Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Deutsch-China-Imbiss
Auf dem Steinbüchel 2
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
15. Januar 2019 22:15
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Deutsch-China-Imbiss Auf dem Steinbüchel 2 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Be…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
16. Januar 2019 10:03
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten im Antrag ausdrücklich widersprochen haben und dem bei Stattgabe des Bescheids aus genannten Gründen ggf. nicht Folge geleistet werden kann, bitte ich Sie um kurze Rückmeldung, ob auch in diesem Fall an der Stellung des Antrags festgehalten werden soll. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit teile ich Ihnen gemäß § 6 Abs. 2 letzter HS. VIG mit, dass der …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
22. Januar 2019 11:45
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit teile ich Ihnen gemäß § 6 Abs. 2 letzter HS. VIG mit, dass der Stadt Bonn keine Erkenntnisse über die in Ihrem Antrag vom 15.01.2019 begehrte Information vorliegen. Zuständig für die lebensmittelrechtlichen Kontrollen in diesem örtlichen Bereich ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg. Dorthin habe ich Ihren Antrag von Amts wegen weitergeleitet, vgl. § 6 Abs. 2 VIG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
25. Januar 2019 11:00
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
2. Februar 2019 09:59
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
19. Februar 2019 21:39
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mit E-Mail vom 22.01.2019 mitgeteilt, habe ich o.a. Angelegenheit an das …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
20. Februar 2019 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mit E-Mail vom 22.01.2019 mitgeteilt, habe ich o.a. Angelegenheit an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg gemäß § 6 Abs. 2 VIG weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Mecke…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
19. März 2019 15:42
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim“ vom 15.01.2019 (#43125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnliche…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
20. März 2019 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Da ich alle diese Anfragen prüfe und bescheide, können die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen in Einzelfällen nicht eingehalten werden. Ich würde Sie bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Mecke…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
30. März 2019 11:15
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim“ vom 15.01.2019 (#43125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. März 2019 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mit E-Mail vom 22.01.2019 und 20.02.2019 mitgeteilt, habe ich o.a. Angele…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
12. April 2019 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mit E-Mail vom 22.01.2019 und 20.02.2019 mitgeteilt, habe ich o.a. Angelegenheit an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg gemäß § 6 Abs. 2 VIG weitergeleitet. Ich bitte Sie daher zum wiederholten Male von weiteren Nachfragen abzusehen und sich an die zuständige Stelle zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Akt…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
8. Mai 2019 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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1012 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Aktenzeichen 39 VIG Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim bearbeitet. Dieses Aktenzeichen bitte ich im weiteren Schriftverkehr stets anzugeben. Da ich den von Ihnen genannten Betrieb als Dritten im vorliegenden Verfahren beteilige, verlängert sich die regelmäßige Auskunftsfrist auf zwei Monate gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Anschließend möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Sie haben der Weitergabe Ihrer persönlichen personenbezogenen Daten auf Antrag an den angesprochenen Betrieb widersprochen und stützen sich hierbei auf Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ich weise Sie darauf hin, dass ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO vorliegend ausgeschlossen ist. Nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hat der Dritte (hier der angefragte Betrieb) auf Nachfrage einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe von Namen und Anschrift des Antragstellers. Dies ist als rechtliche Vorschrift im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO zu verstehen. Ein Widerspruch auf der Grundlage von Art. 21 DSGVO ist dagegen nur im Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e und f DSGVO zulässig. Eine solche Datenverarbeitung ist im vorliegenden Fall nicht gegeben und der Widerspruch somit nicht zulässig. Insofern bitte ich Sie um Mitteilung bis zum 17.05.2019, ob Sie unter diesem Gesichtspunkt Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie auf meine E-Mail vom 08.05.2019 zu Ihrer Anfrage nicht weiter reagiert haben,…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW Kontrollbericht zu Deutsch-China-Imbiss, Meckenheim [#43125]
Datum
5. Juni 2019 14:22
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie auf meine E-Mail vom 08.05.2019 zu Ihrer Anfrage nicht weiter reagiert haben, sehe ich Ihren Antrag als erledigt an. Die weitere Bearbeitung wurde eingestellt. Mit freundlichen Grüßen