Kontrollbericht zu Döner macht schöner, Bentwisch

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Döner macht schöner
Hansestraße 33
18182 Bentwisch

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Döner macht schöner, Bentwisch [#268326]
Datum
22. Januar 2023 13:22
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Döner macht schöner Hansestraße 33 18182 Bentwisch 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268326/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrags (Mail vom 22.01.2023) zum Betrieb „Döner macht sc…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Döner macht schöner, Bentwisch [#268326]
Datum
23. Januar 2023 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrags (Mail vom 22.01.2023) zum Betrieb „Döner macht schöner" in 18182 Bentwisch, Hansestraße 33, werden weitere Informationen benötigt. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des ViG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein. Der genannte Betrieb ist unserer Behörde unbekannt. Somit ist der gestellte Antrag nicht hinreichend bestimmt. Ich bitte hier um genaue Benennung des betreffenden und existierenden Lebensmittelunternehmens bis zum 30.01.2023. Sollten Sie kein existierendes Lebensmittelunternehmen benennen, bleibt dieser Antrag nicht hinreichend bestimmt und muss abgelehnt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> der Name des Unternehmens war leider falsch ausgewiesen. Die richtige Betriebsbezeic…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Döner macht schöner, Bentwisch [#268326]
Datum
24. Januar 2023 14:52
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> der Name des Unternehmens war leider falsch ausgewiesen. Die richtige Betriebsbezeichnung lautet: Döner & Co, Hansestraße 37, 18182 Bentwisch. Es geht vor allem um die Einhaltung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse für Döner Kebab. Der Döner dort schmeckt einfach furchtbar und es sind keinerlei Fleischstücke enthalten. Mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Betrieb Fleischspieße aus Hackfleisch und Paniermehl verkauft. Dieses ist m.E. weder zulässig noch dort ausgezeichnet. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dies klären könnten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268326/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen 39.0.91 LM 02/23 Ihr Schreiben vom: 25.01.2023 Guten Tag << Antragsteller:in >> Sie künd…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Döner macht schöner, Bentwisch [#268326]
Datum
29. Januar 2023 14:02
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wird verschickt...
Ihr Zeichen 39.0.91 LM 02/23 Ihr Schreiben vom: 25.01.2023 Guten Tag << Antragsteller:in >> Sie kündigen eine Anhörung des Betriebsinhabers an. Dies war nicht meine Absicht. Meine Frage war, ob es hinsichtlich der Qualität der Dönerprodukte bereits Erkenntnisse aus zurückliegenden Prüfungen gibt. Wenn nicht, ziehe ich meinen Antrag #268326 hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268326/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 23.01.2023 und Ihrer Mail vom 29.01…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Döner macht schöner, Bentwisch [#268326]
Datum
30. Januar 2023 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 23.01.2023 und Ihrer Mail vom 29.01.2023. Ihren Antrag stützen Sie auf das Verbraucherinformationsgesetz. Dieses Verfahren habe ich, wie zwingend vorgeschrieben, mit der Anhörung des betroffenen Betriebes eröffnet. Bei der Herausgabe von Informationen wird in die Rechte des Betriebsinhabers eingegriffen. Somit muss zwingend für die Herausgabe der Informationen gemäß § 5 Absatz 1 des VIG i.V.m. § 28 Absatz 1 des VwVfG M-V eine Anhörung des Betriebsinhabers durchgeführt werden. Auf Ihren o.g. Antrag habe ich mit Schreiben vom 25.01.2023 den Betrieb. Döner & Co in 18182 Bentwisch angehört. Wenn Sie eine allgemeine Anfrage zu dem Thema Dönerkennzeichnung bei uns stellen möchte, können Sie dies als allgemeine Anfrage außerhalb des Verbraucherinformationsgesetzes gerne an die Lebensmittelüberwachung <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>> stellen, wie die Kennzeichnung von Döner bei uns im Landkreis Rostock gehandhabt wird. Er darf sich dabei nicht auf ein Lebensmittelunternehmen beziehen, da der Betriebsinhaber ansonsten wieder angehört werden muss. Ich bitte um Ihre Rückmeldung bis 06.02.2023, ob Sie Ihren o.g. Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz aufrechterhalten oder wie vor genannt eine gesonderte allgemeine Anfrage stellen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 25.01.2023 in dem Sie mir mit…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Döner macht schöner, Bentwisch [#268326]
Datum
1. Februar 2023 12:53
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 25.01.2023 in dem Sie mir mitteilen, dass Gebühren und Auslagen erhoben werden können, wenn der Betriebsinhaber den Rechtsweg beschreitet. Sie teilen mir weiterhin mit, dass die Weitergabe meiner persönlichen Daten auf Anfrage des Betriebsinhabers möglich sei. Ich möchte weder den Rechtsweg beschreiten noch die Weitergabe meiner Daten zulassen. Ich bin davon ausgegangen, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein Eigeninteresse hat, die Qualität der verkauften Lebensmittel sicher zu stellen und meinen Hinweis prüft, ohne dass ich persönlich involviert bin. Daher ziehe ich meinen Antrag #268326 zurück und überlasse es Ihnen, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268326/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Bestätigung Antragsrücknahme nach VIG Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen hiermit die Rüc…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Bestätigung Antragsrücknahme nach VIG
Datum
3. Februar 2023 11:12
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen hiermit die Rücknahme Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Die Bearbeitung Ihres Antrages ist somit abgeschlossen. Der Betriebsinhaber wird darüber gleichfalls informiert. Aufgrund Ihrer Verbraucherbeschwerde wird der zuständige Lebensmittelkontrolleur zeitnah eine unangemeldete Kontrolle durchführen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bestätigung Antragsrücknahme nach VIG [#268326] Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestätigung Antragsrücknahme nach VIG [#268326]
Datum
3. Februar 2023 17:54
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückantwort. Noch eine Frage: Wie kann ich als Verbraucher das Ergebnis der Lebensmittelkontrolle erfahren? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268326/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Bestätigung Antragsrücknahme nach VIG [#268326] Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen bereits…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Bestätigung Antragsrücknahme nach VIG [#268326]
Datum
6. Februar 2023 15:20
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist für die Erteilung von Auskünften nach dem Verbraucherinformationsgesetz immer ein Antrag erforderlich der u.a. ein Anhörungsverfahren des betreffenden Unternehmers und Bekanntgabe des Antragstellers erforderlich macht. Dies gilt auch für das abschließende Ergebnis einer möglichen Lebensmittelkontrolle. Im Übrigen besteht grundsätzlich kein Auskunftsanspruch während eines laufenden Verwaltungsverfahrens. (§ 3 Satz 1 Nr, 1b VIG) Mit freundlichen Grüßen