Kontrollbericht zu Domino's, Braunschweig

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Domino's
Rudolfplatz 15
38118 Braunschweig

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle vom 2. Februar 2017
Bei der Überprüfung des Außenbereichs am 01.02.17 und am 02.02.17 waren die Türen zu den Produktionsräumen und zum Lagerbereich nicht geschlossen. Aufgrund des massiven Rattenbefalls im Außenbereich ist bei den vergangenen Kontrollen mehrfach darauf hingewiesen wurden die Türen zu den Betriebsräumen immer geschlossen zu halten.

Kontrolle vom 12. Juni 2019
Lager
1. Der Heizkörper war verunreinigt.
2. Die in der Wand, neben dem Regal, vorhandene Löcher waren nicht verschlossen worden.
Spülküche
3. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.
Kühllager Außenbereich
4. Der Fußboden war im Vorraum verunreinigt.
5. Die Außentür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Gesamtbetrieb
6. Die Außentür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Domino's, Braunschweig [#188810]
Datum
12. Juni 2020 15:50
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Domino's Rudolfplatz 15 38118 Braunschweig 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188810 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Domino's, Braunschweig“ …
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Domino's, Braunschweig [#188810]
Datum
18. August 2020 09:02
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Domino's, Braunschweig“ vom 12.06.2020 (#188810) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 12. Juni 2020 ist hier leider nicht eingegangen. Daher werte ich Ihre…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Domino's, Braunschweig [#188810]
Datum
20. August 2020 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 12. Juni 2020 ist hier leider nicht eingegangen. Daher werte ich Ihre E-Mail vom 18. August 2020 als Antrag. Bitte teilen Sie mir die Anschrift des Betriebes " Domino's Braunschweig" mit, da ansonsten Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden kann. Sie können mir auch den ursprünglichen Antrag mit den entsprechenden Daten zusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in es handelt sich um den Betrieb Domino's, Rudolfplatz 15, 38118 Braunschweig. De…
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Domino's, Braunschweig [#188810]
Datum
20. August 2020 11:10
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es handelt sich um den Betrieb Domino's, Rudolfplatz 15, 38118 Braunschweig. Den vollen Text meiner Anfrage können sie unter https://fragdenstaat.de/a/188810 nachlesen. Ich sende ihn aber auch nochmal nachstehend. Das Sendeprotokoll meiner E-Mail vom 12.06.2020 zeigt, dass die Nachricht bei Ihnen einging. Ich bitte Sie daher, sich bei der Fristberechnung nach § 5 Abs. 2 VIG an jenem Tag zu orientieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS: Antrag vom 12.06.2020 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Domino's Rudolfplatz 15 38118 Braunschweig 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/188810/… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Anfragenr: 188810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188810/
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung aufgrund Ihres Antrags vom 18. August 2020 wird ein entsprechendes Verwaltungsverfahren eingel…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
20. August 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1023,3 KB
aufgrund Ihres Antrags vom 18. August 2020 wird ein entsprechendes Verwaltungsverfahren eingeleitet. Ich werde den betroffenen Betrieb gem. § 5 Abs. 1 S. 1 VIG in Verbindung mit § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) anhören. Meine Entscheidung über Ihren Antrag wird daher in der Regel mehr Zeit in Anspruch nehmen. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist von zwei Monaten eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich melde mich in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Domino's, Bra…
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung 325.2.14-187/2020 - Kontrollbericht zu Domino's, Braunschweig [#188810]
Datum
27. Oktober 2020 11:01
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich melde mich in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Domino's, Braunschweig“ vom 12.06.2020 (#188810); Ihr Aktenzeichen 325.2.14-187/2020. Selbst wenn für den Fristbeginn des § 5 Abs. 2 VIG das in Ihrer Eingangsbestätigung vom 20.08.2020 genannte Datum maßgeblich wäre, wäre die Frist mittlerweile abgelaufen. Tatsächlich begann die Frist jedoch schon deutlich früher: am Tag meiner Antragsstellung, dem 12.06.2020. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher …
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Fristüberschreitung 325.2.14-187/2020 - Kontrollbericht zu Domino's, Braunschweig [#188810]
Datum
28. Oktober 2020 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist daher nicht absehbar, in welchem Zeitraum Ihr Antrag beschieden werden kann. Bitte sehen Sie von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bescheid 1. Die von Ihnen begehrte Informationsgewährung wird erteilt. 2. Am 2. Februar 2017 und am 12. Juni 2019…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
4. November 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Die von Ihnen begehrte Informationsgewährung wird erteilt. 2. Am 2. Februar 2017 und am 12. Juni 2019 fanden im o. g. Betrieb die letzten beiden Kontrollen statt. Die Kontrollergebnisse werde ich Ihnen nach Ablauf von 14 Tagen postalisch übersenden. 3. Die Informationsgewährung ist kostenfrei.
<< Anfragesteller:in >>
Bescheid 325.2.0.1.0.15-187/20 - Domino's, Braunschweig [#188810] Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zur…
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bescheid 325.2.0.1.0.15-187/20 - Domino's, Braunschweig [#188810]
Datum
5. Dezember 2020 12:36
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Bescheid 325.2.0.1.0.15-187/20 vom 04.11.2020. Die darin angekündigte Auskunft hat mich noch nicht erreicht. Ich bitte um baldigen Vollzug Ihrer Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auskunft Kontrolle vom 2. Februar 2017 Bei der Überprüfung des Außenbereichs am 01.02.17 und am 02.02.17 waren di…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
8. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Kontrolle vom 2. Februar 2017 Bei der Überprüfung des Außenbereichs am 01.02.17 und am 02.02.17 waren die Türen zu den Produktionsräumen und zum Lagerbereich nicht geschlossen. Aufgrund des massiven Rattenbefalls im Außenbereich ist bei den vergangenen Kontrollen mehrfach darauf hingewiesen wurden die Türen zu den Betriebsräumen immer geschlossen zu halten. Kontrolle vom 12. Juni 2019 Lager 1. Der Heizkörper war verunreinigt. 2. Die in der Wand, neben dem Regal, vorhandene Löcher waren nicht verschlossen worden. Spülküche 3. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Kühllager Außenbereich 4. Der Fußboden war im Vorraum verunreinigt. 5. Die Außentür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Gesamtbetrieb 6. Die Außentür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.