Kontrollbericht zu Eichsfelder dorfschänke, Dünwald

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Eichsfelder dorfschänke
Breite Straße
99976 Dünwald

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Stefan Peschel
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Stefan Peschel
Betreff
Kontrollbericht zu Eichsfelder dorfschänke, Dünwald [#145704]
Datum
23. Mai 2019 20:55
An
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Eichsfelder dorfschänke Breite Straße 99976 Dünwald 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Peschel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Peschel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Peschel

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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Informationsbegehren nach Verbraucherinformationsgesetz - Eichsfelder Dorfschänke [#145704] Sehr geehrter Herr Pes…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Informationsbegehren nach Verbraucherinformationsgesetz - Eichsfelder Dorfschänke [#145704]
Datum
24. Mai 2019 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Peschel, Ihr Informationsbegehren vom 23.05.2019 ist bei uns als informationspflichtiger Stelle eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens bitte ich Sie, gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift anzugeben. In diesem Zusammenhang werden Sie darüber informiert, dass eine Verfahrensteilhabe durch Dritte nach § 5 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vorliegt, da durch Ihren Antrag Interessen des Lebensmittelunternehmers betroffen sein können. Daher ist gemäß § 5 Abs. 2 VIG mit einer Verlängerung der Frist zur Bescheidung auf zwei Monate zu rechnen. Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt: Es erfolgt eine Mitteilung an den betroffenen Lebensmittelunternehmer bezüglich Ihres Antrags in Verbindung mit der Möglichkeit der Stellungnahme (Anhörung) binnen einer Frist von zwei Wochen. Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt im Anschluss und wird Ihnen sowie dem Lebensmittelunternehmer bekannt gegeben. Auf Nachfrage wird dem Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 VIG Ihr Name sowie Ihre Adresse zu mitgeteilt. Nach der Bekanntgabe der Entscheidung nach § 5 Abs. 4 VIG wird dem Lebensmittelunternehmer eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, in welcher er die Möglichkeit hat, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf erfolgt, soweit kein Antrag des Lebensmittelunternehmers auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die Ihrerseits beantragte Information in einer separaten Mitteilung. Im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Lebensmittelunternehmer werden bis zum Ende dieses Verfahrens keine entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen