Kontrollbericht zu EuroGrill, Brandenburg an der Havel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
EuroGrill
Franz-Ziegler-Straße 2
14776 Brandenburg an der Havel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu EuroGrill, Brandenburg an der Havel [#168193]
Datum
9. Oktober 2019 14:19
An
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: EuroGrill Franz-Ziegler-Straße 2 14776 Brandenburg an der Havel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum VIG ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu EuroGrill, Brandenburg an der Havel [#168193]
Datum
10. Oktober 2019 09:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum VIG ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass im vorliegenden Fall …
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu EuroGrill, Brandenburg an der Havel [#168193]
Datum
30. Oktober 2019 11:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass im vorliegenden Fall Dritte zu beteiligen sind und sich dadurch gemäß § 5 (2) des VIG die Frist der Bescheidung Ihres Antrages auf zwei Monate verlängert. Ein Objekt "Euro Grill" in der Franz-Ziegler-Str. 2 ist nicht bekannt, wohl aber in der Wilhelmsdorfer Str. Bitte bestätigen Sie, ob Sie dieses Objekt in Ihrer Anfrage meinen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage vom 9. Oktober 2019 bezog sich auf die Lokalitäten "Euro Grill&qu…
An Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Kontrollbericht zu EuroGrill, Brandenburg an der Havel [#168193]
Datum
6. November 2019 21:21
An
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage vom 9. Oktober 2019 bezog sich auf die Lokalitäten "Euro Grill" in der Wilhelmsdorfer Straße. Ich halte insoweit meinen Antrag aufrecht. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168193 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amtliche Lebensrnielberwachung Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgsetz Sehr geehrteAntragstell…
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensrnielberwachung
Datum
8. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgsetz Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 06.11.2019 erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel folgenden Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Herausgabe der Informationen nach § 2 Abs. 1 VIG zu den letzten beiden Iebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wird stattgegeben. Die Informationsgewährung erfolgt abweichend vom Antrag durch Auskunftserteilung in schriftlicher Form direkt an Sie als Antragsteller ohne Übersendung der Kontrollberichte. Die Informationen gehen Ihnen spätestens 14 Tage nach Übersendung dieses Bescheides zu. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben. Dieser Bescheid wird zeitgleich an den betroffenen Dritten —hier EURO-Grill Wilhelmsdorfer Str. 23 in 14776 Brandenburg an der Havel - versandt. Sachverhalt: Mit Ihrer Mail vom 06.11.2019 stellten Sie einen Antrag nach § 2 Abs.1 dem VIG auf Herausgabe folgender Informationen: 1. .°°.'\’ wann die beiden letzten Iebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im EURO-Grill, Wilhelmsdorfer Str. in 14776 Brandenburg an der Havel stattfanden. ob es dabei zu Beanstandungen kam und falls dies der Fall sei, beantragten Sie die Herausgabe des Kontrollberichtes. Ihr Antrag wurde gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 VIG gestellt. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 VIG in Verbindung mit § 3 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften (LFGBZV) die für den Erlass dieses Bescheides zuständige Behörde. Da Ihrem Antrag keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe gemäß § 3 VIG entgegenstehen, ist lhrem Auskunftsersuchen stattzugeben. Die Art und Weise der Infomationszugangsgewährung liegt im Ermessen der Behörde (§ 6 Abs.1 Satz 1 VIG). Der Informations-zggang erfolgt durch Auskunftserteilung an die im Antrag angegebene Anschrift. Der Ubermittlung in elektronischer Form wird nicht zugestimmt, da eine Prüfung der Identität des Antragstellers nicht möglich ist und somit die Gefahr einer rechtsmissbräuchlichen Vewvendung nicht ausgeschlossen werden kann (siehe VG Regensburg, Beschluss v.15.03.2019 —RN 5 S 19.189). Von einer bloßen Übersendung der Kontrollberichte wird aufgrund des oben genannten Beschlusses abgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Berichten nur der zurückliegende Kontrollzeitpunkt abgebildet wird und daraus kein Rückschluss auf den Fortbestand etwaig bemängelter Umstände gezogenen werden kann. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 und 3 VIG ist dem beteiligten Dritten —hier der für den Betrieb verantwortliche Lebensmittelunternehmer- zunächst die Entscheidung über Ihren Antrag mitzuteilen und ihm ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen. lhrAuskunsersuchen bezieht sich auf § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer1 VIG und ist damit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes bis zu einem VenNaItungsauNand von 1000,- Euro gebühren- und auslagenfrei. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an den betroffenen Dritten ist gemäß § 5 Abs.2 S.4 VIG erfolgt, da der betroffene Dritte dies verlangt hat. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Brandenburg an der Havel, Der Oberbürgermeister, Veterinär- und LebensmittelübeNvachungsamt, Klosterstr. 14, 14770 Brandenburg an der Havel, einzulegen. Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 5 Abs. 4 VIG in den Fallen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 VIG keine aufschiebende Wirkung, Rechtsgrundlagen: o Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz —VIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.10.2012 (BGBI. I S. 2166, berichtigt S. 2725); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 34 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBI. I S. 3154) o Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften (LFGBZV) vom 12. Juli 2006 (GVBLII/OG, [Nr. 17], S.286) zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBI.I/16, [Nr. 5]) - VG Regensburg, Beschluss v. 15.03.2019 —RN 5 S 19.189 Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amtliche Lebensmitteliibewvachung Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgsetz Sehr geehrteAntrags…
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmitteliibewvachung
Datum
22. Januar 2020
Status
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgsetz Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 06.11.2019 teile ich Ihnen zum Lebensmittelunternehmen EURO—GrilI Wilhelmsdorfer Str. 23 14776 Brandenburg an der Havel Folgendes mit: Die beiden letzten Betriebsüberprüfungen zu Ihrer Anfrage vom 06.11.2019 fanden am 02.04.2019 und 17.09.2019 statt. Am 08.10.2019 wurde nur die Auflagenerfüllung zur Kontrolle von 17.09.2019 geprüft. Am 02.04.2019 und am 17.09.2019 fanden risikoorientierte planmäßige Überprüfungen statt. Am 02.04.19 wurde die Kenntlichmachung der Zusatzstoffe und Allergene überprüft. Bei der Tiefkühllagerung von Bratwurst wurde die Verpackung bemängelt, da keine Gefrierbeutel benutzt wurden. Ein AngesteHter konnte zur Kontrolle kein Gesundheitszeugnis von/veisen. Er wurde belehrt, dass immer eine Kopie vor on sein muss. Es wurden weiter geprüft Ordnung, Sauberkeit und betriebliche Aufzeichnung zu Temperaturkontrollen ohne Beanstandungen. Bei der Kontrolle am 17.09.2019 wurden der Verkauf und die Vorbereitung auf Sauberkeit und Ordnung geprüft ohne Beanstandungen. Betriebliche Aufzeichnung zur Temperaturkontrolle und ein Gesundheitszeugnis eines Mitarbeiters konnte nicht vorgewiesen werden. Bei einigen Getränkedosen fehlte die deutsche Kennzeichnung. Lieferdokumente konnten nicht vorgelegt werden. Es wurde vewvarnt, Auflagen erteilt und diese mit Termin versehen. Die Mängelbehebung wurde am 08.10.2019 ohne Beanstandungen geprüft. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass in der oben stehenden Information nur der zurückliegende Kontrollzeitpunkt (vor dem 06.11.2019) abgebildet wird und daraus kein Rückschluss auf den Fortbestand etwaig bemängelter Umstände gezogenen werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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