Kontrollbericht zu Deutsches Haus, Burgstall

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Deutsches Haus
Magdeburger Straße 25
39517 Burgstall

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Dominik Viererbe
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Dominik Viererbe
Betreff
Kontrollbericht zu Deutsches Haus, Burgstall [#135138]
Datum
28. April 2019 21:47
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Deutsches Haus Magdeburger Straße 25 39517 Burgstall 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Viererbe <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Viererbe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Viererbe
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#135138] Sehr geehrter…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#135138]
Datum
29. Mai 2019 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Viererbe, bezüglich Ihres Antrages nach dem VIG weise ich auf folgende Situation hin: 1. Die Antragstellung per E-Mail ist beim Landkreis Börde grundsätzlich nicht zulässig, da der Landkreis Börde keine elektronische Antragstellung ermöglicht. Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist nur zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang nach § 3a VwvfG eröffnet. Der Landkreis Börde hat als Empfänger keinen Zugang für Anträge per E-Mail eröffnet. Sie haben jedoch alternativ die Möglichkeit, Ihren Antrag per Fax an unsere Behörde zu senden, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen ist. 2. Unabhängig von den Antragsmodalitäten darf ich Sie auf den Beschluss des VG Regensburg, Beschluss v. 15.03.2019 – RN 5 S 19.189 aufmerksam machen. Ich zitiere einen Auszug aus den Gründen (Nr. 6) des Beschlusses: "Das VIG sehe eine Veröffentlichung der behördlichen Informationen über das Internet durch die Verbraucher bzw. durch foodwatch/FragDenStaat aber gerade nicht vor. Auf Grundlage des VIG erlangte behördliche Informationen seien ausschließlich für den Beigeladen bestimmt und dürfen nicht über das Internet veröffentlicht werden. Zudem ermächtige § 40 Abs. 1 a LFGB ausschließlich die zuständige Behörde zur Veröffentlichung von Hygienemängeln unter den dort genannten Voraussetzungen. Dabei müssen die hohen verfassungsrechtlichen Hürden beachtet werden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. März 2018 aufgezeigt habe." 3. Sie haben beim Landkreis Börde insgesamt 9 Anfragen gestellt. Gemäß § 7 Abs. 1 VIG sind Anträge gebührenfrei. Sollten Sie unter Einhaltung der korrekten Antragmodalitäten unter Punkt 1 Ihre Anfragen stellen, wäre damit erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden. Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung Sachsen-Anhalt Tarifstelle 138 ist der Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. In diesen Fällen sind auch keine Auslagen zu erheben. Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen kann hier leicht ein Verwaltungsaufwand von über 1000,00 Euro entstehen. Es würde in diesem Fall ein Kostenfestsetzungsbescheid an Sie ergehen. 4. Sie haben eine Adresse in einem Wohnheim angegeben. Die Anträge werden nur bearbeitet, wenn außerdem ein Nachweis von Ihnen erbracht wird (Meldeschein), dass es sich hierbei um eine ladungsfähige Adresse handelt. Mit freundlichen Grüßen
Dominik Viererbe
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#135138] Sehr geeh…
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Dominik Viererbe
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#135138]
Datum
4. Juni 2019 14:28
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
meldebestatigung.pdf
2,5 MB
Sehr geehrte<< Anrede >> 1.) Wie Sie dem § 4 VIG entnehmen können, ist ein schriftlicher Antrag eben nicht erforderlich. In der Ursprungsfassung des VIG war noch ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die Formerforderung wurde allerdings mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 1.9.2012 gestrichen. Dies können Sie auch der Gesetzesbegründung entnehmen (vgl. https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2011/0454-11.pdf, S. 19). In jener Begründung wird sogar explizit die formlose Antragstellung per E-Mail als Beispiel angeführt. Ziel dieser Änderung war unter anderem, dass Antragsteller wie ich leichter Anfragen stellen können. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass ich es sehr interessant finde, dass ihre Behörde aus der Konversation mit Herr Semsrott, der Sie ebenfalls auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat, nichts gelernt hat. https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-netto-wolmirstedt/ 2.) Ich akzeptiere, dass dies Ihre Rechtsauffassung ist. Ich teile diese jedoch nicht. 3.) Wie sie bereits erkannt haben handelt es sich um 9 Einzel-Anfragen, die jeweils einen Verwaltungsaufwand von über 1000,00 Euro nicht überschreiten sollten. (Wenn doch bin ich auf die Begründung ihrerseits sehr gespannt.) Es handelt sich nicht um eine Einzelne Anfrage. Sollten Sie jedoch meine Ansicht nicht Teilen, dann fordere ich Sie hiermit auf mir dies per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall werde ich einfach einige der Anfragen zurückziehen und diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut stellen. Bearbeiten werden Sie diese in jedem Fall müssen. 4.) Meine Meldebestätigung können sie im Anhang finden. Sollten Sie Ihre Blockadehaltung mir sowie den anderen Antragstellern gegenüber aufrechterhalten, werde ich meinen Auskunftsanspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Dominik Viererbe Anhänge: - meldebestatigung.pdf Anfragenr: 135138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Viererbe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Abwesenheitsbenachrichtigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Derzeit bin ich jedoc…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Abwesenheitsbenachrichtigung
Datum
4. Juni 2019 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Derzeit bin ich jedoch nicht im Dienst. Sie können mich ab dem 17.06.2019 wieder erreichen. Bitte wenden Sie sich bei dringenden Angelegenheiten an das Sekretariat, da Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet wird. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Tel. 03904 7240-4318 Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Re: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#135138] Sehr …
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Re: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - hier: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#135138]
Datum
18. Juni 2019 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Viererbe, der Landkreis Börde hat bislang keinen elektronischen Zugang i.S.d. § 3a VwVfG eröffnet und dies Ihnen auch mitgeteilt. Wir verweisen Sie nach Auskunft unseres Rechtsamtes auf den Rechtsweg, sollten sie nicht bereit sein, die zulässigen Antragswege (Post, Fax oder Niederschrift beim LK Börde) auch für formlose Anträge zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen