Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
EDEKA Nah & Gut Hauschild
Karl-Marx-Straße 20
06242 Großkayna

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna [#58205]
Datum
16. Februar 2019 19:22
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: EDEKA Nah & Gut Hauschild Karl-Marx-Straße 20 06242 Großkayna 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre unten stehende E-Mail ist bei uns eingegangen. Anfragen auf Informationszugang …
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Betreff
AW: Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna [#58205]
Datum
18. Februar 2019 17:28
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre unten stehende E-Mail ist bei uns eingegangen. Anfragen auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) können durch uns nur bearbeitet werden, wenn uns ein vollständiger Antrag vorliegt. Hierzu gehört gem. § 4 Abs. 1 S. 3 VIG die vollständige und korrekte Namens- und Adressangabe des Anfragenden. Dies scheint bei Ihrem Antrag nicht gegeben. Eine weitere Bearbeitung ist daher derzeit nicht möglich. In Ihrem Antrag bleibt unklar, wer der konkrete Antragsteller ist. Der Antrag wurde im Namen von "Arne Semsrott, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V." gestellt. Als Adressangabe wurde die Adresse des e.V. angegeben. Dies ließe den Schluss zu, dass der Antrag als durch den Verein gestellt betrachtet werden soll. In diesem Fall erscheint aber fraglich, ob Sie zur Stellung solcher Anträge für den Verein berechtigt sind. Die Vertretungsberechtigung von Vereinen liegt i.d.R. beim Vorstand, wenn nicht im Rahmen der Satzung etwas anderes geregelt wurde. Sollte Ihr Antrag als durch Sie als Privatperson gestellt zu betrachten sein, würde es an der Angabe Ihrer privaten Adresse mangeln. Sollten Sie eine Bearbeitung Ihres Antrages wünschen, teilen Sie uns daher bitte explizit mit, wer Antragsteller ist und unter welcher Adresse dieser zu kontaktieren ist. Vor einer entsprechenden Rückmeldung Ihrerseits findet keine weitere Bearbeitung Ihres Antrages statt. Auch die für die Antragsbearbeitung geltenden Fristen beginnen nicht zu laufen, bevor kein vollständiger Antrag vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte betrachten Sie meinen Antrag als Antrag einer Privatperson. Die Anschrift is…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna [#58205]
Datum
18. Februar 2019 17:32
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte betrachten Sie meinen Antrag als Antrag einer Privatperson. Die Anschrift ist so schon in Ordnung. Nennen Sie mir bitte andernfalls die Rechtsgrundlage, auf der Sie diese Anschrift nicht akzeptieren. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, die maßgebliche Rechtsgrundlage ist (wie bereits in meiner vorangegangenen E-Mail mi…
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Betreff
AW: Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna [#58205]
Datum
19. Februar 2019 15:02
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, die maßgebliche Rechtsgrundlage ist (wie bereits in meiner vorangegangenen E-Mail mitgeteilt) § 4 Abs. 1 S. 3 VIG. Hiernach soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Die missverständliche Verwendung der Formulierung "soll" ist laut einschlägiger Kommentierung im Falle des § 4 Abs. 1 S. 3 VIG nicht dahingehend zu verstehen, dass auf die Angabe von Name und Adresse in vollständiger und korrekter Form verzichtet werden kann. Vielmehr können Anträge ohne diese Angaben unbeschieden bleiben. Andernfalls würden gesetzlich verankerte Rechte des Dritten und auch der Behörde in unzulässiger Weise beschnitten werden. Ohne die Kenntnis von Name und Adresse kann auf Antrag des Dritten keine Offenlegung von Name und Adresse des Antragstellers erfolgen, obwohl der Dritte im Falle einer Antragstellung hierauf einen gesetzlich fixierten Anspruch gegen die Behörde hat. Ebenso werden die Daten benötigt, um der grundsätzlichen Kostenpflichtigkeit des Informationszugangsanspruches nach dem VIG Rechnung zu tragen und ggf. zu erhebende Gebühren und Auslagen geltend machen zu können. Ich weise daher erneut und abschließend darauf hin, dass eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages nicht stattfindet, bevor Sie uns Ihre Privatadresse mitgeteilt haben. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> ausschlaggebend ist für die Anschrift natürlich, dass Sie mich erreichen könne…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna [#58205]
