Kontrollbericht zu Eiscafé Rino, Schramberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Eiscafé Rino
Oberndorfer Straße 20
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Dezember 2019
  • Frist
    29. Januar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Eiscafé Rino, Schramberg [#172948]
Datum
30. Dezember 2019 23:55
An
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Eiscafé Rino Oberndorfer Straße 20 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172948 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betreffend "Eiscafe Rino, Oberndorfer Straße 18, << Adresse entfernt >>
Von
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Via
Briefpost
Betreff
Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betreffend "Eiscafe Rino, Oberndorfer Straße 18, << Adresse entfernt >>
Datum
7. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB

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AW: Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betreffend "Eiscafe Rino, Oberndorfer Straße 18, &…
An Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betreffend "Eiscafe Rino, Oberndorfer Straße 18, << Adresse entfernt >> [#172948]
Datum
14. Januar 2020 21:58
An
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Gemäß des VIG § 2 Absatz 1 Satz 7 sind Sie als Behörde zur Herausgabe etwaiger Informationen zu den von Ihnen durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen verpflichtet. Ich würde Sie daher bitten, insofern eine Beanstandung erfolgt sein sollte, mir die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Mir ist in dem Falle auch nicht ersichtlich, warum der betroffene Betrieb über meine Identität informiert werden müsste. Gemäß VIG ist dies nur dann notwendig, wenn gemäß der Anforderungen in § 3 Absatz 2 betroffen sind. Ich hätte aber gerne einen von Ihrem Amt erstellten Bericht der keine der im Absatz erwähnten und unter besonderem Schutz stehenden Informationen enthält. Sollte es zu keiner Beanstandung gekommen sein, können Sie mir das ebenso gerne mitteilen- auch hier sehe ich keinen Grund warum meine Daten verarbeitet, bzw. weitergegeben werden müssten. Insofern sich ein Rechtsstreit eröffnen sollte und der Verwaltungskostenaufwand über den Kostenrahmen von 1000 € hinausgehen sollte- bitte ich Sie, mich zu informieren und Rücksprache zu halten. Ansonsten würde ich darum bitten, dem Antrag weiter zu folgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172948 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>