Kontrollbericht zu Efes Bistro, Ilmenau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Efes Bistro
Heinrich-Hertz-Straße
98693 Ilmenau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Efes Bistro, Ilmenau [#43043]
Datum
15. Januar 2019 21:36
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Efes Bistro Heinrich-Hertz-Straße 98693 Ilmenau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15.01.19 ist bei uns elektronisch am 15.01.19 eingegangen. Wir werde…
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Efes Bistro, Ilmenau [#43043] - Antwort IK
Datum
31. Januar 2019 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15.01.19 ist bei uns elektronisch am 15.01.19 eingegangen. Wir werden diese prüfen und bescheiden. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass eine Beteiligung Dritter (Lebensmittelunternehmer, zu dem Sie die Anfrage gestellt haben) nötig ist, verlängert sich die Frist bis zur Bescheidung des Antrages auf zwei Monate (§ 5 (2) VIG Satz 2). Es besteht grundsätzlich ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Hierzu müssen besondere Gründe vorgetragen werden. Ansonsten ist grundsätzlich nach § 5 Abs.2 Satz 4 VIG bei einer Entscheidung über den Antrag auf Nachfrage des Dritten der Name und die Anschrift des Antragstellers dem Dritten bekanntzugeben. Bringen Sie keine besonderen Gründe hervor und nehmen Ihren Widerspruch nicht zurück, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Wir fordern Sie hiermit auf Ihren Widerspruch zurückzunehmen bzw. besondere Gründe für die Aufrechterhaltung des Widerspruchsrechts vorzubringen. Als Frist setze ich den 08.02.19 (Posteingang Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt). Sollten Sie bereit sein vom Widerspruchsrecht zurückzutreten, weise ich darauf hin, dass Ihre Daten verarbeitet werden. Nähere Hinweise finden Sie im „Merkblatt zum Datenschutz“ auf der Internetseite des Landratsamtes, Download-Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Für die Bearbeitung der Anfrage sind grundsätzlich Gebühren und Auslagen zu erheben, ich gehe aber davon aus, dass die Auskunftserteilung nach dem VIG voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein wird. Ich habe dieser mail eine Übermittlungs- und Lesebestätigung angefordert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 A…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Efes Bistro, Ilmenau [#43043] - Antwort IK [#43043]
Datum
31. Januar 2019 18:50
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 31.01.2019 ist bei uns eingegangen. Folgende Antwort gebe ich …
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Efes Bistro, Ilmenau [#43043] - Antwort IK [#43043]
Datum
12. Februar 2019 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 31.01.2019 ist bei uns eingegangen. Folgende Antwort gebe ich Ihnen auf Ihr Schreiben: Bisher ist noch keine weitere Bearbeitung erfolgt, der Dritte hat keine Anhörung erhalten. Entgegen Ihres Widerspruchs nach Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bezüglich der Datenweitergabe werden Sie darüber informiert, dass eine Sicherstellung der Anonymität des Antragstellers nicht möglich ist, da Dritte gemäß § 5 Abs. 2 VIG eine Berechtigung haben, auf Nachfrage Name sowie Anschrift des Antragstellers zu erfahren. In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass dem Widerspruch gegen die Weitergabe der personenbezogenen Daten gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO nicht entsprechend abgeholfen werden kann, da sich die Datenübermittlung nach § 5 Abs. 2 VIG auf einer gesetzlichen Vorschrift begründet. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG führt aus, dass eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers besteht, eine Bearbeitung des Antrages nur erfolgen kann, wenn von Beginn an keine Anonymität des Antragstellers vorliegt bzw. die Weitergabe an Dritte von Beginn an nicht mit Widerspruch untersetzt ist. Erst den Dritten anzuhören, darauf zu warten, ob dieser eine Offenlegung des Antragstellers begehrt und im Falle, dass er dies wünscht Ihnen die Entscheidungsmöglichkeit einzuräumen, von Ihrem Widerspruch der Weitergabe personenbezogener Daten Gebrauch zu machen, sehen wir im VIG nicht abgebildet. Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass Sie zur Vermeidung der Weitergabe Ihrer Daten nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG Ihren Antrag zurückziehen können. Als Frist wird der 19.02.19 gewährt (Posteingang Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt). Alternativ teilen Sie mit, dass Sie keine Anonymität gegenüber Dritten gewahrt haben möchten. Als Frist setze ich ebenfalls den 19.02.19 (Posteingang Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt). Anderenfalls ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich bzw. wird entsprechend ablehnend beschieden. Sofern Sie den Antrag aufrecht erhalten bzw. von Ihrem Widerspruch zurücktreten, gestaltet sich das weitere Verfahren wird wie folgt: Es erfolgt eine Mitteilung an den betroffenen Lebensmittelunternehmer bezüglich Ihres Antrags in Verbindung mit der Möglichkeit der Stellungnahme (Anhörung) binnen einer Frist von zwei Wochen. Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt im Anschluss und wird sowohl Ihnen als auch dem Lebensmittelunternehmer bekannt gegeben. Auf Nachfrage wird dem Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 VIG Ihr Name sowie Ihre Adresse zu mitgeteilt. Nach der Bekanntgabe der Entscheidung nach § 5 Abs. 4 VIG wird dem Lebensmittelunternehmer eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, in welcher er die Möglichkeit hat, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf wird Ihnen, soweit seitens des Lebensmittelunternehmers kein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die beantragte Information gewährt. Im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Lebensmittelunternehmer werden bis zum Ende dieses Verfahrens keine entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich stimme der Weitergabe meiner Daten im Falle einer Nachfrage des Betriebes…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zu Anfrage: Kontrollbericht zu Efes Bistro, Ilmenau [#43043]
Datum
16. Februar 2019 18:30
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich stimme der Weitergabe meiner Daten im Falle einer Nachfrage des Betriebes zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>