Kontrollbericht zu Engel Grill-Bar, Niedernhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Engel Grill-Bar
Wiesbadener Straße 43
65527 Niedernhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Niclas Roth
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt Details
Von
Niclas Roth
Betreff
Kontrollbericht zu Engel Grill-Bar, Niedernhausen [#162015]
Datum
31. Juli 2019 11:48
An
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Engel Grill-Bar Wiesbadener Straße 43 65527 Niedernhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Niclas Roth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Niclas Roth << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Niclas Roth

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Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrter Herr XXXX, uns liegt Ihr Antrag auf I…
Von
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
1. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr XXXX, uns liegt Ihr Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz für La Cittadella in der Straße Bahnhofstr. 36 in 65527 Niedernhausen vor. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die letzten beiden Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zu Frage in Ziffer 2 Ihres Antrages gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Enteischeidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Im Anschluss an diese Anhörung werden wir unter Einbeziehung der Stellungnahme über das weitere Vorgehen entscheiden. Sofern wir uns zur Gewährung der Informationen entscheiden, werden Ihnen diese gemäß Â§6 Abs. 1 S. 1 VIG mitgeteilt werden.

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