Kontrollbericht zu EDEKA Schramke, Steinfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
EDEKA Schramke
Leerer Straße 141
48565 Steinfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu EDEKA Schramke, Steinfurt [#161666]
Datum
30. Juli 2019 14:28
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: EDEKA Schramke Leerer Straße 141 48565 Steinfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Empfangsbestätigung Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb "Edeka Schramke" Guten Tag, …
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
7. August 2019 07:02
Status
Warte auf Antwort
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb "Edeka Schramke" Guten Tag, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 30.07.2019 zu dem Betrieb. Ihr Antrag kann in der vorliegenden Form aus den nachfolgenden Gründen nicht bearbeitet werden: 1. Seit Januar 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt aufgrund einer Kampagne der Organisation "foodwatch" und "fragdenstaat.de" innerhalb kurzer Zeit mit einer Vielzahl derartigen Anträge konfrontiert. Die zeitintensive Bearbeitung der Anträge beeinträchtigt die eigentlichen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung in den Betrieben in einem unverhältnismäßigen Umfang. 2. Die Erfahrungen mit den Antragstellern zeigen jedoch in vielen Mails und Telefonaten, dass diese bei "fragdenstaat.de" im Unklaren darüber gelassen werden, dass sie einen formellen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz stellen, und dieses unter Wahrung der Rechte der betroffenen Lebensmittelunternehmen ein gesetzlich vorgeschriebenes umfangreiches Verwaltungsverfahren mit Anhörungen, Bescheiderteilungen, Akteneinsichten und Rechtsmittelverfahren in Gang setzt. 3. Viele Anträge sind daraufhin zurückgezogen worden, nachdem den Antragstellern bewusst wurde, was sie in Gang gesetzt haben. Nach derzeitiger Rechtsprechung kommt nur die Information zu den Kontrollberichten in Form der Akteneinsicht in Frage. Hiervon haben lediglich 2,5 % aller Antragsteller Gebrauch gemacht, alle anderen haben sich nie wieder geäußert. Daraus zieht der Kreis Steinfurt den Schluss, dass kaum ein Antragsteller, der sich von der Kampagne angesprochen fühlt, ein ernsthaftes Interesse an den konkreten Informationen hat. Deshalb wird der Kreis Steinfurt die Anträge über "fragdenstaat.de wegen des Anscheins einer fehlenden Ernsthaftigkeit nicht mehr bearbeiten. Damit ist keineswegs Ihr individuelles Recht auf Verbraucherinformation beschnitten. Ich sichere Ihnen zu, Ihren Antrag dann weiter zu bearbeiten, wenn Sie den Antrag in einer anderen, individuellen Form erneut stellen und die Ernsthaftigkeit Ihres Antrages erkennbar ist. Hinweise zum Datenschutz Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt). 1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter: Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt; Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, <<E-Mail-Adresse>>; Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. 2. Datenerhebung: Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich, um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO 3. Datenerhebung bei anderen Stellen Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister). 4. Datenweitergabe an Dritte Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken. 5. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, Recht auf Widerspruch und Beschwerde Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Empfangsbestätigung [#161666] Sehr geehrte<< Anrede >> Sie irren. Einen von Ihnen genannten Ausnah…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#161666]
Datum
7. August 2019 07:17
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie irren. Einen von Ihnen genannten Ausnahmetatbestand enthält das VIG nicht. Hingegen lässt Ihre Standard-Antwort die nötige Ernsthaftigkeit vermissen. Ich halte an meinem Antrag fest und werde, wenn nötig, Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 161666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Empfangsbestätigung Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb EDEKA Schramke Guten Tag …
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Empfangsbestätigung
Datum
16. August 2019 10:15
Status
Warte auf Antwort
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb EDEKA Schramke Guten Tag Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 07.08.2019 zu dem Betrieb. Derzeit wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt innerhalb kurzer Zeit mit derartigen Anträge überflutet. Dies beeinträchtigt die eigentliche Aufgabe der Überwachung in den Betrieben und kann auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung dieser Anträge führen. Von der begehrten Information sind Interessen Dritter betroffen, hier die Interessen des Betriebes. Das Verbraucherinformationsgesetz legt für solche Anträge ein bestimmtes Verfahren und bestimmte Fristen fest. Da hier Dritte zu beteiligen sind, ist über den Antrag innerhalb von 2 Monaten zu entscheiden. Das Verfahren ist in folgenden Schritten nacheinander abzuarbeiten: - Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes mit Gewährung einer angemessenen Anhörungsfrist, - Auswertung möglicher Bedenken, die im Rahmen der Anhörung vorgetragen werden, - Entscheidung über den Antrag in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides, der sowohl Ihnen als Antragsteller als auch dem Lebensmittelbetrieb als Betroffenen zuzustellen ist, - Informationsgewährung im Falle der Stattgabe des Antrages nach Ablauf der 1monatigen Rechtsmittelfrist. Hinweise Sofern es zur Informationsgewährung in Form der Kontrollberichte kommen wird, sind personenbezogene Daten zu schwärzen. Das gleiche gilt für Inhalte, die mit der eigentlichen Kontrolle nicht direkt zusammenhängen (z. B. Ergebnis von Beratungsgesprächen, Feststellungen im Betrieb, die keine Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen darstellen usw.). Denn die Informationserteilung ist auf festgestellte nicht zulässige Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen beschreibt. Die Gewährung der Informationen ist gebührenfrei, soweit der Verwaltungsaufwand 1.000 € nicht übersteigt. Soweit vom betreffenden Betrieb der Klageweg nicht beschritten wird, wird diese Grenze bei Einzelanträge nicht erreicht und die Auskunft bleibt gebührenfrei. Wenn das Rechtsmittel der Klage eingelegt wird, kann ich Ihnen zu dem entstehenden Verwaltungsaufwand keine konkreten Angaben machen, dann hängt der Aufwand wesentlich von möglichen Anwalts- und Gerichtskosten sowie dem Zeitaufwand in meiner Behörde ab. Ihre eigenen personenbezogenen Daten (Name und Adresse) muss ich zum einen erheben und verarbeiten, um Ihnen überhaupt antworten und Bescheid erteilen zu können. Zum anderen bin ich gesetzlich verpflichtet, diese Daten auf Nachfrage dem betreffenden Betrieb offen zu legen (§ 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz). Sofern Sie der Weitergabe widersprochen haben sollten, hat der Widerspruch insofern keine Wirkung. Außerdem weise ich auf die nachfolgenden Hinweise zum Datenschutz hin. Hinweise zum Datenschutz Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt). 1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter: Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt; Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, <<E-Mail-Adresse>>; Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. 2. Datenerhebung: Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich, um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO 3. Datenerhebung bei anderen Stellen Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister). 4. Datenweitergabe an Dritte Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken. 5. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, Recht auf Widerspruch und Beschwerde Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden. Freundliche Grüße
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach dem VIG Guten Tag Herr Semsrott, Sie haben einen Antrag nach dem VIG zu einem Lebensmittelunternehmen…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag Herr Semsrott, Sie haben einen Antrag nach dem VIG zu einem Lebensmittelunternehmen im Kreis Steinfurt bezüglich der Herausgabe der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen gestellt. Der Stand des Verfahrens ist jetzt soweit, dass nach Bewertung der Feststellungen in den Kontrollberichten und nach Bewertung der Einwendungen des Lebensmittelbetriebes über Ihren Antrag entschieden werden kann. In Ihrem Antrag hatten Sie um eine Mitteilung gebeten, wenn die Auskunftserteilung gebührenpflichtig sein sollte. Nach § 7 Abs. 1 VIG bin ich ohnehin verpflichtet, Sie über die Höhe von Gebühren und Auslagen zu informieren. Danach muss ich Sie auch auf die Möglichkeit hinweisen, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder einschränken können. Daher gebe ich Ihnen folgende Informationen hierzu: Gebühren sind nach § 7 Abs. 1 VIG zu erheben, wenn der Verwaltungsaufwand 1.000 € übersteigt. Der Verwaltungsaufwand ist nach Tarifstelle 23.14.2 i. V. m. Tarifstelle 23.0.1 der AllgVerwGebO NRW nach den „Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen nach Zeitaufwand zu ermittelnden Verwaltungsgebühren“ zu berechnen und beträgt derzeit 70 €/Std. für die Laufbahngruppe 2 (ab 1. Einstiegsamt) und 84 € für die Laufbahngruppe 2 (ab 2. Einstiegsamt). Die zweite Kategorie kommt zum Tragen, wenn ein Sachverständiger der Lebensmittelüberwachung einen Verstoß fachlich zu bewerten hat und wenn ein Jurist im Rechtsverfahren beteiligt ist. Für die Eingangsbearbeitung Ihres Antrages, Eingangsbestätigung, Durchsicht und Schwärzen der betreffenden Kontrollberichte, Anhörungsschreiben an den Lebensmittelunternehmer, Bewertung der ersten Einlassung des Lebensmittelunternehmers, schriftliche Mitteilung zur Offenlegung des Antragstellers, Übersendung der Akten an die bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei und erstes Lesen des 42seitigen Schriftsatzes der bevollmächtigten Rechtsanwaltskanzlei ist bislang ein Aufwand von 2 Std. x 70 € = 140 € entstanden. Da die Feststellungen im Kontrollbericht bislang nicht hinsichtlich eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften bewertet wurden und der Rechtsanwalt Verstöße bezweifelt, ist eine Subsumtion und deren Dokumentation noch erforderlich. Hierzu rechne ich mit 2 – 2 ½ Stunden x 70 € = 140 – 175 €. Außerdem sind im