Kontrollbericht zu Dorfladen "Hereinspaziert", Neukirch

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Dorfladen "Hereinspaziert"
Schulstraße 15
88099 Neukirch

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Lothar Schneider
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
Lothar Schneider
Betreff
Kontrollbericht zu Dorfladen "Hereinspaziert", Neukirch [#157518]
Datum
11. Juli 2019 22:37
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Dorfladen "Hereinspaziert" Schulstraße 15 88099 Neukirch 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lothar Schneider <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lothar Schneider << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lothar Schneider
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrter Herr Schneider, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VI…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dorfladen "Hereinspaziert", Neukirch [#157518]
Datum
16. Juli 2019 16:33
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

smime.p7s
2,0 KB


Sehr geehrter Herr Schneider, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Grundsätzlich obliegt es dem Antragsteller, über die Art der Informationsgewährung zu bestimmen. Allerdings ist es bei der Zugänglichmachung der von Ihnen beantragten Informationen über das Internet schwerer, die Geheimhaltungsinteressen des Dritten zu gewährleisten. Insofern werden wir Ihren Antrag schriftlich unter der angegebenen Adresse bearbeiten. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes Ihr Name sowie Ihre Anschrift offen zu legen ist. Auf Nachfrage werden Ihr Name und Ihre Anschrift ohne weitere Mitteilung gegenüber dem Betrieb offengelegt. Mit freundlichen Grüßen
Lothar Schneider
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 …
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
Lothar Schneider
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dorfladen "Hereinspaziert", Neukirch [#157518]
Datum
16. Juli 2019 19:11
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Lothar Schneider Anfragenr: 157518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lothar Schneider << Adresse entfernt >>
Lothar Schneider
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Dorfladen "Herei…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
Lothar Schneider
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dorfladen "Hereinspaziert", Neukirch [#157518]
Datum
30. August 2019 23:19
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Dorfladen "Hereinspaziert", Neukirch“ vom 11.07.2019 (#157518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lothar Schneider Anfragenr: 157518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lothar Schneider << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrter Herr Schneider, vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Schreiben vom 17.07.2019 teilten wir Ihnen mi…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dorfladen "Hereinspaziert", Neukirch [#157518]
Datum
2. September 2019 08:18
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,3 KB


Sehr geehrter Herr Schneider, vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Schreiben vom 17.07.2019 teilten wir Ihnen mit, dass Dritte zur Beantwortung der Frage zu beteiligen sind und sich daher die Frist zur Bescheidung gemäß § 5 Abs. 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen können wir jedoch derzeit nicht sicherstellen die o.g. Frist einzuhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen