Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Domino's Pizza
Bergedorfer Straße 150
21029 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg [#219913]
Datum
6. Mai 2021 14:23
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Domino's Pizza Bergedorfer Straße 150 21029 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg [#219913]
Datum
8. Juni 2021 07:56
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg“ vom 06.05.2021 (#219913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219913/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg [#219913]
Datum
5. Juli 2021 09:27
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg“ vom 06.05.2021 (#219913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
WG: VIG Anfrage dominos Pizza Sehr Antragsteller/in leider kann das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt…
image001.jpg
3,1 KB
image002.png
19,8 KB


Sehr Antragsteller/in leider kann das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Ihnen zurzeit keine Auskunft geben. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat den Bezirksämtern im Umgang mit den Anfragen zum Verbraucherinformationsgesetz eine Rüge erteilt. Aus diesem Grund ist die Beantwortung der Anfragen nach dem alten Verfahrens nicht mehr zulässig. Die Rechtsämter der Freien- und Hansestadt Hamburg erarbeiten gerade ein neues rechtlich einwandfreies Verfahren. Sobald dieses freigegeben ist, werden wir Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen. Sollten Sie diese Informationen zeitnah wünschen, können wir lediglich anbieten, Ihnen diese vor Ort in der Alten Holstenstraße 65-67 nach vorheriger Terminabsprache zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: VIG Anfrage dominos Pizza [#219913] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kon…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: VIG Anfrage dominos Pizza [#219913]
Datum
4. August 2021 16:24
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Hamburg“ vom 06.05.2021 (#219913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Dominos Pizza Gesendet: Freitag, 6. August 2021 08:06 An: Antragsteller/in Betreff: Dominos Pizza Sehr Antragste…
image002.png
8,8 KB
image003.png
19,8 KB


Gesendet: Freitag, 6. August 2021 08:06 An: Antragsteller/in Betreff: Dominos Pizza Sehr Antragsteller/in leider können wir Ihnen immer noch keine postalische Auskunft erteilen. Wir können Ihnen im Moment lediglich anbieten, dass Sie die gewünschten Informationen bei uns in der Dienststelle einsehen können. Senden Sie uns für eine Terminabsprache eine Telefonnummer an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> unter der wir Sie erreichen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Dominos Pizza [#219913] Sehr << Anrede >> das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat noch vor wenigen Tagen…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dominos Pizza [#219913]
Datum
11. August 2021 16:57
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat noch vor wenigen Tagen eine ähnliche Auskunft erteilen können (s.a.: https://fragdenstaat.de/a/225367). Aus diesem Grund kann ich Ihren Einwand leider nicht nachvollziehen. Ich bitte Sie, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Weiterhin bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob bei dem von Ihnen angebotenenen Präsenztermin Fotokopien der angefragten Unterlagen angefertigt werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Dominos Pizza / Burger Lounge Sehr Antragsteller/in das Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 17K 4748/19) hat entschie…
Sehr Antragsteller/in das Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 17K 4748/19) hat entschieden, dass die Hamburger Bezirke ein gesetzlich nicht vorgesehenes Verfahren bei der Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz angewendet haben. Die Vorgehensweise sollte also überarbeitet werden, dieses ist bedingt durch Corona bislang nicht geschehen. Als Verwaltung sind wir an Recht und Gesetz gebunden und zur pflichtgemäßen Ermessensausübung verpflichtet, das Angebot zur Einsicht der in der Dienststelle, ist eine Möglichkeit wie Sie an die gewünschten Informationen kommen und wir die Grundsätze des Verwaltungshandelns einhalten können. Die Einsicht in die gewünschten Informationen erfolgt an einem Monitor, Ablichtungen, Ausdrucke oder Fotokopien sind nicht vorgesehen. Sollte dies für Sie keine Option sein, müssen wir Sie weiterhin um Geduld bitten. Sobald wir Kenntnis von einem neuen in abgestimmtes Verfahren erhalten, werden wir dieses umsetzen und die gewünschten Auskünfte erteilen. Mit freundlichen Grüßen