Kontrollbericht zu Dubrovnik II, Oldenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Dubrovnik II
Ofener Straße 43
26121 Oldenburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bei der Kontrolle am 27.11.2017 wurde eine mangelhafte Dokumentation von Lebensmitteln bezügl. Rückverfolgbarkeit bemängelt. Es gab einzelne Verunreinigungen festgestellt und Lebensmittel in den Verkehr gebracht, ohne dessen Zusatzstoffe kenntlich zu machen. Für mehrere Mitarbeitende konnte die Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung nicht nachgewiesen werden. Es fehlte Dokumentation zum Nachweis der Einhaltung der HACCP-Grundsätze.

Bei der Kontrolle am 15.02.2019 wurde lediglich beanstandet, dass Lebensmittel (weiterhin) ohne Bezeichnung und Angabe des Einfrierens oder Herkunft vorrätig gehalten wurden, sowie die (weiterhin) fehlende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen der Lebensmittel in der Speisekarte.

Kommentar des Anfragestellers: Zwischen den Kontrollen hat es deutliche Verbesserungen gegeben was Verunreinigungen und Beschädigungen angeht und es wurde nichts beanstandet, was mich großartig beunruhigen würde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2021
  • Frist
    20. März 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Manuel Groß
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg Details
Von
Manuel Groß
Betreff
Kontrollbericht zu Dubrovnik II, Oldenburg [#213101]
Datum
18. Februar 2021 13:58
An
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Dubrovnik II Ofener Straße 43 26121 Oldenburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuel Groß Anfragenr: 213101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213101/ Postanschrift Manuel Groß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manuel Groß
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Groß, hiermit bestätige ich den Eingan…
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
24. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
879,1 KB
Sehr geehrter Herr Groß, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer drei Anträge vom 18.02.2021. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass durch Ihren Antrag ein Verwaltungsverfahren beginnt. Gemäß §7 VIG können Gebühren und Auslagen entstehen, über eine mögliche Kostenfolge würden wir Sie vorab informieren. Es besteht die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen oder einzuschränken. Sie haben der Datenweitergabe zugestimmt. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich gezwungen, gemäß §5 Abs.2 S.4 VIG diesem Verlangen nachzukommen. Der betroffene Betrieb wird nun angehört, was nach §5 Abs.2 S.2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Sollte Ihrem Informationsbegehren stattgegeben werden, möchten wir Ihnen gerne die Möglichkeit zur Akteneinsicht, hier im Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Rohdenweg 65, 26135 Oldenburg, im Beisen des zuständigen Lebensmittelkontrolleurs, geben. Hierdurch wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, etwaige Fragen direkt zu klären. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so teilen Sie dies bitte bis zum 29.03.2021 unter der o.g. Telefonnummer mit. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Amtliche Lebensmittelüberwachung Dem Antrag wird stattgegeben. Die Informationen werden mir frühestens 14 Tage nac…
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
28. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
822,3 KB
Dem Antrag wird stattgegeben. Die Informationen werden mir frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides gegenüber dem Betrieb zugänglich gemacht. Es werden keine Kosten erhoben.

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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Amtliche Lebensmittelüberwachung Die beiden lezten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen fanden am 27.11.2…
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
19. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
903,0 KB
Die beiden lezten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen fanden am 27.11.2017 und am 15.02.2019 statt. Die festgestellten Beanstandungen wurden angehängt.