Kontrollbericht zu Engel Obertal Wellness & Genuss Resort, Baiersbronn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Engel Obertal Wellness & Genuss Resort
Rechtmurgstraße 28
72270 Baiersbronn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Engel Obertal Wellness & Genuss Resort, Baiersbronn [#185337]
Datum
25. April 2020 22:01
An
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Engel Obertal Wellness & Genuss Resort Rechtmurgstraße 28 72270 Baiersbronn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185337 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Freudenstadt, den 29.04.2020 Az: 34-509.5 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Kontrollbericht zu Eng…
Von
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Kontrollbericht zu Engel Obertal Wellness & Genuss Resort, Baiersbronn [#185337]
Datum
29. April 2020 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Freudenstadt, den 29.04.2020 Az: 34-509.5 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Kontrollbericht zu Engel Wellness und Genuss Resort, Baiersbronn Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.04.2020. Sie werden eine Nachricht auf dem Postweg erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ziehe ich meine Anfrage vom 25.04.2020 bzgl. der letzten beiden Kontrollberi…
An Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Engel Obertal Wellness & Genuss Resort, Baiersbronn [#185337]
Datum
6. Mai 2020 21:30
An
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ziehe ich meine Anfrage vom 25.04.2020 bzgl. der letzten beiden Kontrollberichte im Hotel Engel Obertal zurück. Die Erlaubnis zur Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte ziehe ich hiermit ebenfalls ausdrücklich zurück! Ich bitte um eine Bestätigung und bedanke mich für die bisherige Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185337

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Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend Ihrer Mail vom 06.05.2020 bestätigen wir hiermit die Rücknahme Ihres An…
Von
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Kontrollbericht zu Engel Obertal Wellness & Genuss Resort, Baiersbronn [#185337]
Datum
7. Mai 2020 15:15
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend Ihrer Mail vom 06.05.2020 bestätigen wir hiermit die Rücknahme Ihres Antrags vom 25.04.2020. Mit freundlichen Grüßen