Schriftsatz des Rechtsanwaltes verschiedenste rechtliche Einwände gegen eine Herausgabe der beantragten Information einschl. Hinweis auf verschiedene Rechtsprechung angeführt, die eingehend zu prüfen sind, bevor eine Entscheidung mit anschließender Bescheiderteilung erfolgen kann. Der Zeitaufwand dafür ist im Voraus schwer einzuschätzen, ich gehe von 6 – 8 Stunden x 70 € = 420 – 560 € aus. Damit würde der Gesamtaufwand noch knapp unter 1.000 € liegen und der Allgemeinheit zur Last fallen. Ich kann im Voraus jedoch nicht ausschließen, dass diese Prüfungen auch länger dauern und der Gesamtaufwand diese Grenze überschreitet. In diesem Falle wäre Ihnen der Gesamtaufwand vollständig in Form einer Gebühr aufzuerlegen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Sie als Projektleiter von „Topf Secret“ diesen Antrag im Kreis Steinfurt gestellt und der Lebensmittelunternehmer bereits im Vorfeld eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. Deshalb ist für mich nicht auszuschließen, dass – egal wie die Entscheidung des Kreises Steinfurt ausfällt – dass eine der beiden Parteien den Rechtsweg der Klage beschreiten wird. Im Falle eines Klageverfahrens wird der weitere Aufwand für die Bearbeitung von Schriftsätzen nach allgemeiner Erfahrung in jedem Falle so hoch sein, dass der Gesamtaufwand durch Ihren Antrag die Grenze von 1.000 € überschreiten wird. Da der weitere Aufwand von den geschilderten Umständen abhängt, kann ich Ihnen keine konkretere Prognose zu einer Gebührenerhebung aufzeigen. Sobald die Entscheidung gefällt und der Bescheid bekannt gegeben ist, steht der Klageweg für die Parteien offen, so dass der weitere Verlauf dann nicht mehr von mir oder der anderen Partei gestoppt werden kann. Deshalb ist es an Ihnen, jetzt zu entscheiden, ob Ihr Antrag an dieser Stelle weiter bearbeitet werden soll. Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem VIG [#161666] Sehr geehrte<< Anrede >> ich fürchte, Ihrer Berechnung der Gebühren …
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem VIG [#161666]
Datum
23. September 2019 19:05
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich fürchte, Ihrer Berechnung der Gebühren liegt ein Missverständnis zugrunde: Den Aufwand, der Ihnen in Zusammenhang mit der Rechtsanwaltskanzlei der Gegenseite entsteht, müssten Sie natürlich ggf. der Gegenseite im Rahmen des Widerspruchsverfahrens in Rechnung stellen, nicht mir. Auch Kosten, die im Rahmen einer Klage des Unternehmers anfallen, müssten Sie dem Kläger im Falle seiner Niederlage in Rechnung stellen, nicht mir. Der Aufwand wird daher garantiert unter den 1.000 Euro bleiben. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 161666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Antrag nach dem VIG Guten Tag Herr Semsrott, zulässiges Rechtsmittel gegen den zu erlassenden Bescheid ist ni…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Antrag nach dem VIG
Datum
24. September 2019 07:37
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Semsrott, zulässiges Rechtsmittel gegen den zu erlassenden Bescheid ist nicht der Widerspruch, sondern die Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster. Es gibt keine Rechtsgrundlage, den Personalaufwand in der Behörde, der zur Bearbeitung von Stellungnahmen notwendig ist, einem Kläger in Rechnung zu stellen, unabhängig vom Ausgang des Klageverfahrens. Der Personalaufwand zählt nicht zu den Kosten eines solchen Verfahrens. Wenn dieser Aufwand (im Falle einer Klage) entsteht, wird der Aufwand kausal von der Antragstellung ausgelöst. In Ihrer Mail vom 23.09.2019 fehlt mir eine klare Aussage, ob Ihr Antrag weiter bearbeitet werden soll. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem VIG [#161666] Sehr geehrte<< Anrede >> das stimmt ganz einfach nicht. Wenn ein Dri…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem VIG [#161666]
Datum
25. September 2019 09:00
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> das stimmt ganz einfach nicht. Wenn ein Dritter klagt, muss ich das natürlich nicht bezahlen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 161666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem VIG [#161666] Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinem Antrag fest. Sollte Sie…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem VIG [#161666]
Datum
9. November 2019 22:10
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinem Antrag fest. Sollte Sie mir tatsächlich Gebühren über 1.000 Euro in Rechnung stellen, werde ich dann gerichtliche Klärung des Falls suchen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 161666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/161666 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Antrag nach dem VIG [#161666] Guten Tag Herr Semsrott, Ihre Mitteilung habe ich erhalten, ich werde den Antra…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Antrag nach dem VIG [#161666]
Datum
19. November 2019 07:30
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Semsrott, Ihre Mitteilung habe ich erhalten, ich werde den Antrag weiter bearbeiten und in den nächsten Tagen darauf zurückkommen. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
20. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen