Kontrollbericht zu Döner & Pizzaparadies, Altötting

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Döner & Pizzaparadies
Neuöttinger Straße 24
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. April 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Daniel Holzwarth
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landratsamt Altötting - Abt. 8 - Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Daniel Holzwarth
Betreff
Kontrollbericht zu Döner & Pizzaparadies, Altötting [#135506]
Datum
30. April 2019 22:05
An
Landratsamt Altötting - Abt. 8 - Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Döner & Pizzaparadies Neuöttinger Straße 24 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Holzwarth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Daniel Holzwarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Holzwarth
Landratsamt Altötting - Abt. 8 - Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG); Antrag auf Informatio…
Von
Landratsamt Altötting - Abt. 8 - Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG); Antrag auf Informationsgewährung vom 30.04.2019 nach dem VIG bezüglich des Betriebes Pizza-Paradies in << Adresse entfernt >>, Neuöttinger Straß
Datum
9. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr XY, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem VIG. Wir teilen Ihnen diesbezüglich mit, das [sic!] der Betrieb über Ihren VIG Antrag informiert wird und sich dadurch die gesetzlich festgelegte Frist zur Bearbeitung auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG) verlängert. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Altötting - Abt. 8 - Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG); Antrag auf Informatio…
Von
Landratsamt Altötting - Abt. 8 - Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG); Antrag auf Informationsgewährung vom 30.04.2019 nach dem VIG bezüglich des Betriebes Pizza-Paradies in << Adresse entfernt >>, Neuöttinger Straß
Datum
12. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Landratsamt Altötting erlässt gegenüber Herrn XY folgenden Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt in folgender Form a. Bekanntgabe der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen. b. Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, wenn Beanstandungen im Sinne von unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der auf Grund des LFGB erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Union im Anwendungsbereich des LFGB vorliegen. Die Information wird 10 Tage nach Zustellung dieses Bescheides an den betroffenen Dritten in Schriftform gekannt [sic!] gegeben, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist. 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.