Kontrollbericht zu Else am See, Schüttorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Else am See
Drievordener Straße 91
48465 Schüttorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betreiber hatten Angst, dass heraus kommt, dass sie verdorbenen Fisch verwendeten, haben mit abwegigen Argumenten geklagt und verloren. Das ganze hat nur knapp 1,5 Jahre benötigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2019
  • Frist
    12. November 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Else am See, Schüttorf [#165998]
Datum
6. September 2019 10:45
An
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Else am See Drievordener Straße 91 48465 Schüttorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang lhres Antrages. Alle weiteren Mitteilungen an Sie werden au…
Von
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

geschwärzt
657,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang lhres Antrages. Alle weiteren Mitteilungen an Sie werden auf dem Postweg erfolgen. Als nächster Schritt wird in einem Verwaltungsverfahren eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben lhrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand lhres Antrags ab. lch komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Hinweis: Ich weise vorsorglich dauern könnte, da die darauf hin, dass in dieser Angelegenheit, die Bearbeitung länger Frage, ob ein Mangel vorliegt, davon abhängig ist, was die Untersuchung einer Probe ergibt. Erfahrungsgemäß dauert es regelmäßig relativ lange, bis mir ein Laborergenis vorliegt.
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in mit lhrer o.g. Mail hatten Sie folgende lnformationen nach dem VIG angefragt' 1)…
Von
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit lhrer o.g. Mail hatten Sie folgende lnformationen nach dem VIG angefragt' 1)Wann haben die,beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem o.g. Betrieb stattgefunden? 2) Kam es hierbei zu Beanstandungen? Wenn ja, wird die Übersendung des entsprechenden Kontrollberichts beantragt. Auf Grund lhres o.g. Antrages ergeht folgender Bescheid: t. 1. lhrem Antrag auf lnformationsgewährung wird teilweise stattgegeben. Ziffer 1) lhrer Anfrage wird antragsgemäß-beantwortet. Hinsictrtticf' Oei Zitter 2) teile ich mit, dass ich die Kontrollberichte aus datenschutzrechflichen Gründen nicht herausgeben werde, da diese persönliche Daten und lnformationen enthalten, die von lhrem Auskunftsersulhen nicht abgedeckt sind. Sofern es zu Beanstandungen gekommen ist, werde ich den/die festgestellten Versto(ö)ß(e) dem Kontrollbericht entnehmen und wortgetreu in einer entsprechenden Zusammenfassung darstellen. 2. Die lnformationsgewährung wird per Briefpost erfolgen. Die angefragten lnformationen werden lhnen umgehend na-ch Ablarf von vierzehn Tagen nach Bekanntgabe dieses Schreibens an den vorgenannteÄ Betrieb übermittelt. Es sei denn, dei vorgenannte Betrieb erwirkt innerhalb dieses Zeilrauäes eine gerichliche Untersagung gegen die Herausgabe. ln diesem Fall wäre die Weitergabe der begehrten'informationen frühestens naäh Abschluss des gerichtlichen Hauptverfahrens möglich. 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind nach § 5 Abs. 4 VIG sofort vollziehbar. 4. Dieser Bescheid ergeht gemäß § 7 Abs. 1 VIG kostenfrei. Hinweise: lch möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der weiteren Verwendung del erhaltenen lnformationen durch Sie als Antragsteller/in trifft. Ob und wie Sie die lnformationen weiterverwenden, liegt daher in lhrer alleinigen Verantwortung. 1. Sachverhalt: Mit E-Mail vom 06.09.201g haben Sie einen Antrag auf lnformationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG) bezüglich des Lebensmittelbetriebes ,,Else Am See",Drievordener Str. gS, 4g465 Schüttorf, gesiellt. lhr Antrag beinhaltet konkret die auf Seite 1 genannten Fragestelllungen. Der betroffene Lebensmittelunternehmer. dessen rechtliches lnteresse durch den Ausgang des VIGVerfahrens berührt werden könnte. wurde schriftlich angehört und ihm wurde die Gelegenheit gegeben sich zu der geplanten Herausgabe der erbetenen lnformationen zu äußern. Der Betroffene hat sich zur Sache selbst nicht eingelassen. 2 Rechtliche Würdigung 2.1 Zuständigkeit Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b) sowie § 4 Abs. 1 Satz 4 Nummer 2 VIG i.V.m. 5 Z nOs. 5 der Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO-SOG) für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) örtlich und sachlich zuständig. 2. 