Datum
19. Februar 2019 16:31
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ausschlaggebend ist für die Anschrift natürlich, dass Sie mich erreichen können. Es steht dort nicht Privatanschrift. Die angegebene Anschrift erfüllt sämtliche Erfordernisse, auch zur Weitergabe an den Betrieb. Sie können mir gerne Post schicken und damit verifizieren, dass sie mich erreicht. Sollten Sie dies nicht wollen, können wir das natürlich auch gerichtlich klären, aber ich glaube, dass wir das beiden Seiten ersparen sollten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, der Antrag hat Name und Anschrift des Antragstellers zu enthalten. Stellen Sie den A…
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Betreff
WG: AW: Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna [#58205]
Datum
5. März 2019 08:21
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, der Antrag hat Name und Anschrift des Antragstellers zu enthalten. Stellen Sie den Antrag als Privatperson, ist Ihre Privatadresse die Adresse des Antragstellers und mithin anzugeben. Stellen Sie den Antrag im Namen des Vereins, ist die Anschrift des Vereins anzugeben. In diesem Fall wäre außerdem darzulegen, dass Sie berechtigt sind, derlei Anträge im Namen des Vereins zu stellen. In der derzeit gestellten Form (Antragstellung als Privatperson unter Angabe der Vereinsadresse) kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Es steht Ihnen jedoch frei, Ihren Antrag durch Angabe Ihrer Privatadresse zu vervollständigen oder aber, den Antrag im Namen des Vereins unter Darlegung einer dahingehenden Bevollmächtigung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bleibe bei der Angabe dieser gültigen Adresse. Sie haben mir weiterhin keine R…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: AW: Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna [#58205]
Datum
5. März 2019 09:29
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bleibe bei der Angabe dieser gültigen Adresse. Sie haben mir weiterhin keine Rechtsgrundlage für Ihr Vorgehen genannt. § 4 Abs. 1 S. 3 VIG erwähnt nicht die Privatanschrift, sondern lediglich Anschrift. Sollten Sie meinem Auskunftsanspruch weiterhin nicht nachkommen, werde ich ihn gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut H…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: AW: Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna [#58205]
Datum
18. Mai 2019 21:51
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna“ vom 16.02.2019 (#58205) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise darauf hin, dass inzwischen Untätigkeitsklage möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitungsfristen des § 5 Abs. 2 VIG beginnen erst ab dem Zeitpunkt einer voll…
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Betreff
WG: AW: Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna [#58205]
Datum
22. Mai 2019 14:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitungsfristen des § 5 Abs. 2 VIG beginnen erst ab dem Zeitpunkt einer vollständigen Antragstellung zu laufen. Eine solche liegt uns bislang nicht vor, worauf wir Sie auch bereits mehrfach hingewiesen haben. Wir haben Ihnen auch die Gründe hierfür erläutert und Ihnen mitgeteilt, welche Angaben wir von Ihnen für eine weitere Antragsbearbeitung noch benötigen. Von der Nachreichung dieser Angaben haben Sie jedoch abgesehen, weshalb eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages unsererseits nicht erfolgen konnte. Ergänzend sei auch darauf hingewiesen, dass es sich bei den Bearbeitungsfristen des § 5 Abs. 2 VIG um Regelfristen handelt, welche ausschließlich für den Normalfall tatsächlich als Höchstfristen angesehen werden können. Verlängert sich die Verfahrensdauer jedoch aus Gründen, die die Behörde nicht zu verantworten hat (bspw. unklare Antragstellung, die zu Nachfragen führt oder unzureichende Mitarbeit des Antragstellers oder des Dritten), stellt dies keinen Verstoß gegen § 5 Abs. 2 VIG dar und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Untätigkeitsklage liegen nicht vor. Hinsichtlich der Frage, ob eine Angabe Ihrer Privatadresse für eine vollständige Antragstellung notwendig ist, sei die Rechtslage hier nochmals wie folgt zusammengefasst: Die Rechtsgrundlage hierfür stellt § 4 Abs. 1 VIG dar. Trotz der Formulierung "soll" besteht in der einschlägigen Kommentierung dahingehend Übereinstimmung, dass auf die Angabe des Namens und der Anschrift nicht verzichtet werden kann, will man eine interessensgerechte Verfahrensbearbeitung betreiben. Hierbei fällt u.a. ins Gewicht, dass das Interesse eines beteiligten Dritten daran zu wahren ist, dass er (wenn er möchte) von seinem gesetzlich fixierten Recht zur Informationserteilung über Name und Anschrift des Antragstellers Gebrauch machen kann und dies nicht dadurch umgangen wird, dass wie in Ihrem Fall eine Vereinsadresse angegeben wird. Auf der anderen Seite spielen aber auch Belange wie die Möglichkeit zur Identifizierung des Kostenschuldners der Auskunftserteilung und der Ausschluss von missbräuchlich gestellten Anträgen (bspw. unter Verwendung einer fremden Identität) eine Rolle. Zur Abklärung dessen kann die Behörde sogar die Einreichung von Meldebescheinigungen verlangen. Eine für alle Beteiligten (also nicht nur für den Antragsteller sondern auch für etwaige Dritte und die Behörde selbst) interessengerechte Bearbeitung von Anträgen nach VIG ist mithin nur unter Angabe von Name und Anschrift des Antragstellers möglich, wobei der Gesetzeswortlaut hier insoweit eindeutig ist, wessen Adresse anzugeben ist: die des Antragstellers. Sie haben auf unserer Nachfrage hin ausdrücklich erklärt, dass Sie als Privatperson Antragsteller sind. Daher kann § 4 Abs. 1 S. 3 VIG auch nur Ihre private Anschrift meinen. Sofern Sie sich doch noch zu einer Vervollständigung Ihres Antrages entschließen, werden wir die Bearbeitung Ihres Antrages selbstverständlich unter Berücksichtigung der geltenden Fristen aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Rechtsauffassung habe ich verstanden und teile sie freilich nicht. Wenn…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: AW: Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna [#58205]
Datum
22. Mai 2019 14:07
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Rechtsauffassung habe ich verstanden und teile sie freilich nicht. Wenn es Ihnen tatsächlich aus mir unerklärlichen Gründen so wichtig ist, meine Privatadresse zu erfahren - was nach der DSGVO natürlich nicht erforderlich ist - dann müssen wir das wohl gerichtlich klären. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer VIG-Anfrage. Die bisherige Korrespondenz …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna“ [#58205] [#58205]
Datum
25. Juli 2019 00:44
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer VIG-Anfrage. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/58205 Der Landkreis Saalekreis verlangt von mir zur Bearbeitung der VIG-Anfrage die Zusendung meiner Privatadresse. Ich gehe davon aus, dass diese Erhebung meiner Daten nicht erforderlich ist und die Angabe meiner Arbeitsadresse ausreicht. Der vom Landkreis zitierte Teil des VIG verlangt lediglich eine Anschrift, nicht jedoch die Privatadresse. Mir ist bewusst, dass der Landesbeauftragte nicht fürs VIG zuständig ist. Da es hier aber um die Erhebung personenbezogener Daten durch den Landkreis geht, gehe ich davon aus, dass Sie auch für diesen Fall zuständig sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 58205.pdf - 2019-02-18_1-image001.png - 2019-02-18_1-image003.jpg - 2019-02-19_1-image001.png - 2019-02-19_1-image004.jpg - 2019-03-05_1-image001.png - 2019-03-05_1-image004.jpg - 2019-05-22_1-image002.jpg - 2019-05-22_1-image003.png Anfragenr: 58205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe mich mit meinen Anwälten in Bezug auf meine Informationsfreiheitsan…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna“ [#58205] [#58205]
Datum
17. September 2019 14:11
