Kontrollbericht zu El Punto, Göttingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
El Punto
Bahnhofsallee 3
37081 Göttingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu El Punto, Göttingen [#165999]
Datum
6. September 2019 10:46
An
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: El Punto Bahnhofsallee 3 37081 Göttingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Einga…
Von
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
6. September 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
562,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang lhres Antrages vom 06.09.2019 postalisch. Zurzeit kann ich eine Entscheidung über lhren o.g. Antrages wegen eines anhängigen Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Göttingen in einer vergleichbaren Antragstellung nicht treffen. Zur Vermeidung weiterer kostenträchtiger Eil- und Klageverfahren bleibt der Ausgang dieses Gerichtsverfahrens zu nächst abzuwarten. Sobald eine Entscheidung des Gerichts vorliegt, komme ich unaufgefordert auf lhren Antrag zurück.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#165999] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für I…
An Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#165999]
Datum
10. Oktober 2019 07:43
An
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit es rechtlich gedeckt ist, aufgrund von Klagen einzelner Betriebe alle Anträge zurückzustellen. Ich habe da leider keine Regelung gefunden, die dies vorsieht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Nachfrage per …
Von
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz
Datum
24. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Nachfrage per EMail vom 10.10.2019 teile ich Ihnen mit, dass das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Beschluss zu einem Eilverfahren in einer vergleichbaren Antragstellung nach §4 VIG die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet hat. Das bedeutet, dass die inhaltliche Informationsgewährung bis zur Entscheidung über dieses Hauptsacheverfahren ausgesetzt wird. Für Anträge, die über das Portal "fragdenstaat.de" gestellt werden, bestehen rechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit in Bezug auf eine möglicherweise unzulässige Umgehung des § 40 Abs. 1a LFGB. Die Verfassungsmäßigkeit des VIG ist zunächst hinsichtlich der möglichen Gefahr der grundrechtswidrigen Beeinflussung der Marktsituation des betroffenen Unternehmens zu prüfen. Diese anzustellenden Prüfungen werden abschließend erst im Hauptsacheverfahren dieser anhängigen Klage durchgeführt. Weitere gleichgelagerte Klagen führen zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Verwaltungsungsgerichtet und zu weiteren vermeidbaren Gerichtskosten. Deshalb sollte die endgültige Entscheidung in gleichgelagerten Fällen bis zur Entscheidung in diesem Hauptsacheverfahren aufgeschoben werden. Sollten Sie auf eine abschließende Entscheidung Ihres Antrages bestehen, wäre ich zum jetzigen Zeitpunkt gezwungen, Ihren Antrag abzulehnen. Ich bitte deshalb um Mitteilung, ob Sie das Urteil im Hauptsacheverfahrens des gleichgelagerten Falles abwarten. Falls nicht, würden Sie im Rahmen Ihres Verwaltungsverfahrens zunächst eine förmliche Anhörung von mir bekommen (gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG3)).
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz [#165999] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir fo…
An Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz [#165999]
Datum
6. November 2019 09:57
An
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir folgendes mit: 1. Inwieweit könnte eine Zusendung der angefragten Unterlagen nach VIG den § 40 Abs. 1a LFGB umgehen? 2. Warum müssten Sie meinen Antrag ablehnen? 3. Warum wäre es eine grundrechtswidrige Beeinflussung der Marktsituation des betroffenen Unternehmens meinerseits, wenn dieses gegen Hygienevorschriften verstößt? 4. Wie war es Ihnen möglich eine Antwort auf meine E-Mail vom 10. Oktober 2019 bereits am 06. September 2019 zu verfassen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165999 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VlG) Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf lhre Nachfrag…
Von
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VlG)
Datum
