Kontrollbericht zu Efsane Bistro, Laupheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Efsane Bistro
Ulmer Straße 69
88471 Laupheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2020
  • Frist
    7. April 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Efsane Bistro, Laupheim [#177787]
Datum
29. Januar 2020 20:47
An
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Efsane Bistro Ulmer Straße 69 88471 Laupheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177787 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Eingangsbestätigung VIG Antrag Kontrollbericht zu Efsane Bistro Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen w…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Betreff
Eingangsbestätigung VIG Antrag Kontrollbericht zu Efsane Bistro
Datum
5. Februar 2020 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 29.01.2020. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 29.01.2020
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 29.01.2020
Datum
5. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
785,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 29.01.2020 [#177787] AZ: 37-4283…
An Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 29.01.2020 [#177787]
Datum
7. Februar 2020 19:14
An
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: 37-4283 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.02.2020. Ich möchte meinen Antrag auch unter den dort genannten Bedingungen aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177787
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ergebnis_geschwaerzt.pdf
1,0 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 29.01.2020 [#177787] AZ 37-4283 …
An Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 29.01.2020 [#177787]
Datum
20. März 2020 09:12
An
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ 37-4283 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Bearbeitung meines Antrags und dem Zusenden der Ergebnisse aus den Kontrollberichten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177787