Kontrollbericht zu DOGUS, Pforzheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
DOGUS
Blumenheckstraße 10
75177 Pforzheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Lukas Friedrich
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Pforzheim - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Lukas Friedrich
Betreff
Kontrollbericht zu DOGUS, Pforzheim [#264244]
Datum
28. November 2022 12:53
An
Stadt Pforzheim - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: DOGUS Blumenheckstraße 10 75177 Pforzheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lukas Friedrich Anfragenr: 264244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264244/ Postanschrift Lukas Friedrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Friedrich
Lukas Friedrich
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu DOGUS, Pforzheim“ vom 28.11.2022 (#264244) wurd…
An Stadt Pforzheim - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Lukas Friedrich
Betreff
AW: Kontrollbericht zu DOGUS, Pforzheim [#264244]
Datum
30. Dezember 2022 01:06
An
Stadt Pforzheim - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu DOGUS, Pforzheim“ vom 28.11.2022 (#264244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lukas Friedrich
Stadt Pforzheim - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Guten Tag Herr Friedrich, leider hat sich die Bearbeitung aufgrund Personalmangels verzögert. Die Eingangsbestäti…
Von
Stadt Pforzheim - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu DOGUS, Pforzheim [#264244]
Datum
30. Dezember 2022 08:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag Herr Friedrich, leider hat sich die Bearbeitung aufgrund Personalmangels verzögert. Die Eingangsbestätigung mit der Erklärung zum weiteren Vorgehen wurde vorgestern versandt und wird in den nächsten Werktagen bei Ihnen eingehen. Mit freundlichen Grüßen
Lukas Friedrich
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu DOGUS, Pforzheim“ vom 28.11.2022 (#264244) wurd…
An Stadt Pforzheim - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Lukas Friedrich
Betreff
AW: Kontrollbericht zu DOGUS, Pforzheim [#264244]
Datum
27. Mai 2023 18:12
An
Stadt Pforzheim - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu DOGUS, Pforzheim“ vom 28.11.2022 (#264244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lukas Friedrich

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Stadt Pforzheim - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Friedrich, mit der Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage wurden Sie bereits darauf hingewiesen,…
Von
Stadt Pforzheim - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu DOGUS, Pforzheim [#264244]
Datum
31. Mai 2023 07:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Friedrich, mit der Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage wurden Sie bereits darauf hingewiesen, dass Sie unter der von Ihnen angegebenen Adresse nicht gemeldet sind. Der Bescheid bezüglich Ihrer VIG-Anfrage konnte Ihnen nicht zugestellt werden, da Sie von der Post unter der von Ihnen angegebenen Adresse nicht ermittelt werden konnten. Mit freundlichen Grüßen