Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Rückantwort per Brief (Ihr Zeichen: 34-509.5, 13.01.2022).
Ich weise noch einmal darauf hin, dass ich nicht bereit bin, für meine Anfragen die angesprochene 1000 EUR Grenze zu überschreiten.
Nachdem es ja zwei Anfragen gibt (
https://fragdenstaat.de/a/236812 sowie
https://fragdenstaat.de/a/236814), die sich im Prinzip aber doppeln bzw. notwendig wurden, weil unklar ist, wie welche Betriebe dem Betreiber zugeordnet ist (Evtl. mehrere GmbHs oder Privatgesellschaften - konnte durch Homepage nicht eruiert werden), bin ich nicht sicher, ob die Grenze nicht überschritten werden kann.
In der FAQ zur Aktion von TopfSecret bei
FragDenStaat.de steht aber unter:
https://fragdenstaat.de/kampagnen/lebensmittelkontrolle/faq/
========== schnipp ==========
Wie viele Anfragen kann ich stellen?
Wir empfehlen, maximal drei Anfragen gleichzeitig bei der gleichen Behörde stellen. Hintergrund ist, dass wir vermeiden wollen, dass Kosten entstehen (siehe nächste Frage). Anfragen bei unterschiedlichen Behörden sind unbegrenzt möglich.
========== schnipp ==========
========== schnipp ==========
Kosten Auskünfte Geld?
Grundsätzlich sind Anfragen zu „Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittelgesetzes“ bis zu einem Aufwand von 1000 Euro kostenfrei. Damit sollten in der Regel mehrere Anfragen beim selben Amt kostenfrei bleiben. Der Anfragetext enthält aber zur zusätzlichen Absicherung den Hinweis, dass die Behörden die Anfragenden vor der Beantwortung der Anfrage kontaktieren müssen, falls Kosten anfallen sollten.
========== schnipp ==========
Ich gehe daher nach der FAQ davon aus, dass meine Anfragen einer Anfrage entsprechen und insgesamt daher auch Kosten von nicht mehr als 1000 EUR erreicht werden können und somit die Anfrage kosten-, gebühren- und auslagefrei bleibt.
Ich weise zur Sicherheit deshalb auch noch einmal auf folgende Regelung hin:
Sie als Behörde müssen mich vor der Beantwortung der Anfrage kontaktieren, falls Kosten anfallen sollten. Leider geht dies aus Ihrer Antwort nicht hervor.
Die allgemeine Aussage bzgl. der Kosten ist hier nicht ausreichend, da aufgrund der unklaren Situation der Zuordnung der angefragten Gastronomiebetriebe nicht klar ist, ob diese alle einer Person oder GmbH zuzuordnen sind. Ebenso kann ich als Bürger nicht abschätzen, ob hier die 1000 EUR Grenze überschritten wird.
Ich erlaube Ihnen deshalb nur die Fortführung des Prozesses, sofern eine Gebührenfreiheit gegeben ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie, den Prozess zu pausieren und mir mitzuteilen, weshalb Sie die denken, dass die Kostengrenze überschritten wird und warum Sie dies denken. Bitte Senden Sie mir dann eine Art "Kostenvoranschlag" und eine Kostenaufschlüsselung in diesem Fall. Ich werde danach nach Prüfung dann entscheiden, ob ich den Prozesse wieder fortführe oder nicht.
Teilen Sie mir bitte auch zu meiner Information mit, dass eine Kostenfreiheit vorliegt, falls der Prozess fortgeführt mit, weil Kosten-, Gebühren und Auslagefreiheit vorliegt gemäß § 7 Abs. 1 VIG.
Zuletzt möchte ich Sie auch noch bezüglich dem ganzen Prozess sowie auch der Güte Ihrer Antwort auf das Rechtsgutachten der Kanzlei GEULEN & KLINGER aus Berlin hinwiesen. SIe finden dieses im Internet auf der Seite von
FragDenStaat.De (Genauer Link:
https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/).
Dieses Rechtsgutachten ist auch in der Anlage beigefügt und Teil dieser Antwort.
Ich gehe davon aus, dass sich das Landratsamt an das von
FragDenStaat.De bzw. TopfSecret in Auftrag gegebene Rechtsgutachten hält.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >>
Anhänge:
- rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger.pdf
Anfragenr: 236812
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/236812/
Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>