Kontrollbericht zu Färber Großschlächterei GmbH & Co GST Neuruppin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Färber Großschlächterei GmbH & Co GST Neuruppin
Trenckmannstraße 2-3
16816 Neuruppin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Färber Großschlächterei GmbH & Co GST Neuruppin [#208046]
Datum
6. Januar 2021 21:47
An
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Färber Großschlächterei GmbH & Co GST Neuruppin Trenckmannstraße 2-3 16816 Neuruppin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208046/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Amtliche Lebensmittelüberwachung Betrieb: Färber Großschlächterei GmbH &amp; Co GST Neuruppin Trenckmannstraße…
Von
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
14. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Betrieb: Färber Großschlächterei GmbH &amp; Co GST Neuruppin Trenckmannstraße 2-3 16816 Neuruppin Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages. Bezugnehmend darauf möchte ich Ihnen mitteilen, dass im vorliegenden Fall Dritte zu beteiligen sind und sich dadurch gemäß § 5 (2) VIG die Frist der Bescheidung Ihres Antrages auf zwei Monate verlängert. Hinzu kommt, dass derzeit sehr viele Anträge bei unserer Behörde eingegangen sind. Somit ist momentan noch nicht absehbar, ob die in § 5 (2) VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwonung eingehalten werden können. Ich bitte Sie daher, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Der Aufwand der Bearbeitung lhres Antrages ist noch nicht absehbar. Gebühren werden gemäß § 7 VIG nur erhoben, sofern der Vem/altungsaufwand 1000 € überschreitet. Gemäß § 4 (1) VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass unsere Behörde gemäß § 5 (2) VIG verpflichtet ist, dem Lebensmittelunternehmer auf Nachfrage Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Falls Sie Ihren Antrag zurücknehmen wollen, teilen Sie unserer Behörde dies bitte innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens mit.
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 06. Januar 2021 meine Verbraucherinformationsanfrage Kontr…
An Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 06. Januar 2021
Datum
22. April 2021
An
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
geschwärzt
458,3 KB
meine Verbraucherinformationsanfrage Kontrollbericht zur Färber Großschlächterei GmbH & Co GST Neuruppin vom 06.01.2021 (#208046) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beschieden. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage.
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wir bedauern sehr, dass wir Ihnen bezüglich Ihres A…
Von
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
5. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
wir bedauern sehr, dass wir Ihnen bezüglich Ihres Antrages noch nicht geantwortet haben. Wir bitten dies zu entschuldigen. Aufgrund der angespannten, Corona-bedingten, personellen Situation konnte Ihr Antrag nicht innerhalb der Frist bearbeitet werden. Wir sind bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten und umgehend zu antworten.
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 06.01.2021, einge…
Von
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
25. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 06.01.2021, eingegangen am 06.01.2021, nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), erlässt unsere Behörde folgenden Bescheid: 1.Ihrem Antrag auf Informationszugang wird stattgegeben. 2.Die Auskünfte gehen Ihnen mit einem gesonderten Schreiben spätestens 14 Tage nach Zustellung dieses Bescheides zu. 3. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben.

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Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) am 25.05.2021 wurde mit Bescheid Ihrem Auskunflsers…
Von
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
1. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
am 25.05.2021 wurde mit Bescheid Ihrem Auskunflsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf Kontrollen im Betrieb Färber Großschlächterei GmbH &amp; Co GST Neuruppin, Trenckmannstraße 2-3, 16816 Neuruppin; Färber Verwaltungs GmbH GST Neuruppin, Trenckmannstraße 2-3, 16816 Neuruppin stattgegeben. Hiermit stelle ich Ihnen nun folgende Informationen zur Verfügung: Beanstandungen der Kontrolle vom 12.05.2020 - Arbeitsbühne muss beweglich sein - Konfiskatlagerung erneuern Beanstandungen der Kontrolle vom 30.09.2020 - Fussbodenschäden im Weißbereich - Kälteanlage verbessern