Kontrollbericht zu Dönerfabrik GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Dönerfabrik GmbH
Champagne 11
42781 Haan

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Dönerfabrik GmbH [#212897]
Datum
16. Februar 2021 22:00
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Dönerfabrik GmbH Champagne 11 42781 Haan 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212897/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Mein Aktenzeichen: 1006-2021 (Bitte immer angeben) Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihre…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dönerfabrik GmbH [#212897]
Datum
26. Februar 2021 10:22
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 1006-2021 (Bitte immer angeben) Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 16.02.2021 zum Betrieb "Azimli Döner GmbH" Champagne 11 in 42781 Haan. Ich weise Sie daraufhin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dem Gewerbetreibenden auf Nachfrage Ihr Name und Ihre Anschrift mitzuteilen sind (§5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Mein Aktenzeichen: 1006-2021 (Bitte immer angeben) Sehr Antragsteller/in aufgrund eines Verfahrensfehlers verlän…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
21-04-21-Kontrollbericht zu Dönerfabrik GmbH [#212897]
Datum
21. April 2021 10:24
Status
Mein Aktenzeichen: 1006-2021 (Bitte immer angeben) Sehr Antragsteller/in aufgrund eines Verfahrensfehlers verlängert sich die Bearbeitungszeit um ca. 1 Monat. Im Auftrag Sabrina Stock Kreis Mettmann Der Landrat Amt für Verbraucherschutz 39-11 Lebensmittelüberwachung Düsseldorfer Straße 26 40822 Mettmann Postanschrift: 40806 Mettmann Homepage: www.kreis-mettmann.de Bitte beachten Sie, dass die Kreisverwaltung Mettmann aufgrund aktueller IT-Gefahrenwarnungen derzeit nur Anhänge im Format PDF oder TXT annimmt. Ich bitte um Ihr Verständnis! (auch Signaturen, die Grafiken enthalten, können dazu führen, dass Ihre E-Mail nicht angenommen wird) Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss! Sparen Sie pro Seite ca. 200 ml Wasser, 2g CO2 und 2 g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt denken, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.