Kontrollbericht zu Die unauffindBAR, Nürnberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Die unauffindBAR
Untere Wörthstraße 7
90403 Nürnberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Überprüfungen in dem Betrieb „Die unauffindBar“ vor Eingang Ihres Antrags fanden am 11.03.2017 und 03.03.2018 statt.

Bei beiden Kontrollen kam es nicht zu Beanstandungen, das heißt, dass keine unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder anderen geltenden Hygienevorschriften festgestellt worden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Die unauffindBAR, Nürnberg [#149493]
Datum
8. Juni 2019 10:33
An
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Die unauffindBAR Untere Wörthstraße 7 90403 Nürnberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, weitere Hinweise
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, weitere Hinweise
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie eine längere Bearbeitungsdauer angekündigt, aber die Frist meiner Inf…
An Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Die unauffindBAR, Nürnberg [#149493]
Datum
11. Oktober 2019 16:19
An
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie eine längere Bearbeitungsdauer angekündigt, aber die Frist meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Die unauffindBAR, Nürnberg“ vom 08.06.2019 (#149493) haben Sie mittlerweile um 56 Tage überschritten. Deshalb bitte ich um umgehende Information über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Mögliche Untätigkeitsklage - Die unauffindBAR, Nürnberg [#149493] Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie ein…
An Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mögliche Untätigkeitsklage - Die unauffindBAR, Nürnberg [#149493]
Datum
9. Januar 2020 11:26
An
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie eine längere Bearbeitungsdauer angekündigt, aber die Frist meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Die unauffindBAR, Nürnberg“ vom 08.06.2019 (#149493) haben Sie mittlerweile erheblich überschritten. Ich rufe Ihnen daher in Erinnerung, dass Untätigkeitsklage möglich wäre. Deshalb bitte ich um umgehende Information über den Stand meiner Anfrage, um uns eine solche zu ersparen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/149493 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
AW: Mögliche Untätigkeitsklage - Die unauffindBAR, Nürnberg [#149493] Sehr geehrteAntragsteller/in das Bayerische…
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Mögliche Untätigkeitsklage - Die unauffindBAR, Nürnberg [#149493]
Datum
17. Januar 2020 12:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 12. Juni 2019 der Klage eines Hotels mit Metzgereibetrieb gegen die Mitteilung von Erkenntnissen aus der Lebensmittelüberwachung zur beabsichtigten Veröffentlichung im Internet stattgegeben. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass kein uneingeschränkter Verbraucherinformationsanspruch bei zu erwartender Veröffentlichung im Internet besteht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat über die Berufung zu dem Urteil noch nicht entschieden. Wenn wir Ihrem Antrag entsprechen würden, müssten wir nach jetzigem Stand daher mit erfolgreichen Rechtsbehelfen des betroffenen Betriebs rechnen. Auch eine Untätigkeitsklage hätte beim Verwaltungsgericht Ansbach derzeit voraussichtlich keinen Erfolg. Wir halten es deshalb für das Beste, Ihren Antrag zurückzustellen, bis weitere gerichtliche Aussagen, v.a. des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, bzgl. des Auskunftsanspruchs vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die in Ihrem Schreiben vom 17.01.2020 dargelegte Motivation, eine Entscheidung des B…
An Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ungleichbehandlung beim Kontrollbericht zu Die unauffindBAR, Nürnberg [#149493]
Datum
24. April 2020 20:25
An
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die in Ihrem Schreiben vom 17.01.2020 dargelegte Motivation, eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abzuwarten bevor Sie auf meine Anfrage antworten, kann ich zumindest im Ansatz nachvollziehen. Allerdings haben Sie seither mindestens einmal eine VIG-Auskunft herausgegeben, und zwar am 06.04.2020 zum Betrieb Moc Quan, Innere Laufer Gasse 8, 90403 Nürnberg, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-moc-quan-nurnberg/#nachricht-477274 Sie haben in Ihrer Verwaltungspraxis den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz zu beachten. Werden anderen Verbrauchern die beantragten Informationen zugänglich gemacht, müssen Sie auch meinem Antrag stattgeben. Daher bitte ich Sie darum, meinem Begehr unverzüglich nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/149493 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Zwischennachricht Die Entscheidung über Ihren Antrag werden wir Ihnen bis spätestens 31.05.2020 bekannt geben. Fal…
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
18. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
835,8 KB
Die Entscheidung über Ihren Antrag werden wir Ihnen bis spätestens 31.05.2020 bekannt geben. Falls der Betrieb nicht mehr existieren sollte, könnte dies allerdings dazu führen, dass wir den Antrag nicht mehr weiterverfolgen dürfen, weil in diesem Fall der Zweck des VIG, Markttransparenz herzustellen, sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen zu verbessern, nicht mehr erreicht werden könnte.

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Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Auskunft die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Überprüfungen in dem Betrieb „Die unauffindBar“ vor Eingang Ih…
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
25. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Überprüfungen in dem Betrieb „Die unauffindBar“ vor Eingang Ihres Antrags fanden am 11.03.2017 und 03.03.2018 statt. Bei beiden Kontrollen kam es nicht zu Beanstandungen, das heißt, dass keine unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder anderen geltenden Hygienevorschriften festgestellt worden sind.