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Kontrollbericht zu Döner, Bensheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Döner
Fabrikstraße 11
64625 Bensheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Döner, Bensheim [#43899]
Datum
16. Januar 2019 12:33
An
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Döner Fabrikstraße 11 64625 Bensheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr <Information-entfernt> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage …
Von
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
17. Januar 2019 11:54
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr <Information-entfernt> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass meine Behörde nach § 5 VIG u.a. verpflichtet ist, jedem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang betroffen ist, vor der Entscheidung schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen zu geben. Über den Antrag auf Informationszugang durch meine Behörde kann somit in der Regel nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten beschieden werden. Sofern der vom Antrag auf Informationszugang in seinen Belangen betroffene Dritte allerdings Rechtsmittel einlegt, kann sich die Dauer bis zur Informationserteilung erheblich und von meiner Seite aus nicht beeinflussbar verlängern. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz // 8/2_VIG_SpezialDönerKebap_gra [#43899] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz // 8/2_VIG_SpezialDönerKebap_gra [#43899]
Datum
17. September 2019 07:56
An
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aus ihrem Schreiben vom 13.05.2019 geht hervor, dass es Hygienemängel bei einer Verdachtskontrolle am 11.07.2016 gab. Ich beantrage hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz // 8/2_VIG_SpezialDönerKebap_gra [#43899] Sehr geehrteAntragstel…
Von
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz // 8/2_VIG_SpezialDönerKebap_gra [#43899]
Datum
17. September 2019 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihnen die maßgeblichen Informationen mitgeteilt haben und keine entsprechenden Kontrollberichte herausgeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz // 8/2_VIG_SpezialDönerKebap_gra [#43899] Sehr geehrteAntrag…
An Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz // 8/2_VIG_SpezialDönerKebap_gra [#43899]
Datum
17. September 2019 10:01
An
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wieso geben Sie keine Kontrollberichte heraus? Die Berichte sind Teil des Anspruchs auf Informationen nach § 2 Abs. 1 VIG. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz // 8/2_VIG_SpezialDönerKebap_gra [#43899] Sehr geehrteAntrag…
Von
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz // 8/2_VIG_SpezialDönerKebap_gra [#43899]
Datum
17. September 2019 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Anspruch wurde mit Bescheid vom 13.05.2019, damit bestandskräftig, entschieden. Wie Ihnen mitgeteilt, haben Sie die nach § 2 Abs. 1 VIG maßgeblichen Informationen erhalten. Ein Anspruch auf Herausgabe der Kontrollberichte wird von uns rechtlich nicht gesehen. Weitere Korrespondenz ist somit entbehrlich. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.