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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Diwan, Karlsruhe“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
R Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt Ordnungs-und Bürgeramt Gegen Zustellungsurkunde Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Haltestelle: Tullastraße 11. März 2019 Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 14. Februar 2019 Betrieb: Gaststätte „Diwan”, Rüppurrer Straße 94, 76137 Karlsruhe Sehr geehrter entsprechend Ihrem Antrag vom 14. Februar 2019 ergeht folgende Verfügung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Sehen Sie folgend die von Ihnen angefragten Informationen: Seit der Übernahme desBetriebes im Jahr 2018 erfolgte erst eine Kontrolle am 8. Januar 2019. Es wurden keine Mängel festgestellt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Sachverhalt: Mit Antrag vom 14. Februar 2019 habenSie in Bezug auf den Betrieb Gaststätte „Diwan”, Rüppurrer Straße 94, 76137 Karlsruhe eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die Fragen lauteten wie folgt: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Gedruckt auf. 100 Prozent Recyelingnapier
-2- Der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag angehört und über die an Sie zu übermittelnden Informationen unterrichtet. Eine Anfrage Ihrer persönlichen Daten durch den Betreiber erfolgte bis heute noch nicht. Gemäß 8 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig die nach Landesrecht zuständige Stelle. Nach 8 38 Absatz 1 und $ 39 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit den 88 18 Absatz 4 und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG)ist demnach die Stadt Karlsruhe zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG hat jeder nach Maßgabedieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen &) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereichder genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Gemäß 8 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nummer1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe eingelegt wurde.