Kontrollbericht zu Eckhaus

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Eckhaus
60316
Frankfurt am Main
Hesse

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Eckhaus [#254224]
Datum
22. Juli 2022 17:59
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Eckhaus 60316 Frankfurt am Main Hesse 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254224/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 22.07.2022 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrag…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Eckhaus [#254224]
Datum
25. Juli 2022 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 22.07.2022 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Verfahren äußerst umfangreich ist. So wird zunächst der angefragte Betrieb gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 VIG i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) angehört und eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Anschließend ergeht der Mitteilungsbescheid über die Bekanntgabe der Entscheidung an den Dritten sowie der Grundbescheid an Sie als Antragsteller/in. Gegen das Vorhaben der Weitergabe der Kontrollberichte kann der Dritte gerichtlich vorgehen. In diesem Fall werden Sie als Beteiligte/r seitens des Gerichtes beigeladen, wodurch ggf. Kosten entstehen können. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen sowie des oben beschriebenen Verfahrens ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des VIG bitten wir Sie, uns Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden. In Ihrem Antrag widersprechen Sie gegen die Herausgabe Ihrer persönlichen Daten. Das Verbraucherinformationsgesetz sieht hier gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 eine spezialrechtliche Regelung vor und die betroffenen Daten müssen offengelegt werden, wenn der betroffene Dritte nach dieser Offenlegung fragt. Eine Weiterbearbeitung Ihres Antrages kann nur erfolgen, wenn Sie der Herausgabe Ihrer Daten zustimmen, da wir gemäß VIG verpflichtet sind Ihre Daten auf Nachfrage des Dritten an diesen herauszugeben. Wir bitten daher um unverzügliche Mitteilung, ob Sie der Herausgabe Ihrer Daten an den Dritten zustimmen oder ob Sie Ihren Antrag unter diesen Bedingungen zurückziehen. Sollten wir bis zum 01.08.2022 keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten haben, kann das Verfahren nicht weitergeführt werden, wir werten Ihren Antrag als zurückgenommen und das Verfahren wird eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Eckhaus“ vom 22.07.2022 (#254224) wurde von Ihn…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Eckhaus [#254224]
Datum
22. Januar 2023 10:22
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Eckhaus“ vom 22.07.2022 (#254224) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 152 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> mit unten stehender E-Mail vom 25.07.2022, forderten wir Sie auf uns Ihr…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Eckhaus [#254224]
Datum
23. Januar 2023 06:40
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
733 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> mit unten stehender E-Mail vom 25.07.2022, forderten wir Sie auf uns Ihre vollständige Adresse sowie die Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten an Dritte sofern diese angefordert werden, bis zum 01.08.2022 zu erteilen. Dem sind Sie nicht nachgekommen, daher ist Ihre Anfrage eingestellt und wird auch nicht bearbeitet. „Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des VIG bitten wir Sie, uns Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden. In Ihrem Antrag widersprechen Sie gegen die Herausgabe Ihrer persönlichen Daten. Das Verbraucherinformationsgesetz sieht hier gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 eine spezialrechtliche Regelung vor und die betroffenen Daten müssen offengelegt werden, wenn der betroffene Dritte nach dieser Offenlegung fragt. Eine Weiterbearbeitung Ihres Antrages kann nur erfolgen, wenn Sie der Herausgabe Ihrer Daten zustimmen, da wir gemäß VIG verpflichtet sind Ihre Daten auf Nachfrage des Dritten an diesen herauszugeben. Wir bitten daher um unverzügliche Mitteilung, ob Sie der Herausgabe Ihrer Daten an den Dritten zustimmen oder ob Sie Ihren Antrag unter diesen Bedingungen zurückziehen. Sollten wir bis zum 01.08.2022 keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten haben, kann das Verfahren nicht weitergeführt werden, wir werten Ihren Antrag als zurückgenommen und das Verfahren wird eingestellt.“ Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Eckhaus“ vom 22.07.2022 (#254224) wurde von Ihn…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Eckhaus [#254224]
Datum
23. Juli 2023 09:22
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Eckhaus“ vom 22.07.2022 (#254224) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 334 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>