Kontrollbericht zu Edeka C + C Großmarkt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka C + C Großmarkt
Memminger Straße 141
87437 Kempten (Allgäu)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka C + C Großmarkt [#206046]
Datum
14. Dezember 2020 20:47
An
Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Edeka C + C Großmarkt Memminger Straße 141 87437 Kempten (Allgäu) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206046/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Ihr Antrag wird baldmöglichst weiter bea…
Von
Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka C + C Großmarkt [#206046]
Datum
15. Dezember 2020 07:21
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Ihr Antrag wird baldmöglichst weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edeka C + C Großmarkt“ vom 14…
An Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka C + C Großmarkt [#206046]
Datum
19. Januar 2021 00:05
An
Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edeka C + C Großmarkt“ vom 14.12.2020 (#206046) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206046/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Sachstand Ihrer Informationsfreiheitsanfrage b…
Von
Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka C + C Großmarkt [#206046]
Datum
19. Januar 2021 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Sachstand Ihrer Informationsfreiheitsanfrage bezüglich dem Edeka C + C Großmarkt vom 14.12.2020. Wir sind bei sämtlichen Anfragen stets bemüht den zeitlichen Rahmen nicht zu überschreiten. Die über Topf-Secret angefragten Betriebe haben selbstverständlich das Recht über die zu erteilenden Auskünfte informiert zu werden und bei evtl. Fehlern oder Unstimmigkeiten einen Rechtsbehelf einzulegen. Um diesem Rechtsschutzinteresse gerecht werden zu können müssen wir bei einem ersten Anschreiben (welches wir am 16.12.2020 versandt haben) zwei Wochen Zeit für eine mögliche Anhörung gewähren. Da die Anhörungsfrist in diesem Fall so ungünstig über die Weihnachtsfeiertage und Silvester verstrich ließen wir insgesamt 3 Wochen Zeit (denn auch die Post hat nicht ganz so zuverlässig alle Briefe pünktlich vor Weihnachten ausgeliefert). Um überflüssigen Diskussionen über eine zu kurze Anhörungsfrist aus dem Weg zu gehen erschien uns die Verlängerung der Frist um eine Woche angemessen. Mit Versand am 08.01.2021 informierten wir den Betrieb über unsere endgültige Entscheidung Ihnen die geforderten Auskünfte zu erteilen. Ab Erhalt dieses Schreibens (der uns mit Postzustellungsurkunde auf den 12.01.2021 datiert wurde) hat der Betreiber 10 Tage Zeit um evtl. gerichtlich gegen die Auskunftserteilung vorzugehen. Erst nach Ablauf dieser letzten Frist können wir Ihnen die gewünschten Daten übermitteln. Ihre Post verlässt also voraussichtlich morgen, den 20.01.2021 unser Haus (insofern keine Klage eingereicht wurde). Ich darf Sie folglich noch um ein wenig Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen