Kontrollbericht zu El Greco, Bad Schönborn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
El Greco
Friedrichstraße 58
76669 Bad Schönborn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2019
  • Frist
    17. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu El Greco, Bad Schönborn [#61799]
Datum
15. März 2019 13:32
An
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: El Greco Friedrichstraße 58 76669 Bad Schönborn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Az.: 42.44 Sehr geehrtAntragsteller/in unter der von Ihnen als Postzustellungsadresse genannten Anschrift &quo…
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: WG: Kontrollbericht zu El Greco, Bad Schönborn [#61799]
Datum
28. März 2019 14:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Az.: 42.44 Sehr geehrtAntragsteller/in unter der von Ihnen als Postzustellungsadresse genannten Anschrift "Winzerstraße 30 in 76669 Bad Schönborn" war eine Postzustellung an "Antragsteller/in Antragsteller/in" nicht möglich, da Sie dort nicht gemeldet / wohnhaft sind. Zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), benötigen wir nach § 4 VIG Ihre vollständigen Anschrift unter der wir Ihnen Post zustellen können. Eine Bearbeitung Ihres Antrags kann erst nach Vorliegen dieser Information erfolgen. Sollten wir bis zum 05.04..2019 keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten, gehen wir davon aus, dass an der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages kein Interesse mehr besteht. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu El Greco, Bad Schönborn“ vom …
An Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu El Greco, Bad Schönborn [#61799]
Datum
3. Mai 2019 21:51
An
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu El Greco, Bad Schönborn“ vom 15.03.2019 (#61799) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich der von ihnen gesendeten Email vom 03.05.2019, verweisen wir auf unsere m…
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: WG: AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu El Greco, Bad Schönborn [#61799]
Datum
7. Mai 2019 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich der von ihnen gesendeten Email vom 03.05.2019, verweisen wir auf unsere mit Ihnen geführte Korrespondenz vom 28.03.2019. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schicken Sie mir die Informationen per Email. Wenn ich die Informationen per P…
An Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu El Greco, Bad Schönborn [#61799]
Datum
5. Januar 2020 17:40
An
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schicken Sie mir die Informationen per Email. Wenn ich die Informationen per Post beantrage kann die Gaststätte meine Adresse bekommen. Das ist mir nicht recht, da ich Angst vor Repressionen habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/61799 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Az.: 42.44 - Frau Noe Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) …
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: AW: Antwort: WG: AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu El Greco, Bad Schönborn [#61799]
Datum
7. Januar 2020 09:30
Status
Az.: 42.44 - Frau Noe Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Da unsere Empfangsbestätigung vom 19.03.2019 postalisch nicht zugestellt werden konnte und auch unsere Recherche beim Einwohnermeldeamt Bad Schönborn zeigte, dass die von Ihnen angegebene Meldeadresse nicht korrekt ist, haben wir den Antrag nicht weiter bearbeitet und zu den Akten gelegt. Der angefragte Betrieb hat nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage ein Recht auf Offenlegung von Name und Anschrift des Antragstellers. Nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten und damit deren Offenlegung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich. Dies ergibt sich ebenfalls aus § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG. Durch die von Ihnen gemachten Falschanangaben ist dies allerdings nicht möglich. Im übrigen teilen wir Ihnen mit, dass sich der Betrieb im Rahmen der Anhörung bereits anwaltlich Vertreten ließ. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichem Gruß