11. November 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf lhre Nachfrage per Email vom 06.11.2019 teile ich lhnenmit, dass das Schreiben, das lhnen am 25.10. oder 26.10.2019 zugegangen ist, leider ein falsches Datum enthält. Das korrekte Datum lautet ,,24.1O.2O19". lch bitte, diesen Schreibfehler zu entschuldigen. ln diesem Schreiben habe ich lhnen erläutert, dass das Gericht rechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von lnformationsgewährungen von Anträgen nach § 4 VIG hegt, die über das Portal,,fragdenstaat.de" gestellt werden. Es könnte dabei zu einer möglicherweise unzulässigen Umgehung des § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)3 kommen. Diese Rechtsvorschrift regelt die staatliche Pflicht-Veröffentlichu ng d u rch die zuständigen Behörden. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung in Bezug auf die Regelungen des VIG in seinem Urteil vom 21.03.2018 (BvF 1/13) entschieden Bei Bewilligung der Anträge, die über das Portal ,,Frag den Staat" gestellt werden, ist nach Ansicht des Gerichts davon auszugehen, dass es im Anschluss an die tatsächliche lnformationsweitergabe zu einer Veröffentlichung dieser lnformationen Über das Portal ,,Frag den Staat" durch die Antragsteller kommen könnte. Durch das staatliche Handeln in Form der Herausgabe der lnformationen an die Antragsteller kommt es damit zu einer indirekten amtlichen lnformationsweitergabe i.S. des § 40 Abs. 1a LFGB, die auf die Marktbedingungen konkret individualisierter Unternehmen zielen, indem sie die Grundlagen der Konsumentenentscheidungen zweckgerichtet beeinflussen. Damit kann die Markt- und Wettbewerbssituation zum Nachteil des betroffenen Unternehmens verändert werden. Die von § 40 Abs. 1a LFBG vorgesehene amtliche staatliche Öffentlichkeitsinformation - wie etwa eine produktbezogene Warnung durch die zuständige Behörde- hat danach jedoch ausschließlich auf lnitiative des Staates zu erfolgen. Diese Regelung ist nur auf eine unmittelbare Unterrichtung des Marktes durch den Staat selbst und nicht indirekt durch eine lnformationsweitergabe durch private Dritte gerichtet. Bei der Veröffentlichung der durch die Antragsteller begehrten lnformationen über das Portal ,,Frag den Staat" sieht das Gericht deshalb die Gefahr der unzulässigen Umgehung des § 40 Abs. La LFGB, die wiederum zu einer grundrechtswidrigen Beeinflussung der Marktsituation des betroffenen Unternehmens führen kann. Durch eine lnformationsweitergabe an den Antragsteller werden darüber hinaus unumkehrbare Fakten geschaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, sobald eine Veröffentlichung auf dem Portal durch den Antragsteller erfolgt. Eine abschließende lnteressenabwägung ist insoweif erforderlich. Über diese Fragestellungen wird endgültig erst im Hauptsachverfahren des derzeit bei Gericht anhängigen Falles entschieden, so dass die inhaltliche lnformationsgewährung in diesem Fall bis zur Entscheidu ng über dieses Ha uptsacheverfa h ren a usgesetzt wurde. lm Falle der Bewilligung lhres Antrages ist im Falle eines Eilverfahrens und einer Klage durch das betroffene Unternehmen davon auszugehen, dass die lnformationsgewährung ebenso ausgesetzt wird. Dies würde erhebliche Gerichtskosten verursachen, die aus Steuergeldern zu zahlen sind und vermieden werden können, wenn vorliegende Anträge anderer Antragsteller solange zurückgestellt werden, bis das Hauptsacheverfahren in dem ,,Musterfall" abgeschlossen ist. Aufgrund der dargelegten ungeklärten bestehenden rechtlichen Zweifel an der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der lnformationsgewährung aufgrund lhres Antrages nach § 4 VlG, beabsichtige ich daher, lhren Antrag für den Fall abzulehnen, dass Sie zu jetzigen Zeitpunkt auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen. Dazu höre ich Sie hiermit ausdrücklich an und gebe lhnen Gelegenheit, sich bis zum 28.71.2019 zu äußern (gemäß § 28 VwVfG). Mein Angebot, lhren Antrag bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren des Musterfalles zurückzustellen und ihn anschließend unaufgefordert wieder aufzugreifen, besteht weiterhin.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VlG) [#165999] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Inf…
An Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VlG) [#165999]
Datum
3. Februar 2021 10:00
An
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu El Punto, Göttingen“ vom 06.09.2019 (#165999) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 485 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165999/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
AW: Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VlG) [#165999] [F. Antragsteller/in] Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VlG) [#165999] [F. Antragsteller/in]
Datum
5. Februar 2021 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. Ihrer u.a. Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen beantragte Informationsgewährung der Aktenlage nach mit dem Schreiben vom 24.03.2020 abschließend erfolgte. Mit selbigem Datum ist dieses Schreiben auf den üblichen Postweg versandt worden. Ich habe darüber hinaus keine Kenntnis, dass dieses Schreiben Ihnen postalisch nicht zugestellt werden konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern bereit. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VlG) [#165999] [F. Antragsteller/in] [#165999] Sehr geehrte&l…
An Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VlG) [#165999] [F. Antragsteller/in] [#165999]
Datum
5. Februar 2021 13:44
An
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ein solches Schreiben liegt mir leider nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165999/