Kontrollbericht zu Dolce Vita, Inzlingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Dolce Vita
Riehenstraße 50
79594 Inzlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Behörde hat fristgerecht geantwortet, der Kontrollbericht ist sehr interessant und das Ergebnis der Inspektion m.E. sehr gut. Ich möchte den Bericht nicht teilen.

Der Aufwand für die Behörde ist gross.

Der bürokratische Aufwand ist zu hoch.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Dolce Vita, Inzlingen [#254097]
Datum
22. Juli 2022 17:23
An
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Dolce Vita Riehenstraße 50 79594 Inzlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254097/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 22.07.2022. Bitte t…
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Dolce Vita, Inzlingen [#254097]
Datum
28. Juli 2022 08:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 22.07.2022. Bitte teilen Sie uns für die weitere Bearbeitung Ihre vollständige Adresse mit (PLZ fehlt). Danke und freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Anfrage „Kontrollbericht zu Dolce Vita, Inzlingen“ vom 22.07.2022 (#254097) w…
An Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Dolce Vita, Inzlingen [#254097]
Datum
30. August 2022 09:59
An
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage „Kontrollbericht zu Dolce Vita, Inzlingen“ vom 22.07.2022 (#254097) wurde von Ihnen leider noch nicht beantwortet. Hier nochmals meine vollständige Adresse, da ich nicht sicher bin, ob dieseEnde Juli korrekt übermittelt wurde: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> 79594 Inzlingen Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Tatsächlich lag uns für die weitere Be…
Von
Landratsamt Lörrach - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Dolce Vita, Inzlingen [#254097]
Datum
30. August 2022 12:29
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Tatsächlich lag uns für die weitere Bearbeitung Ihre vollständige Adresse nicht vor. Wir werden Ihren Antrag nun weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen