Kontrollbericht zu Edeka Kandler, Baar

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka Kandler
Postweg 8
86674 Baar

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Aichach-Friedberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka Kandler, Baar [#149264]
Datum
7. Juni 2019 13:02
An
Landratsamt Aichach-Friedberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Edeka Kandler Postweg 8 86674 Baar 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edeka Kandler, Baar“ vom 07.0…
An Landratsamt Aichach-Friedberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka Kandler, Baar [#149264]
Datum
9. Juli 2019 11:19
An
Landratsamt Aichach-Friedberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edeka Kandler, Baar“ vom 07.06.2019 (#149264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Aichach-Friedberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Da der Lebensmittelunternehmer zunächst zur beabsic…
Von
Landratsamt Aichach-Friedberg
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka Kandler, Baar [#149264]
Datum
9. Juli 2019 14:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Da der Lebensmittelunternehmer zunächst zur beabsichtigten Informationsgewährung anzuhören ist, verlängert sich die Frist um einen Monat (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Eine Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage wurde postalisch an Sie versandt. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Dann weiß ich Bescheid wie der Stand der Dinge ist…
An Landratsamt Aichach-Friedberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka Kandler, Baar [#149264]
Datum
9. Juli 2019 18:29
An
Landratsamt Aichach-Friedberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Dann weiß ich Bescheid wie der Stand der Dinge ist. Bisher hat uns noch keine Eingangsbestätigung erreicht, vielleicht ist diese noch auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Aichach-Friedberg
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Aichach-Friedberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. August 2019
Status
Warte auf Antwort
212,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
AZ 30-5142-5/2 [#149264] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Bescheid vom 27.08.201…
An Landratsamt Aichach-Friedberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ 30-5142-5/2 [#149264]
Datum
16. September 2019 11:07
An
Landratsamt Aichach-Friedberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Bescheid vom 27.08.2019 habe ich erhalten. Sie informieren darüber, dass das betreffende Lebensmittelgeschäft umgebaut wurde und deshalb die letzten Kontrollen nicht Teil der Informationsgewährung mehr sind. Meine Frage heute an Sie ist: Haben Sie sich von der Richtigkeit dieser Behauptung überzeugt? Waren Ihre Lebensmittelkontrolleure im Geschäft und haben den Umbau festgestellt? Oder hat Ihnen der Inhaber dies nur mitgeteilt, vermnutlich über seine Anwälte, und Ihre Behörde hat die Behauptung geglaubt? Wie der betreffende Inhaber mit der Lebensmittelsicherheit und Ihrem Amt verfährt, darüber gibt es ja auf Verbraucherportalen im Internet bereits einschlägige Erfahrungen von Verbrauchern: https://www.golocal.de/baar-schwaben/baeckereien/kandler-leonhard-baeckerei-konditorei-dT1K/?utm_campaign=golocal_export&utm_medium=export_bpp&utm_source=dasoertliche#reviewList Ich möchte deshalb dringend anraten, dass Sie den Wahrheitsgehalt der Behauptungen überprüfen, und zwar unangemeldet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landratsamt Aichach-Friedberg
AW: AZ 30-5142-5/2 [#149264] Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer unten stehenden Frage kann ich Ihnen mi…
Von
Landratsamt Aichach-Friedberg
Betreff
AW: AZ 30-5142-5/2 [#149264]
Datum
17. September 2019 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer unten stehenden Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass der Umbau bzw. die Verlegung der Betriebsräume durch unsere Lebensmittelüberwachung vor Ort festgestellt wurde. Bei Rückfragen stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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