Kontrollbericht zu Dürüm Point, Jena

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Dürüm Point
Engelplatz 4
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Bitte teilen Sie keine Informationen über meine Person mit dem o.g. Betrieb.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Dürüm Point, Jena [#154474]
Datum
7. Juli 2019 01:44
An
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Dürüm Point Engelplatz 4 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Bitte teilen Sie keine Informationen über meine Person mit dem o.g. Betrieb.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.07.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir …
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Dürüm Point, Jena [#154474]
Datum
8. Juli 2019 07:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.07.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und per Post beschieden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Kein Nachrichtentext
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid vom 29.7.219 [#154474] Sehr geehrteAntragsteller/in In meinem Antrag nach dem Verbraucherinformation…
An Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid vom 29.7.219 [#154474]
Datum
11. September 2019 12:11
An
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In meinem Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 7. Juli 2019 habe ich um eine Übersendung der Kontrollberichte per E-Mail gebeten, sofern darin Beanstandungen vermerkt wurden. Dieser gewünschten Art der Informationserteilung haben Sie nicht entsprochen: Sie haben den Bescheid per Brief übersendet, und Akteneinsicht vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung eingeräumt. In meinem Verständnis lebensmittelverarbeitender Betriebe sind Menschen direkt betroffen, wenn es Grund für Beanstandung der Hygiene in den Betrieben gibt. Hier geht der Kunde von ordnungsgemäß und hygienischen Lebensmitteln aus; mit der Erwartung ordnungsgemäßen Zuständen und Praktiken in der Verarbeitung werden die Lebensmittel erworben. Wird dennoch gegen diese Erwartung verstoßen, und die Gesundheit des Kunden geschädigt, so liegt zunächst ein Versagen der Lebensmittelkontrollbehörden nahe. Ein respektvoller Umgang mit Anfragen aus der Bevölkerung nach Kontrollberichten kann hier der Vermutung der nachlässigen Kontrolle abhelfen, und dokumentiert die Mühe der Betriebe, in Reaktion auf Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen respektvoll mit der Gesundheit der Kunden umzugehen. Insoweit schädigt ein intransparentes Vorgehen, und eine künstlich verkomplizierte Abwicklung von Auskunftsanträgen aus der Bevölkerung dem Ansehen Ihere Behörde und dem Vertrauen der Bevölkerung in die Gründlichkeit Ihrer Arbeit. Dem wäre leicht abgeholfen. Bitte senden Sie, wie in meinem Schreiben vom 7. Juli 2019 erbeten, die betreffenden Kontrollberichte per E-Mail (gern nach Schwärzung personenbezogener Informationen), sofern Beanstandungen festgestellt wurden. Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Re-2: Bescheid vom 29.7.219 [#154474] Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie darüber informieren, dass Ihr W…
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re-2: Bescheid vom 29.7.219 [#154474]
Datum
13. September 2019 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie darüber informieren, dass Ihr Widerspruch von 11.09.2019 zu unserem Bescheid vom 29.07.2019 nicht fristgerecht bei uns eingegangen und der Bescheid damit rechtskräftig ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re-2: Bescheid vom 29.7.219 [#154474] Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall stelle ich hiermit zum 13.9…
An Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re-2: Bescheid vom 29.7.219 [#154474]
Datum
13. September 2019 16:36
An
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall stelle ich hiermit zum 13.9.2019 eine neue Anfrage. Bitte beachten Sie zur Art der Informationsgewährung das angehängte Rechtsgutachten in dieser Angelegenheit, insbesondere Punkt F auf Seiten 24ff. Vielen Dank Betreff: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Dürüm Point Engelplatz 4 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Bitte teilen Sie keine Informationen über meine Person mit dem o.g. Betrieb. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - rechtsgutachten_topf_secret_geulenklinger.pdf Anfragenr: 154474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Re-4: Bescheid vom 29.7.219 [#154474] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.09.2019 ist bei uns einge…
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re-4: Bescheid vom 29.7.219 [#154474]
Datum
1. Oktober 2019 10:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.09.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und per Post beschieden. Mit freundlichen Grüßen