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Kontrollbericht zu EDEKA, Schorndorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
EDEKA
Wiesenstraße 35
73614 Schorndorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    5. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu EDEKA, Schorndorf [#54694]
Datum
1. Februar 2019 19:51
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: EDEKA Wiesenstraße 35 73614 Schorndorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Backnang, den 04.02.2019 Az.: 423/2019-VIG-FragDenStaat Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfra…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu EDEKA, Schorndorf [#54694]
Datum
4. Februar 2019 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Backnang, den 04.02.2019 Az.: 423/2019-VIG-FragDenStaat Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.02.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Freundliche Grüße

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Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Backnang, den 22.03.2019 Az.: 421/FragDenStaat-039 Durchführung des Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAn…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu EDEKA, Schorndorf [#54694]
Datum
22. März 2019 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Backnang, den 22.03.2019 Az.: 421/FragDenStaat-039 Durchführung des Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in wir möchten Sie darüber informieren, dass gestern die Nachfrage nach Ihren persönlichen Daten, der beauftragten Kanzlei des Betreiber des von Ihnen angefragten Betriebs, Edeka Südwest Filial-Vertriebs GmbH, Wiesenstraße 35 in Schorndorf, hier einging. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihre Anfrage vom 04.02.2019 unter diesen Voraussetzungen weiter betreiben wollen. Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.