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe mich mit meinen Anwälten in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna“ vom 16.02.2019 (#58205) beraten. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Die Angabe der Privatanschrift ist im VIG, wie von mir beschrieben, nicht notwendig. Die Angabe der beiliegenden Anschrift ist ausreichend, da ich dort erreicht werden kann. Sie können dies auch gern austesten, indem Sie dort ein Schriftstück hinsenden. Dass sie dort hinsenden könnten, ergibt sich übrigens aus § 3 VwZG i.V.m. § 177 ZPO. Von Interesse für Sie sollte außerdem die Grundsatz entscheiden des BGH dazu sein (BGH, Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99). Auch das Urteil des OLG Hamburg dazu dürfte helfen (OLG Hamburg, 12.11.2018 - 7 W 27/18). Ich würde hier gerne darauf verzichten, einen sinnlosen Gerichtsprozess in Ganz zu setzen, der lediglich Ihre und meine Zeit vergeudet, zumal der Grundsatz geklärt ist. Sollte dies nötig sein, werde ich es aber natürlich tun. Eine Übersicht der bisherigen Klagen von uns finden Sie unter https://fragdenstaat.de/info/ueber/klagen/ Ich möchte Sie bitten, mir zum 30.09. Rückmeldung zu geben. Ansonsten werde ich meinen Auskunftsanspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag nunmehr in die Bearbeitung genommen wir…
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Betreff
WG: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna“ [#58205] [#58205]
Datum
27. September 2019 12:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag nunmehr in die Bearbeitung genommen wird. Ich weise jedoch darauf hin, dass die Bearbeitung trotz der bereits verstrichenen Zeit nach einem festgelegten und ordnungsgemäßen Verfahren erfolgt (Eingangsbestätigung, Drittbeteiligung, Gelegenheiten zur Stellungnahme etc.) und dieses Verfahren einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
30. September 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Eingangsbestätigung
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
25. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Eingangsbestätigung [#58205] Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihre erneute Eingangsbestätigung z…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#58205]
Datum
31. Oktober 2019 09:26
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihre erneute Eingangsbestätigung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna“ vom 16.02.2019 (#58205) erhalten. Sie können auch unseren Schriftverkehr verfolgen unter https://fragdenstaat.de/r/58205 Natürlich erreichen Sie mich unter dieser Adresse. Ihr Misstrauen ist doch wirklich befremdlich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/58205 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
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Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Oktober 2019 09:26
Status
Warte auf Antwort

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung [#58205] Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihre erneute…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung [#58205]
Datum
31. Oktober 2019 09:28
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihre erneute Eingangsbestätigung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu EDEKA Nah & Gut Hauschild, Großkayna“ vom 16.02.2019 (#58205) erhalten. Sie können auch unseren Schriftverkehr verfolgen unter https://fragdenstaat.de/r/58205 Natürlich erreichen Sie mich unter dieser Adresse. Ihr Misstrauen ist doch wirklich befremdlich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/58205 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Oktober 2019 09:28
Status
Warte auf Antwort

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Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Amtliche Lebensmittelüberwachung Sehr geehrter Herr Semsrott, hinsichtlich Ihres Antrages vom 16.02.2019 auf Ausku…
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
28. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, hinsichtlich Ihres Antrages vom 16.02.2019 auf Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ergeht folgender Bescheid: 1. Aufgrund Ihres Antrages vom 16.02.2019 wird Ihnen mitgeteilt, dass bei "Nah & Gut Hauschild" in der Kari-Marx-Straße 20 in 06242 Großkayna am 23.08.2019 und am 09.04.2019 die letzten beiden amtlichen Kontrollen stattgefunden haben. 2. Bei den unter Ziffer 1 genannten amtlichen Kontrollen wurden insgesamt drei Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. - 3. Genauere Angaben zu den Verstößen werden Ihnen in Papierform auf dem Postweg in Form einer zusammenfassenden Darstellung übermittelt, sobald dem von der Anfrage betroffenen Betrieb die Möglichkeit zur Wahrnehmung von Eilrechtsschutz eingeräumt wurde. 4. