Kontrollbericht zu Edeka, Marktoberdorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka
Ruderatshofener Straße 83a
87616 Marktoberdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landratsamt Ostallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka, Marktoberdorf [#213672]
Datum
25. Februar 2021 10:05
An
Landratsamt Ostallgäu
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Edeka Ruderatshofener Straße 83a 87616 Marktoberdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213672/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edeka, Marktoberdorf“ vom 25…
An Landratsamt Ostallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka, Marktoberdorf [#213672]
Datum
25. August 2021 07:06
An
Landratsamt Ostallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edeka, Marktoberdorf“ vom 25.02.2021 (#213672) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 152 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 213672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213672/
Landratsamt Ostallgäu
Sehr Antragsteller/in am 25.02.2021 beantragten Sie die Herausgabe von Informationen hinsichtlich der letzten bei…
Von
Landratsamt Ostallgäu
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka, Marktoberdorf
Datum
25. August 2021 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in am 25.02.2021 beantragten Sie die Herausgabe von Informationen hinsichtlich der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte bei Beanstandungen des Betriebes "Edeka", Ruderatshofenerstr. 83a , 87616 Marktoberdorf. Sie baten um Übersendung der gewünschten Informationen an folgende Adresse: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) muss der Antrag auf Informationsgewährung hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Ferner soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten (§ 4 Abs. 1 Satz 3 VIG). Da Sie Ihre Adresse nicht vollständig bzw. nicht nachvollziebar angegeben haben (Postleitzahl und Ort fehlte), ist keine ordnungsgemäße Antragstellung erfolgt. Eine Bearbeitung Ihres Antrages seitens des Landratsamtes Ostallgäu ist nicht erfolgt, da es nicht möglich gewesen wäre, die gewünschten Unterlagen eindeutig an Sie, als Antragsteller, zuzusenden. Wir weisen darauf hin, dass eine Zusendung der geforderten Unterlagen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse von FragDenStaat, aufgrund von haftungsrechtlichen Fragestellungen nicht erfolgen kann, da jegliche Korrespondenz über diese Adresse automatisch im Internet veröffentlicht wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Meine Adresse: Antragsteller/in Antragsteller/in Haldenstr. << Adresse entfe…
An Landratsamt Ostallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka, Marktoberdorf [#213672]
Datum
25. August 2021 12:59
An
Landratsamt Ostallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Meine Adresse: Antragsteller/in Antragsteller/in Haldenstr. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213672/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Ostallgäu
Sehr Antragsteller/in wir bitten Sie darum, den Antrag nochmals komplett unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse…
Von
Landratsamt Ostallgäu
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka, Marktoberdorf [#213672]
Datum
25. August 2021 13:05
Status
Sehr Antragsteller/in wir bitten Sie darum, den Antrag nochmals komplett unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse zustellen. Mit freundlichen Grüßen