Kontrollbericht zu Edeka, Oberhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka
Rolandstraße 25a
46045 Oberhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka, Oberhausen [#174105]
Datum
13. Januar 2020 21:58
An
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Edeka Rolandstraße 25a << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174105 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka, Oberhausen (#174105)
Datum
15. Januar 2020 10:57
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.01.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG -). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka, Oberhausen )#174105)
Datum
15. Januar 2020 11:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrteAntragsteller/in in obiger Angelegenheit habe ich Ihnen heute per Email den Eingang Ihrer Anfrage vom 13.01.2020 bestätigt. Im Nachgang zu meinem vorgenannten Schreiben teile ich Ihnen mit, dass mich die Firma Edeka schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass diese der Internetseite des Online-Portals "FragDenStaat.de" und "Topf Secret" entnommen hat, dass ein entsprechender Antrag auf Informationen über lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen für deren Markt gestellt worden sei. Es wurde darum gebeten, den Namen und die Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Ich habe der Firma Edeka, Rolandstr. 25, << Adresse entfernt >> heute ein Anhörungsschreiben übersandt. Da Sie sich in Ihrer Anfrage vom 13.01.2020 mit der Datenweitergabe einverstanden erklärt haben, habe ich gleichzeitig Ihren Namen und Ihre Anschrift offen gelegt. Ich bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edeka, Oberhausen“ vom 13.01.…
An Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka, Oberhausen )#174105) [#174105]
Datum
15. Februar 2020 07:41
An
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edeka, Oberhausen“ vom 13.01.2020 (#174105) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174105 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka, Oberhausen )#174105) [#174105]
Datum
25. Februar 2020 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrteAntragsteller/in in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben per Email vom 15.02.2020. Hiermit informiere ich Sie über den Stand der Angelegenheit: Mit Schreiben per Email vom 15.01.2020 habe ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage wie folgt bestätigt: Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.01.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG -). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden." Aufgrund der Beteiligung Dritter habe ich Sie darum gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage abzusehen. Außerdem habe ich Ihnen mit Schreiben vom 13.02.2020 (in Papierform auf dem Postweg) mitgeteilt, dass ich Ihrem Antrag statt gebe. Ich habe Ihnen mit gleichem Schreiben mitgeteilt, dass ich Ihnen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 5 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 sowie § 6 Abs. 1 VIG 14 Tage nach Bekanntgabe dieser Entscheidung gegenüber dem Dritten die gewünschten Auskünfte schriftlich erteilen werde. Es kann also nicht davon die Rede sein, dass ich Ihre Anfrage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet habe. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka, Oberhausen [#174105]
Datum
16. September 2020 10:27
Status
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrteAntragsteller/in in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihren Antrag per Email vom 13.01.2020 sowie meine Schreiben vom 15.01.2020 (per Email), 13.02.2020 (auf dem Postweg), 25.02.2020 (per Email) und 06.03.2020 (auf dem Postweg). Mit Schreiben vom 06.03.2020 habe ich Ihnen u.a. mitgeteilt, dass zwischenzeitlich beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die Entscheidung eingereicht und ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden ist. Bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird von weiteren Maßnahmen abgesehen und die begehrte Auskunft nicht erteilt. Im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wurde mir nunmehr bekannt, dass die Firma Edeka Ihnen am 28.07.2020 bereits die gewünschten Kontrollberichte übersandt hat. Damit das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW als erledigt angesehen werden kann, bitte ich um Mitteilung, ob Sie den Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem VIG vom 13.01.2020 somit zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen