Kontrollbericht zu Drogerie Bistro, Erfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Drogerie Bistro
Wenigemarkt 8
99084 Erfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle vom 18.06.2019:
Es wurden keine offensichtlichen Mängel festgestellt.

Kontrolle vom 08.03.2019
Zwischen dem Spülbecken und Wandbereich sind die Zwischenräume nicht reinigbar. Hier sind wandbündige Einbauten üblich, hier sind Spalten vorhanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    21. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Drogerie Bistro, Erfurt [#151296]
Datum
17. Juni 2019 19:30
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Drogerie Bistro Wenigemarkt 8 99084 Erfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründen", Fristverlängerung, H…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründen", Fristverlängerung, Hinweise zum Verfahren Wichtiger Hinweis: Bei den gestellten Anträgen über das Portal "Frag den Staat" kam es bereits zur missbräuchlichen Nutzung personenbezogener Daten von Antragstellern, die über eine Antragstellung in Ihrem Namen keine Kenntnis erlangten. Weiterhin weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet bin, auf Nachfrage Ihren Namen sowie Ihre Adresse dem betroffenen Lebensmittelunternehmer sowie ggf. weiteren betroffenen Dritten offenzulegen. Daher bitte ich bis spätestens zum 11.07.2019 um schriftliche Bestätigung Ihrerseits, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und die Belehrung über die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Kontaktdaten zur Kenntnis genommen haben. Sollte keine schriftliche Rückmeldung Ihrerseits bis zu o.g. Termin erfolgen, wird das Verfahren nach dem VIG eingestellt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.06.2019. Ich habe die Hinweise zur Kenntnis gen…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Drogerie Bistro, Erfurt [#151296] iHR zEICHEN 39-0-0381-83 [#151296]
Datum
3. Juli 2019 16:59
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.06.2019. Ich habe die Hinweise zur Kenntnis genommen und bestätige hiermit, ich selbst zu sein. Ich erhalte meinen Antrag aufrecht und bitte Sie um weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen pos…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
15. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen postalisch an Sie durch Übersendung einer Kopie der beantragten Kontrollberichte. Voraussichtlicher Postausgang ist der 02.08.19. 3. Dieser Bescheid ergeht für Sie gebührenfrei.

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Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrolle vom 18.06.2019: Es wurden keine offensichtlichen Mängel festgestellt. Kontrolle vom 08.03.2019 Zwischen…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Kontrolle vom 18.06.2019: Es wurden keine offensichtlichen Mängel festgestellt. Kontrolle vom 08.03.2019 Zwischen dem Spülbecken und Wandbereich sind die Zwischenräume nicht reinigbar. Hier sind wandbündige Einbauten üblich, hier sind Spalten vorhanden.

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