Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Domino's Pizza
Ohlsdorfer Straße 2
22299 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Nach über 13 Monaten habe ich die angeforderten Ergebnisse der letzten beiden Kontrollen erhalten. Bei den Kontrollen wurde nichts beanstandet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg [#211747]
Datum
8. Februar 2021 14:02
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Domino's Pizza Ohlsdorfer Straße 2 22299 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211747/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg [#211747]
Datum
10. Februar 2021 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 09.02.2021 Betrieb: Domino´Pizza Lfd. Nr.: 68/2021 Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG anhören wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Diese Nachfrage ist nicht an Fristen gebunden und kann somit auch erfolgen, wenn Ihnen bereits eine Auskunft erteilt worden ist. Wenn Sie also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, kann das Bezirksamt dennoch auch später zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet sein. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Sie nicht gesondert informieren werden, wenn gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG ein Antrag von dem betroffenen Betrieb zur Weitergabe ihrer Daten gestellt wird. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind Anträge nach dem VIG in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter, z.B. durch eine Anhörung, verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Fax: 040/4279-04016 Tel: 040/42804-6303 Unsere Datenschutzerklärung und allgemeinen Informationen nach den Art. 12-14 der Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/hamburg-nord/d...
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg [#211747]
Datum
10. März 2021 11:24
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg“ vom 08.02.2021 (#211747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211747/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, aufgrund der aktuellen Situation und des damit verbundenen erhöhten Arbeitsanfal…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg [#211747]
Datum
10. März 2021 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, aufgrund der aktuellen Situation und des damit verbundenen erhöhten Arbeitsanfalls konnte Ihre Anfrage bisher nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis und werden schnellstmöglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hambur…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg [#211747]
Datum
7. September 2021 09:33
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg“ vom 08.02.2021 (#211747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211747/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kontrollergebnis Kontrollergebnisse erhalten
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Kontrollergebnis
Datum
23. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
267,1 KB
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