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. Begründung: I. Sachverhalt: Mit E-Mail vom 16.02.2019 beantragten Sie die Herausgabe folgender Informationen: "1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: EDEKA Nah & Gut Hauschild Kari-Marx-Straße 20 06242 Großkayna 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich." Ihren Antrag stützten Sie auf das VIG. Mit Schreiben vom 30.09.2019 wurden Sie auf die möglichen Rechtsfolgen hingewiesen, die die weitere Bearbeitung Ihres Antrages mit sich bringen kann. Darüber hinaus wurden Sie aufgefordert, durch Rückmeldung auf dieses Schreiben Ihre Erreichbarkeit unter o.g. Adresse nachzuweisen. Mit E-Mail vom 31.10.2019 teilten Sie mit, dass die Bearbeitung fortgesetzt werden soll. Seitens des Landkreis Saalekreis wurde daraufhin eine Drittbeteiligung vorgenommen. Im Rahmen dieser wurde dem betroffenen Dritten Gelegenheit gegeben, sich zur Sache zu äußern. Der betroffene Betrieb machte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die vom Betrieb vorgetragenen Argumente wurden umfassend geprüft. II. Rechtliche Würdigung: Der Landkreis Saalekreis ist gem. § 2 Abs. 2 S. 2 VIG i.V.m. § 2 VIG AG LSA informationspflichtige Stelle i.S.d. VIG und mithin zur Auskunftserteilung sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 3 VwVfG i.V. m. § 1 VwVfG LSA. Die vorliegende Entscheidung erging unter Einhaltung eines ordnungsgemäßen Verfahrens. Insbesondere wurde eine Beteiligung Dritter vorgenommen, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden könnten, § 5 Abs. 1 VIG. Ihr Antrag bezieht sich seinem Wortlaut nach auf "EDEKA Nah & Gut Hauschild". Es wird mitgeteilt, dass hier nicht bekannt ist, ob es sich bei dem von Ihnen benannten Betrieb um einen solchen handelt, der der Firma "EDEKA" zuzuordnen ist. Aufgrund der Bezeichnung des Betriebes im Übrigen sowie aufgrund der Adressangabe war aber dennoch hinreichend erkennbar, welchen Betrieb Ihre Anfrage betreffen soll, sodass Ihre Anfrage trotz der möglicherweise falschen Bezeichnung "EDEKA" bearbeitet werden konnte. Die teilweise Bewilligung Ihres Antrages beruht auf § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG. Hiernach hat jeder nach Maßgabe des VIG Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über die von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellten nicht zulässigen Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des genannten Gesetzes sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen worden sind. Dieser Anspruch besteht, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle vorhanden sind und kein Ausschluss- und/oder Beschränkungsgrund vorliegt. Die Fragen zu Ziffer 1 und 2 Ihres Antrages vom 16.02.2019 zielen nach ihrer Formulierung auf die Mitteilung ab, wann die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden haben und ob und welche Beanstandungen bei diesen Kontrollen festgestellt wurden. Hierbei legen Sie dar, dass Sie unter Beanstandung eine unzulässige Abweichung von den lebensmittelrechtlichen Vorschriften verstehen. Sofern Beanstandungen festgestellt wurden, wünschen Sie die Herausgabe des jeweiligen Kontrollberichtes. Die Auskunftserteilung über nicht zulässige Abweichungen unterfällt dem Auskunftsanspruch des § 2 Abs. 1 S.1 Nr. 1 VIG. Eine nicht zulässige Abweichung von einer Rechtsvorschrift i.S.d. genannten Norm ist nach der Kommentierung gleichbedeutend mit einem Verstoß gegen diese Vorschrift. Eine Ahndung des Verstoßes muss nicht stattgefunden haben, dieser muss ausschließlich festgestellt worden sein. Eine solche Feststellung ist auch dann gegeben, wenn im Kontrollbericht nicht explizit die Norm notiert wurde, gegen die verstoßen wurde. Umfasst sind von diesem Auskunftsanspruch jedoch ausschließlich festgestellte Abweichungen gegen die in der Anspruchsgrundlage genannten Rechtsvorschriften. Ihnen wird daher auch lediglich hinsichtlich solcher Feststellungen Auskunft erteilt werden. Betroffen sind hiervon insgesamt drei Feststellungen im Rahmen beider Kontrollen. Insoweit im Rahmen der Kontrollen Feststellungen bspw. zu weiteren Umständen getroffen wurden, denen jedoch kein Rechtsverstoß im eigentlichen Sinne zugrunde liegt, haben Sie hierauf keinen Auskunftsanspruch. Ihr Anspruch beschränkt sich mithin allein auf diejenigen Feststellungen, die auch tatsächlich einen Verstoß gegen eine der genannten Rechtsvorschriften darstellen. Insoweit Sie eine