Kontrollbericht zu Edeka VGC Darmsheim, Sindelfingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka VGC Darmsheim
Dagersheimer Straße 20
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka VGC Darmsheim, Sindelfingen [#229625]
Datum
25. September 2021 14:20
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Edeka VGC Darmsheim Dagersheimer Straße 20 71069 Sindelfingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229625/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem VIG. Wir werden den von Ihnen benannten Be…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka VGC Darmsheim, Sindelfingen [#229625]
Datum
27. September 2021 06:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem VIG. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag anhören, wodurch sich die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Auf Nachfrage werden Ihre Daten gemäß § 5 II Satz 3 VIG herausgegeben. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich persönlich Dienstag und Mittwoch ganztags und in den ungeraden Kalenderwochen auch am Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten im Büro. Während meiner Abwesenheit können Sie sich in dringenden Fällen an das Sekretariat unter der Telefonnummer 07031/ 663- 1796 oder -1468 wenden oder per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Sehr Antragsteller/in Ihre Adresse im Antrag nach VIG ist unvollständig. Da die weitere Bearbeitung jedoch aussch…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Edeka VGC Darmsheim, Sindelfingen [#229625]
Datum
29. September 2021 17:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Adresse im Antrag nach VIG ist unvollständig. Da die weitere Bearbeitung jedoch ausschließlich postalisch erfolgt, benötigen wir Ihre vollständige Anschrift. Sollte uns weiterhin keine vollständige Adresse vorliegen, kann Ihr Antrag leider nicht abschließend bearbeitet werden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich persönlich Dienstag, Mittwoch und Freitag zu den üblichen Sprechzeiten im Büro. Während meiner Abwesenheit können Sie sich in dringenden Fällen an das Sekretariat unter der Telefonnummer 07031/ 663- 1796 oder -1468 wenden oder per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie meine vollständige Adresse. Mit freundlichen Grüßen << A…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Edeka VGC Darmsheim, Sindelfingen [#229625]
Datum
13. Oktober 2021 11:05
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie meine vollständige Adresse. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 229625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229625/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kontrolle am 30.4.2019 mit Beanstandungen. Nachkontrolle am 21.11.2019 in Ordnung.
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Kontrolle am 30.4.2019 mit Beanstandungen. Nachkontrolle am 21.11.2019 in Ordnung.