Kontrollbericht zu Derya Restaurant

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Derya Restaurant
Schillerstraße 34, München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Dominik Hayon
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Dominik Hayon
Betreff
Kontrollbericht zu Derya Restaurant [#36888]
Datum
14. Januar 2019 16:17
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Derya Restaurant Schillerstraße 34, München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Hayon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Derya Restaurant [#36888]
Datum
14. Januar 2019 16:17
Status
Warte auf Antwort
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Auskunft über das Restaurant Derya, Schillerstr. 34, 80336 München
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft über das Restaurant Derya, Schillerstr. 34, 80336 München
Datum
17. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
133,1 KB