benötigen wir noch Folgendes: Bitte senden Sie uns Ihre komplette Anschrift (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) zu. Hinweis: Erst nach Erhalt der notwendigen Daten kann eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages erfolgen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis 20.03.2019 nachkommen, wird der Antrag wegen Verstoßes gegen § 4 Absatz 1 Satz 3 VIG abgelehnt und nicht weiterverfolgt. Hinweise zum Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Kontaktdaten) werden durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 4 Absatz 1 VIG. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage nach VIG. Es erfolgt grundsätzlich keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind wir jedoch verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO. Ihre Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und anschließend gelöscht. Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18, 20, 21 zu: Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter https://www.lra-gap.de/de/datenschutz.html Mit freundlichen Grüßen
Tanja Nagl
Sehr geehrte Damen und Herren, Tanja nagl << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Tanja Na…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Tanja Nagl
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kaffeekocher, Murnau a. Staffelsee [#60675]
Datum
15. März 2019 14:50
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Tanja nagl << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Tanja Nagl Anfragenr: 60675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Nagl << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Frau Nagl, Ihr Antrag auf die Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (V…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kaffeekocher, Murnau a. Staffelsee [#60675]
Datum
18. März 2019 07:31
Status
Sehr geehrte Frau Nagl, Ihr Antrag auf die Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 11.03.2019 kann leider nicht weiterverfolgt werden. Die gewünschten Informationen über den Lebensmittelbetrieb, Der Kaffeekocher, Obermarkt 32, 82418, Murnau a. Staffelsee sind nicht mehr vorhanden, da dieser am 30.04.2018 aufgegeben wurde. Mit Aufgabe des Betriebes ist dieser nicht mehr existent und kann auch nicht mehr erreicht werden. Der Zweck des VIG ist es Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen und oder Täuschungen, diese Gefahren gehen jedoch von einen aufgegebenen Betrieb nicht mehr aus. Ihr Antrag wird somit nicht weiterverfolgt und die bisher erhobenen Daten werden gelöscht. Mit freundlichen Grüßen