Kontrollbericht zu edeka markt, Schönwalde-Glien

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
edeka markt
Berliner Allee
14621 Schönwalde-Glien

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu edeka markt, Schönwalde-Glien [#48976]
Datum
24. Januar 2019 08:50
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: edeka markt Berliner Allee 14621 Schönwalde-Glien 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Anspruch nach VIG In vorbezeichneter Angelegenheit bedauere ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich ihrem Anliegen…
Von
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Anspruch nach VIG
Datum
19. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
In vorbezeichneter Angelegenheit bedauere ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich ihrem Anliegen nicht ensprechen kann. Es ergeht daher folgender Bescheid 1. der Antrag wird abgelehnt 1. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben. begründung : mit Schreiben vom 24.1.2019 beantragten Sie die Übersendung der letzten beiden Kontrollberichte für den Betrieb EDEKA Berliner Allee 10, 14621 Schönwalde-Glien nach VIG. Die Prüfung der zur Verfügung stehenden Unterlagen zu diesem Betrieb hatkeinerlei Verstöße gegen Rechtsvorschriften in den letzten beiden Jahren ergeben. Für die Entscheidung über ihren formgerechten Antrag nach §§ 4 Abs.1 Satz 2, 3 VIG bin ich die zur Entscheidung zuständige Behörde, §§ 4 Abs.1 Satz 4 Nr. 2 VIG i.V.m. §3 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebens-und Futtermittelgesetzbuch, dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften ( LFGBZFV). Ihren Antrag muss ich ablehnen, da es schon an den Tatbestandsvorrausetzungen für den Anspruch fehlt. Nach §2 VIG hat jeder Anspruch auf freien zugang zu allen Daten soweit von den zuständigen Stellen nicht zulässige Abweichungen von rechtlichen Anforderungen festgestellt worden sind. Bei dem von ihnen angegebenen Betrieb gab es in der jüngeren Vergangenheit keine solchen Verstöße, sodaß ihr Antrag abzulehnen war. Ferner fehlt es an einem Anspruch auf Mitteilung der Daten zu den letzten Kontrollen. §2 VIG vermittelt nur dann einen Informationsanspruch wenn rechtliche Verstöße vorliegen. In Ermangelung solcher Verstöße haben Sie daher auch auf diese Information keinen Anspruch. Ihr Auskunftsersuchen bezieht sich auf § 2 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 VIG und ist damit gemäß §7 Abs.1 Satz 2 dieses Gesetzes gebühren- und auslagenfrei.