bestimmte Form der Auskunftserteilung beantragt haben, nämlich die Übersendung des Kontrollberichtes, ist dies abzulehnen. Gem. § 6 Abs. 1 S. 2 VIG darf, wenn ein Informationszugang auf bestimmte Art beantragt wurde, dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Gem. § 3 S.1 Nr. 2 a) VIG besteht ein Anspruch auf Auskunftserteilung wegen entgegenstehender privater Belange nicht, soweit Zugang zu personenbezogenen Daten beantragt wird. Die Herausgabe des Kontrollberichtes würde solche personenbezogenen Daten umfassen, da auf dem Kontrollbericht sowohl Namen von Mitarbeitern des Betriebes als auch von Kontrolleuren des Landkreis Saalekreis vermerkt sind. Hinsichtlich dieser Daten haben Sie entsprechend der genannten Rechtsnorm überhaupt keinen Auskunftsanspruch. Darüber hinaus enthält der Kontrollbericht auch Feststellungen anderer Art, die aber keinen Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften darstellen. Auf beides bezieht sich Ihr Antrag schon gar nicht. Darüber hinaus haben Sie auf eine Mitteilung insoweit (wie oben bereits dargelegt) auch keinen Anspruch. Eine Übermittlung des Kontrollberichtes ist mithin ausgeschlossen, da Ihnen sonst auch die von Ihnen gar nicht beantragten Informationen bzw. diejenigen Informationen bekannt gegeben werden würden, auf die Sie überhaupt keinen gesetzlichen Anspruch haben. Ihnen werden aber stattdessen diejenigen Inhalte der Kontrollberichte, die dem Anspruch gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG unterfallen lückenlos mitgeteilt werden. Ein Informationszugang in dieser statt der beantragten Form ist auch interessengerecht. Sie werden damit nicht schlechter gestellt, als Sie mit der beantragten Form des Informationszuganges gestellt worden wären. Diejenigen Informationen, auf die sich Ihr Antrag bezieht und auf die Sie einen Anspruch haben, werden Ihnen lückenlos zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig werden aber Interessen Dritter gewahrt. Die Zugangsgewährung erfolgt mithin aus wichtigem Grund lind darüber hiriaus auch unter Abwägung der widerstreitenden Interessen. Eine Einschränkung des Auskunftsanspruches in dem Ihnen tatsächlich zustehenden Umfang findet nicht statt. Ein Beschränkungsgrund nach § 3 S. 1 Nr. 2 c) VIG besteht nicht. Nach der einschlägigen Kommentierung stellen Informationen über Rechtsverstöße keine schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Insoweit Ihr Antrag abgelehnt wurde, erfolgte diese Ablehnung ermessensgerecht. Es werden nur diejenigen Informationen nicht an Sie herausgegeben, die Sie entweder nicht beantragt haben oder auf die Sie keinen Anspruch haben. Hinsichtlich der Form der Zugangsgewährung wurde eine Einschränkung zu Gunsten des Schutzes von Rechten Dritter vorgenommen. Dies erfolgte jedoch ohne Ihren Auskunftsanspruch zu begrenzen und ist mithin ermessensgerecht. Die teilweise Ablehnung ist insoweit auch verhältnismäßig. Sie dient dem Schutz der Rechte Dritter, indem Ihnen nur das preisgegeben wird, worauf Sie nach dem VIG einen Anspruch haben. Zur Erreichung dieses Zwecks ist die teilweise Ablehnung auch geeignet. Sie stellt auch das mildeste Mittel dar, da sie Ihren eigentlichen Ausku nftsanspruch nicht einschränkt. Ihnen werden alle beantragten Informationen erteilt, auf die Sie einen Anspruch haben. Auch die Abweichung von der beantragten Form ändert hieran nichts. Die teilweise Ablehnung war auch verhältnismäßig im eigentlichen Sinne. Ihr Interesse an einem vollständigen Informationszugang soweit Sie einen Anspruch darauf haben, wird nicht beschränkt. Demgegenüber stehen die schutzwürdigen Interessen Dritter, denen insoweit der Vorzug zu gewähren war, da die Sie treffende Benachteiligung als ausgesprochen gering anzusehen ist. Die eigentliche Auskunftserteilung erfolgt mittels gesondertem Schreiben, sobald dem betroffenen Betrieb eine ausreichende Frist zur Wahrnehmung der Möglichkeit von Eilrechtsschutz eingeräumt wurde. Als ausreichend für die Beantragung von Eilrechtsschutz durch den Betroffenen wird eine Frist von 14 Tagen ab Bekanntgabe ggü. dem betroffenen Dritten angesehen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Postlaufzeiten eine Auskunftserteilung Ihnen gegenüber nicht unmittelbar mit dem Ablauf von 14 Tagen möglich sein wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Hochachtungsvoll