Kontrollbericht zu Diskothek Martinique, Freudenstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Diskothek Martinique
Glashüttenweg 58
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Anträge nach dem Verbaucherinformationsgesetz (Brief vom 05.01.22, erhalten am 18.01.22) Brief vom 05.01.22, erhal…
Von
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Via
Briefpost
Betreff
Anträge nach dem Verbaucherinformationsgesetz (Brief vom 05.01.22, erhalten am 18.01.22)
Datum
5. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
Brief vom 05.01.22, erhalten am 18.01.22
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Diskothek Martinique, Freudenstadt [#236812]
Datum
5. Januar 2022 11:08
An
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Diskothek Martinique Glashüttenweg 58 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236812/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Freudenstadt, 13.01.2022 Az: 34-509.5 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Kontrollbericht zu Diskoth…
Von
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Kontrollbericht zu Diskothek Martinique, Freudenstadt [#236812]
Datum
13. Januar 2022 16:50
Status
Warte auf Antwort
Freudenstadt, 13.01.2022 Az: 34-509.5 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Kontrollbericht zu Diskothek Martinique, Freudenstadt Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.01.2022. Sie werden eine Nachricht auf dem Postweg erhalten. Freundlich grüß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückantwort per Brief (Ihr Zeichen: 34-509.5, 13.01.2022). I…
An Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Diskothek Martinique, Freudenstadt [#236812]
Datum
18. Januar 2022 10:07
An
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückantwort per Brief (Ihr Zeichen: 34-509.5, 13.01.2022). Ich weise noch einmal darauf hin, dass ich nicht bereit bin, für meine Anfragen die angesprochene 1000 EUR Grenze zu überschreiten. Nachdem es ja zwei Anfragen gibt (https://fragdenstaat.de/a/236812 sowie https://fragdenstaat.de/a/236814), die sich im Prinzip aber doppeln bzw. notwendig wurden, weil unklar ist, wie welche Betriebe dem Betreiber zugeordnet ist (Evtl. mehrere GmbHs oder Privatgesellschaften - konnte durch Homepage nicht eruiert werden), bin ich nicht sicher, ob die Grenze nicht überschritten werden kann. In der FAQ zur Aktion von TopfSecret bei FragDenStaat.de steht aber unter: https://fragdenstaat.de/kampagnen/lebensmittelkontrolle/faq/ ========== schnipp ========== Wie viele Anfragen kann ich stellen? Wir empfehlen, maximal drei Anfragen gleichzeitig bei der gleichen Behörde stellen. Hintergrund ist, dass wir vermeiden wollen, dass Kosten entstehen (siehe nächste Frage). Anfragen bei unterschiedlichen Behörden sind unbegrenzt möglich. ========== schnipp ========== ========== schnipp ========== Kosten Auskünfte Geld? Grundsätzlich sind Anfragen zu „Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittelgesetzes“ bis zu einem Aufwand von 1000 Euro kostenfrei. Damit sollten in der Regel mehrere Anfragen beim selben Amt kostenfrei bleiben. Der Anfragetext enthält aber zur zusätzlichen Absicherung den Hinweis, dass die Behörden die Anfragenden vor der Beantwortung der Anfrage kontaktieren müssen, falls Kosten anfallen sollten. ========== schnipp ========== Ich gehe daher nach der FAQ davon aus, dass meine Anfragen einer Anfrage entsprechen und insgesamt daher auch Kosten von nicht mehr als 1000 EUR erreicht werden können und somit die Anfrage kosten-, gebühren- und auslagefrei bleibt. Ich weise zur Sicherheit deshalb auch noch einmal auf folgende Regelung hin: Sie als Behörde müssen mich vor der Beantwortung der Anfrage kontaktieren, falls Kosten anfallen sollten. Leider geht dies aus Ihrer Antwort nicht hervor. Die allgemeine Aussage bzgl. der Kosten ist hier nicht ausreichend, da aufgrund der unklaren Situation der Zuordnung der angefragten Gastronomiebetriebe nicht klar ist, ob diese alle einer Person oder GmbH zuzuordnen sind. Ebenso kann ich als Bürger nicht abschätzen, ob hier die 1000 EUR Grenze überschritten wird. Ich erlaube Ihnen deshalb nur die Fortführung des Prozesses, sofern eine Gebührenfreiheit gegeben ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie, den Prozess zu pausieren und mir mitzuteilen, weshalb Sie die denken, dass die Kostengrenze überschritten wird und warum Sie dies denken. Bitte Senden Sie mir dann eine Art "Kostenvoranschlag" und eine Kostenaufschlüsselung in diesem Fall. Ich werde danach nach Prüfung dann entscheiden, ob ich den Prozesse wieder fortführe oder nicht. Teilen Sie mir bitte auch zu meiner Information mit, dass eine Kostenfreiheit vorliegt, falls der Prozess fortgeführt mit, weil Kosten-, Gebühren und Auslagefreiheit vorliegt gemäß § 7 Abs. 1 VIG. Zuletzt möchte ich Sie auch noch bezüglich dem ganzen Prozess sowie auch der Güte Ihrer Antwort auf das Rechtsgutachten der Kanzlei GEULEN & KLINGER aus Berlin hinwiesen. SIe finden dieses im Internet auf der Seite von FragDenStaat.De (Genauer Link: https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/). Dieses Rechtsgutachten ist auch in der Anlage beigefügt und Teil dieser Antwort. Ich gehe davon aus, dass sich das Landratsamt an das von FragDenStaat.De bzw. TopfSecret in Auftrag gegebene Rechtsgutachten hält. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger.pdf Anfragenr: 236812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236812/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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E-Mail: Antwort auf Ihren Brief vom 13.01.2022 - eingegangen am 18.01.2022 - Ihr Zeichen: 34-509.5, 13.01.2022 (An…
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E-Mail: Antwort auf Ihren Brief vom 13.01.2022 - eingegangen am 18.01.2022 - Ihr Zeichen: 34-509.5, 13.01.2022 (Anfragen nach dem VIG)
Datum
18. Januar 2022
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