Kontrollbericht zu Edeka, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka
Wildganssteig 30
13503 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    3. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka, Berlin [#54751]
Datum
1. Februar 2019 22:41
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Edeka Wildganssteig 30 13503 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 01.02.2019 ist bei uns eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: Kontrollbericht zu Edeka, Berlin [#54751]
Datum
5. Februar 2019 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 01.02.2019 ist bei uns eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass gegebenenfalls eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird, was eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zur Folge hat (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihr Antrag wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Ich weise ferner darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die informationspflichtige Stelle verpflichtet ist, auf Nachfrage des beteiligten Dritten den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Sollte von dem Betreiber eine entsprechende Nachfrage hier eingehen, werde ich Sie explizit informieren. Grundsätzlich erfolgt die Übersendung von Kontrollberichten aus Datenschutzgründen nur auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrtAntragsteller/in ich informiere Sie unter Bezugnahme auf Ihre VIG-Anfrage vom 01.02.2019, dass von Sei…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: Kontrollbericht zu Edeka, Berlin [#54751]
Datum
7. Februar 2019 12:30
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in ich informiere Sie unter Bezugnahme auf Ihre VIG-Anfrage vom 01.02.2019, dass von Seiten der Betreibergesellschaft nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) durch die informationspflichtige Stelle gewünscht wird. Ich bitte vor diesem Hintergrund bis zum 18.02.2019 um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten oder zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich behalte meinen Antrag aufrecht und bin einverstanden, meinen Namen und Anschrif…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Kontrollbericht zu Edeka, Berlin [#54751]
Datum
19. Februar 2019 18:59
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich behalte meinen Antrag aufrecht und bin einverstanden, meinen Namen und Anschrift an den Betreiber bei Nachfrage weiterzugeben. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Information. Mit freundlichen Grüßen
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: RE: Kontrollbericht zu Edeka, Berlin [#54751]
Datum
20. Februar 2019 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edeka, Berlin“ vom 01.02.20…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: RE: Kontrollbericht zu Edeka, Berlin [#54751]
Datum
4. April 2019 15:53
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edeka, Berlin“ vom 01.02.2019 (#54751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung vom 31.01.2020 über die Zurücknahme Ihrer Anfrage ist eingegangen. …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka, Berlin [#54751]
Datum
5. Februar 2020 09:05
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung vom 31.01.2020 über die Zurücknahme Ihrer Anfrage ist eingegangen. Mit freundlichen Grüßen