2 Entscheidungsgründe Die lnformationen werden gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VIG auf Antrag erteilt. lhre o.g. E-Mail ist als Antrag zu werten. Dieser waiauch hinreichend bestimmt, da Sie mit lhren vorgenannten Fragestellungei t trr zum Ausdruck gebracht haben, welche lnformationen von lhnen angefragt werden. ln dieser Angelegenheit waren Belange Dritter betroffen Deshalb wurde dem Betroffenen Dritten gemäß § S AbJ. t ülC i.V.m. § 28 Verwältungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Möglichkeit gegeben, sich =rr rörgesehenen lnformationsherausgabe zu äußern. Der Lebensmittelunternehmer hat sich zur Sache nicht geäußert. Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach § 3 VIG waren nicht ersichtlich, so dass dem Antrag stattzugeben war. Der betroffene Lebensmittelunternehmer erhält eine Durchschrift dieses Bescheides und hat die Möglichkeit beim Verwaltungsgericht rechtlich gegen die Herausgabe der lnformationen vorzugehen. Begründung zu 1.3 Gemäß § 5 Abs. 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage in den Fällen nach § 2 Abs' 1 Satz 1 Nr. 1 VIG keine aufschiebende Wirkung. Der lnformationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten bekannt gegeben und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Der Zeitraum soll 14 Tage nicht überschreiten. Begründung zu 1.4 Dieser Bescheid sowie die lnformationsgew_ährung ergehen gemäß § 7 Abs. 1 satz 2 vlc kostenfrei, da der Verwaltungsaufwand nicht über t.OOO € liejt. Rechtsbehelfs beleh ru ns : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsge- richt osnabrück, Hakenstr. 15, 49074 osnabrück, schriftlich oder2ur Nied'erschrift durch den ur- kundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Weiterhin kann eine Klage auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die sche elektroni- Poststelle des Gerichts erhoben werden. baJelektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verant- wortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem siche- ren Ü-bermittlungsweg gemäß § 55a Verwaltungsgerichtsordnung (vwGo)äingereicht werden. Die für die Übermittlung und Be.a.rbeitung geeigneten technischen nanmänoeainjungän bestimmen sich nach näherer Maßgabe der verordnung über die technischen Rahmenbediiguigen oes elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördeäpoättactr (Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung - ERW) vom 24.11.2017 (BGBI. s. 3803) weitere tnformationen finden Sie auf der Seite: https://justiz.de/elektronischer-rechts….
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#165998] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Else am See, Sc…
An Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#165998]
Datum
10. Dezember 2019 07:51
An
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Else am See, Schüttorf“ vom 06.09.2019 (#165998) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165998 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach dem VIG bzgl. Else am See Sehr geehrteAntragsteller/in mein Bescheid zu Ihrer Anfrage ist an Ihre…
Von
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG bzgl. Else am See
Datum
11. Dezember 2019 13:54
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in mein Bescheid zu Ihrer Anfrage ist an Ihre Adresse in Sinsheim gegangen, da Sie nicht mitgeteilt haben, dass Sie umgezogen sind. Sofern Sie keinen Nachsendeauftrag gestellt haben, bitte ich um Nachricht, dann werde ich den Bescheid erneut übersenden, und zwar an die Adresse in Ladenburg. Für Fragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem VIG bzgl. Else am See [#165998] Sehr geehrteAntragsteller/in ein Nachsendeauftrag wurde g…
An Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem VIG bzgl. Else am See [#165998]
Datum
12. Dezember 2019 09:30
An
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ein Nachsendeauftrag wurde gestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165998 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Amtliche Lebensmittelüberwachung Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich lhres o.g. Antrages teile ich lhnen mit, …
Von
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
14. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
553,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich lhres o.g. Antrages teile ich lhnen mit, dass die Betreiber der Lokalität ,,Else am See" Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück gegen meinen vorgenannten Bewilligungsbescheid eingereicht haben. Weiterhin wurde beantragt die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen. Aus diesem Grund kann ich lhnen die gewünschten lnformationen derzeit nicht übermitteln. Es bleibt vorerst aufschiebenden Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage) abzuwarten.

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Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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Von
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB